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Grenzkontrollen in der EU: Pflichtdokumente, Bußgelder und Haftung

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Aktualisiert am 05.10.2026

Seit September 2024 kontrolliert Deutschland wieder an allen Landgrenzen. Andere Schengen-Staaten haben nachgezogen. Für Speditionen bedeutet das längere Standzeiten und ein deutlich höheres Risiko, dass fehlende oder unvollständige Dokumente auffallen. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtsgrundlage, die mitzuführenden Unterlagen und die Haftung bei blinden Passagieren.

Rechtsgrundlage: Kontrollen an Schengen-Binnengrenzen

Innerhalb des Schengen-Raums findet grundsätzlich keine Personenkontrolle an den Binnengrenzen statt. Ein Mitgliedstaat kann Kontrollen jedoch vorübergehend wieder einführen, wenn eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit vorliegt. Grundlage sind Art. 25 ff. des Schengener Grenzkodex (Verordnung (EU) 2016/399), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2024/1717. Die Maßnahme ist befristet und muss der EU-Kommission notifiziert werden.

Deutschland kontrolliert seit dem 16. September 2024 an sämtlichen Landgrenzen. Die Maßnahme wurde mehrfach verlängert und gilt nach dem aktuellen Stand bis zum 15. März 2027. Mehrere Nachbarstaaten, darunter Polen, haben eigene Kontrollen in Gegenrichtung eingeführt.

Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich um Binnengrenzkontrollen, nicht um Außengrenzkontrollen. Praktisch werden diese Kontrollen zudem häufig mit Verkehrs- und Gewerbekontrollen verbunden. Wer wegen der Personenkontrolle angehalten wird, wird oft zugleich auf Lenkzeiten, Ladungssicherung und Transportgenehmigungen geprüft.

Mitzuführende Dokumente

Die Anforderungen ergeben sich aus unterschiedlichen Rechtsquellen. Eine zentrale Liste gibt es nicht. Die folgende Aufstellung trennt nach Prüfgegenstand.

Fahrzeug

DokumentHinweis
Zulassungsbescheinigung Teil Iim Original mitzuführen
Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherunginnerhalb des EWR genügt das amtliche Kennzeichen; die Grüne Karte ist für Drittstaaten erforderlich
Nachweis der letzten Hauptuntersuchungbei grenzüberschreitendem Verkehr empfohlen, teils verlangt
Mietnachweis bei angemieteten Fahrzeugennach Richtlinie (EU) 2022/738

Zur Versicherungsfrage siehe Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, zum Gesamtüberblick Fahrzeugpapiere im Güterverkehr.

Fahrer

DokumentHinweis
Führerschein der passenden Klasse
FahrerqualifizierungsnachweisSchlüsselzahl 95 im Führerschein oder separate Karte, nach BKrFQG
Fahrerkartebei Fahrzeugen mit digitalem Fahrtenschreiber
Personalausweis oder Reisepassbei Binnengrenzkontrollen regelmäßig verlangt
Fahrerbescheinigungfür Fahrer aus Drittstaaten, nach Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
A1-Bescheinigungbei Einsätzen in anderen Mitgliedstaaten

Transport und Ladung

DokumentHinweis
Gemeinschaftslizenzbeglaubigte Kopie im Fahrzeug, nach Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
CMR-Frachtbriefbei grenzüberschreitendem Verkehr nach CMR-Übereinkommen
Nachweise zur KabotageBelege für die vorangegangene grenzüberschreitende Beförderung, siehe Kabotage
Entsendemeldung im IMI-Portalbei Kabotage und grenzüberschreitendem Verkehr nach Richtlinie (EU) 2020/1057
GefahrgutpapiereBeförderungspapier, schriftliche Weisungen, ADR-Schulungsbescheinigung
Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporteje Durchfahrtsstaat

Elektronische Frachtdokumente sind zulässig, soweit der jeweilige Staat das eFTI-System akzeptiert. Verpflichtend für Behörden wird die Annahme erst ab dem 9. Juli 2027. Bis dahin sollte die Papierform mitgeführt werden.

Lenk- und Ruhezeiten bei der Kontrolle

Der Fahrer muss die Aufzeichnungen des laufenden Tages und der vorausgegangenen 56 Kalendertage vorlegen können. Maßgeblich ist Art. 36 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.

Typische Beanstandungen bei Grenzkontrollen:

  • Fehlende manuelle Nachträge für Tage ohne Fahrtätigkeit
  • Nicht eingelegte Fahrerkarte bei kurzen Rangierfahrten
  • Fehlende Ländereintragung beim Grenzübertritt. Seit dem 2. Februar 2022 muss der Fahrer beim Überschreiten einer Grenze an der nächstmöglichen Haltestelle das Landeskennzeichen eingeben. Fahrzeuge mit intelligentem Fahrtenschreiber der zweiten Generation zeichnen den Grenzübertritt automatisch auf.
  • Nicht nachweisbare regelmäßige wöchentliche Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs

Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden darf nicht im Fahrzeug verbracht werden. Das hat der EuGH im Verfahren Vaditrans (C-102/16) entschieden. Kontrollbehörden prüfen dies auch anhand von Belegen über die Unterkunft. Details unter Lenk- und Ruhezeiten.

