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Förderprogramme für Unternehmen im Straßengüterverkehr 2025

HGV

Der August 2025 markiert einen wichtigen Zeitpunkt für Speditionen und Logistikunternehmen in Deutschland das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat mehrere neue Förderprogramme aufgelegt, die gezielt Herausforderungen wie Fahrermangel, Umweltschutz und Verkehrssicherheit adressieren. Wer früh dran ist und die Kriterien kennt, kann davon profitieren. Wir stellen hier die Programme vor und erklären, worauf man beim Beantragen achten sollte.

Überblick: Welche Programme laufen

Programm Starttermin Förderzeitraum bis Förderhöhe Besonderheiten
Ausbildung Berufskraftfahrer 08.07.2025 01.09.2025 Zuschüsse zu Ausbildungsplätzen (Höhe variabel) Ausbildungsvertrag darf erst nach Bewilligung geschlossen werden
Umweltschutz & Sicherheit 04.08.2025 01.09.2025 Investitionen in Umwelt- und Sicherheitstechnik (variiert je Maßnahme) Gesetzlich vorgeschriebene Einrichtungen sind ausgeschlossen
Abbiegeassistenzsysteme 11.08.2025 offen (Windhundprinzip) bis zu 80 % der Kosten, max. 1.500 € pro Fahrzeug Förderung für LKW > 3,5 t und Busse > 9 Sitzplätze

1. Ausbildung von Berufskraftfahrer*innen

Seit dem 8. Juli 2025 können Unternehmen Fördermittel beantragen, wenn sie neue Ausbildungsplätze für Berufskraftfahrer einrichten. Dieses Programm soll helfen, dem zunehmenden Fachkräftemangel im Güterverkehr strukturell zu begegnen. Wichtig ist, dass Ausbildungsverträge erst nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheids abgeschlossen werden dürfen. Antragsteller nutzen dazu das BALM-eService-Portal.
Der Förderzeitraum für die Förderperiode 2025 endete am 1. September 2025.

2. Umweltschutz und Sicherheit (ehemals De-Minimis-Programm)

Am 4. August 2025 ging die überarbeitete Fassung des Programms „Umweltschutz und Sicherheit“ an den Start. Das Programm richtet sich an Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit schweren LKW, also ab einem bestimmten Gewicht. Gefördert werden Investitionen in Sicherheitstechnik und nachhaltige Fahrzeugtechnologien. Gesetzlich vorgeschriebene Einrichtungen sind ausgeschlossen, neu hinzugekommene Maßnahmen berücksichtigt. Antragstellung ebenfalls über das BALM-eService-Portal; der Förderzeitraum für die Förderperiode 2025 endete an 1. September 2025.

3. Abbiegeassistenzsysteme

Ab dem 11. August 2025 ist eine weitere Runde der Förderung für Abbiegeassistenzsysteme offen. Die Zielgruppe sind LKW über 3,5 Tonnen sowie Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen (Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Mieter). Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten, maximal 1.500 Euro pro Fahrzeug. Antragstellung erfolgt online via BALM-eService-Portal.

Worauf Unternehmen beim Antrag zur BALM-Förderung achten sollten

Wer Fördermittel erhalten will, sollte möglichst früh und vorbereitet agieren. Alle Programme laufen nach dem Windhundprinzip, das heißt: wer zuerst den Antrag stellt, hat bessere Chancen auf Bewilligung. Es ist ratsam, Unterlagen, Kostenvoranschläge und technische Nachweise im Vorfeld zu sammeln. Wenn Sie die Fristen für die Förderperiode 2025 verpasst haben, haben Sie 2026 eine neue Chance.
Bei der Ausbildungsförderung muss besonders beachtet werden, dass der Ausbildungsvertrag erst nach dem Bewilligungsbescheid unterschrieben wird. Bei den Programmen zur Umwelt- und Sicherheitstechnik sowie zur Abbiegeassistenz sollten Unternehmen prüfen, ob die gewünschte Maßnahme im neuen Maßnahmenkatalog aufgenommen ist und nicht unter gesetzlich vorgeschriebene Pflichttechnik fällt.

Was ist die BALM für eine Behörde?

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist eine deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Es wurde 2023 aus dem früheren Bundesamt für Güterverkehr (BAG) umbenannt. Hauptaufgaben sind die Überwachung und Förderung des gewerblichen Güterkraftverkehrs, die Vergabe von Fördermitteln, Marktbeobachtung, Verkehrskontrollen und Sicherheit im Straßenverkehr. Zudem koordiniert das BALM Infrastrukturabgaben und begleitet die Digitalisierung der Transport- und Logistikbranche.

Warum diese Programme sinnvoll sind

Diese Förderprogramme greifen dort an, wo momentan für viele Speditionen hoher Handlungsbedarf besteht:
• Fachkräftesicherung durch Förderung der Berufskraftfahrerausbildung
• Modernisierung der Fahrzeugflotten, um Umweltziele und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen
• Mehr Sicherheit, sowohl für Fahrer als auch für ungeschützte Verkehrsteilnehmer, durch Assistenzsysteme
Ohne Fördermittel stehen Unternehmen oft vor der Herausforderung, solche Investitionen allein tragen zu müssen, besonders in einer Zeit steigender Betriebskosten und zunehmender Anforderungen an Technik und Compliance.

Während das BALM als staatliche Behörde mit Kontrollen, Förderungen und Regularien für Rechtssicherheit sorgt, unterstützen digitale Lösungen von FleetGO Transportunternehmen ganz praktisch im Alltag. Durch automatisierte Lösungen für das Fahrtenschreiber auslesen, sowie Fahrtenschreiber Analyse, Abfahrtskontrollen, Führerscheinkontrolle und GPS-Ortung behalten Speditionen jederzeit den Überblick über Vorschriften, Fahrzeugzustand und Routen. So lassen sich Bußgelder vermeiden, Effizienz steigern und Anforderungen der Behörden besser erfüllen – ein Zusammenspiel von Regulierung und moderner Telematik.

Quellen:

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/ausruestung-kfz-abbiegeassistenzsysteme.html