Unternehmen sollten die Fahrtenschreiberdaten nicht erst bei der Kontrolle prüfen, sondern fortlaufend auswerten. Verstöße werden im Nachhinein auch gegenüber dem Unternehmen geahndet. Zum Auslesen der Daten siehe Fahrtenschreiber auslesen.

Bußgelder: Was belastbar ist und was nicht

Zu Bußgeldhöhen in einzelnen Mitgliedstaaten kursieren in der Branche konkrete Zahlen, die sich häufig nicht auf eine Rechtsgrundlage zurückführen lassen. Verlässlich ist Folgendes:

In Deutschland richten sich Verstöße gegen die Genehmigungspflicht nach § 19 GüKG. Der Bußgeldrahmen reicht je nach Tatbestand bis zu 20.000 Euro. Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten werden nach § 8 FPersG geahndet, hier liegt der Rahmen bei bis zu 30.000 Euro. Die tatsächliche Höhe im Einzelfall ergibt sich aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog und der Zahl der Verstöße; bei Lenkzeitüberschreitungen wird je angefangener Stunde bemessen, sowohl gegenüber dem Fahrer als auch gegenüber dem Unternehmen.

In anderen Mitgliedstaaten gelten eigene Kataloge. Die Spannen liegen bei Dokumentenverstößen typischerweise im drei- bis vierstelligen Eurobereich, bei Kabotage- und Entsendeverstößen deutlich höher. In mehreren Staaten, darunter Frankreich und Belgien, kann zudem eine Sicherheitsleistung sofort vor Ort erhoben und das Fahrzeug bis zur Zahlung festgehalten werden. Das Standzeitrisiko übersteigt den Bußgeldbetrag oft deutlich.

Nationale Bußgeldkataloge ändern sich laufend. Wer konkrete Beträge benötigt, sollte sie vor der Fahrt für den jeweiligen Staat prüfen.

Risikoeinstufung von Unternehmen

Jeder Mitgliedstaat führt ein Risikoeinstufungssystem für Verkehrsunternehmen. Grundlage ist Art. 9 der Richtlinie 2006/22/EG. Erfasst werden Zahl und Schwere festgestellter Verstöße. Unternehmen mit hoher Einstufung werden häufiger und eingehender kontrolliert.

In Deutschland führt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) die Kontrollen im gewerblichen Güterkraftverkehr durch. Schwerwiegende Verstöße können zudem die Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters nach der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 berühren und bis zum Verlust der Berufszugangsberechtigung führen.

Carriers‘ Liability: Haftung bei blinden Passagieren im UK

Die praktisch höchste Einzelstrafe droht nicht an Schengen-Binnengrenzen, sondern bei der Einreise nach Großbritannien. Grundlage ist Part II des Immigration and Asylum Act 1999.

Es sind zwei Tatbestände zu unterscheiden:

Beförderung einer unerlaubt einreisenden Person (Section 32). Die Strafe beträgt bis zu 10.000 £ je verantwortlicher Person und je aufgefundener Person. Verantwortlich sind Fahrer und Unternehmen nebeneinander, sodass sich der Betrag auf bis zu 20.000 £ je aufgefundener Person summiert. Das Unternehmen haftet dabei gesamtschuldnerisch auch für den auf den Fahrer entfallenden Teil.

Unzureichende Sicherung des Fahrzeugs (Section 31A). Dieser Tatbestand gilt seit dem 13. Februar 2023 eigenständig. Er greift auch dann, wenn keine Person gefunden wurde, das Fahrzeug aber nicht ordnungsgemäß gesichert oder kontrolliert war. Die Strafe beträgt bis zu 6.000 £ je verantwortlicher Person, insgesamt bis zu 12.000 £.

Zur Bemessung: Bei der Section-32-Strafe ist 6.000 £ der Ausgangswert, wenn in den letzten fünf Jahren keine Vorbelastung vorliegt; bei Vorbelastung werden 10.000 £ angesetzt. Der einzige vollständige Einwand gegen die Strafe ist Nötigung. Der frühere Einwand, ein wirksames Kontrollsystem angewendet zu haben, führt seit 2023 nicht mehr zum Wegfall der Strafe, sondern nur noch zu einer Reduzierung um bis zu 50 Prozent.

Daraus folgt eine klare Konsequenz für die Praxis: Ein dokumentiertes Sicherungs- und Prüfsystem verhindert die Strafe nicht, halbiert sie aber. Die Teilnahme am Civil Penalty Accreditation Scheme wird dabei berücksichtigt.

Die geforderten Prüfschritte sind im Code of Practice beschrieben und umfassen insbesondere die Sicherung des Laderaums nach jedem Halt, eine Außen- und Innenkontrolle vor der letzten Etappe zum Hafen und die schriftliche Dokumentation jeder Prüfung mit Zeitpunkt, Ort und Fahrername. Entscheidend ist der Nachweis. Eine durchgeführte, aber nicht dokumentierte Kontrolle wird bei der Bemessung nicht berücksichtigt.

Vorbereitung im Unternehmen

  • Dokumentenmappe je Fahrzeug standardisieren und vor jeder Auslandsfahrt gegen eine feste Liste prüfen
  • Ablaufdaten von Lizenzen, Fahrerkarten, Schlüsselzahl 95 und Hauptuntersuchung überwachen, nicht auf Zuruf verwalten
  • Fahrtenschreiberdaten fortlaufend auswerten und Verstöße mit dem Fahrer nachbereiten
  • Sicherungskontrollen vor UK-Fahrten mit Zeitstempel und Fahrerzuordnung dokumentieren
  • Fahrer auf den Ablauf bei Kontrollen schulen, einschließlich Verhalten bei Sicherheitsleistungen

Die Terminüberwachung für Dokumente und Prüftermine sowie die digitale Abfahrtkontrolle mit Zeitstempel und Fahrerzuordnung lassen sich in FleetGO abbilden. Die Fahrtenschreiberdaten werden per Fernauslesung automatisch erfasst und ausgewertet.

Häufig gestellte Fragen

Welche Dokumente muss ein Lkw-Fahrer an der Grenze vorzeigen?

Personalausweis oder Reisepass, Führerschein mit Schlüsselzahl 95, Fahrerkarte, Zulassungsbescheinigung Teil I, beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz, Frachtpapiere und je nach Transport Gefahrgut-, Kabotage- oder Entsendenachweise.

Gibt es wieder Grenzkontrollen in der EU?

Ja, mehrere Schengen-Staaten haben Binnengrenzkontrollen vorübergehend wieder eingeführt. Deutschland kontrolliert seit dem 16. September 2024 an allen Landgrenzen; die Maßnahme wurde mehrfach verlängert. Rechtsgrundlage sind Art. 25 ff. des Schengener Grenzkodex.

Wie lange müssen Fahrtenschreiberdaten im Fahrzeug verfügbar sein?

Der Fahrer muss die Aufzeichnungen des laufenden Tages und der vorangegangenen 56 Kalendertage vorlegen können.

Wer haftet, wenn blinde Passagiere im Lkw gefunden werden?

Bei der Einreise nach Großbritannien haften Fahrer und Unternehmen nebeneinander. Die Strafe beträgt bis zu 10.000 £ je verantwortlicher Person und je aufgefundener Person, maximal 20.000 £ pro Person. Das Unternehmen haftet gesamtschuldnerisch auch für den Anteil des Fahrers.

Kann man die Strafe vermeiden, wenn das Fahrzeug kontrolliert wurde?

Vollständig vermeiden lässt sie sich nur beim Einwand der Nötigung. Ein dokumentiertes Kontrollsystem führt seit 2023 nicht mehr zum Wegfall, kann die Strafe aber um bis zu 50 Prozent senken. Voraussetzung ist eine nachweisbare Dokumentation jeder Prüfung.

Drohen Strafen, auch wenn niemand im Fahrzeug gefunden wird?

Ja. Seit Februar 2023 ist die unzureichende Sicherung des Fahrzeugs ein eigenständiger Tatbestand nach Section 31A mit bis zu 6.000 £ je verantwortlicher Person.

Reichen digitale Frachtpapiere bei einer Kontrolle aus?

Noch nicht überall. Behörden müssen elektronische Frachtbeförderungsinformationen erst ab dem 9. Juli 2027 EU-weit akzeptieren. Bis dahin sollten die Dokumente zusätzlich in Papierform mitgeführt werden.

Was passiert bei einem Verstoß an der Grenze?

Je nach Staat wird ein Bußgeld verhängt, eine Sicherheitsleistung vor Ort erhoben oder die Weiterfahrt untersagt. Der Verstoß fließt zusätzlich in die Risikoeinstufung des Unternehmens nach Art. 9 der Richtlinie 2006/22/EG ein und erhöht die Kontrollwahrscheinlichkeit.

Quellen

Level of penalty: code of practice (GOV.UK)

Schengener Grenzkodex, Verordnung (EU) 2016/399 (EUR-Lex)

Verordnung (EG) Nr. 1072/2009, Marktzugang Güterkraftverkehr (EUR-Lex)

Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Lenk- und Ruhezeiten (EUR-Lex)

§ 19 GüKG, Bußgeldvorschriften (gesetze-im-internet.de)

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