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Ist die Abfahrtskontrolle Arbeitszeit?

Ja, die Abfahrtskontrolle gilt in der Regel als vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn der Fahrer sie auf Anweisung des Arbeitgebers durchführt und dem Arbeitgeber dabei zur Verfügung steht. Das gilt sowohl für die Abfahrtskontrolle beim Lkw als auch für Transporter und andere Nutzfahrzeuge. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Pflichten, Dauer, Dokumentation und mögliche Konsequenzen.

Was ist eine Abfahrtskontrolle und was gehört dazu?

Die Abfahrtskontrolle als gesetzlich vorgeschriebene Prüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Fahrzeugs vor jeder Fahrt. Der Fahrer stellt dabei sicher, dass das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist. Grundlage sind vor allem § 23 StVO sowie die UVV (Unfallverhütungsvorschriften) der Berufsgenossenschaften. Die Pflicht zur Durchführung liegt beim Fahrer, die Organisationspflicht beim Unternehmen.

Zur Abfahrtskontrolle beim Lkw gehören typischerweise folgende Prüfpunkte:

  • Reifen: Profiltiefe, Luftdruck, sichtbare Beschädigungen
  • Bremsen: Funktion der Betriebs- und Feststellbremse
  • Beleuchtung: Scheinwerfer, Blinker, Bremslichter, Rückstrahler
  • Ladungssicherung: Korrekte Sicherung der Fracht gemäß VDI-Richtlinie 2700
  • Flüssigkeitsstände: Motoröl, Kühlwasser, Bremsflüssigkeit
  • Spiegel und Scheiben: Sicht und Unversehrtheit

Bei Gefahrguttransporten kommen zusätzliche Prüfpflichten nach ADR hinzu. Wer die Kontrolle nicht durchführt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch haftungsrechtliche Konsequenzen bei einem Unfall.

Gilt die Abfahrtskontrolle als Arbeitszeit – was sagt das Gesetz?

Die Abfahrtskontrolle zählt als Arbeitszeit, wenn sie auf Weisung des Arbeitgebers stattfindet und der Fahrer dabei nicht frei über seine Zeit verfügen kann. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Da die Kontrolle unmittelbar der Vorbereitung der Fahrt dient, fällt sie darunter.

Auch die EU-Verordnung 561/2006 ist hier relevant. Sie regelt Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer im gewerblichen Güterverkehr. Die Abfahrtskontrolle gilt dabei als sonstige Arbeit, nicht als Lenkzeit, zählt aber zur Gesamtarbeitszeit des Fahrers. Das hat direkte Auswirkungen auf die Einhaltung der Tageslenkzeiten und Ruhezeiten.

Praktisch bedeutet das: Wenn ein Fahrer um 6:00 Uhr mit der Kontrolle beginnt, startet die Arbeitszeit um 6:00 Uhr – nicht erst beim Losfahren. Arbeitgeber sollten das bei der Dienstplanung berücksichtigen, um Verstöße gegen das ArbZG zu vermeiden.

Wie lange dauert eine Abfahrtskontrolle im Durchschnitt?

Die Dauer einer Abfahrtskontrolle hängt vom Fahrzeugtyp und vom Beladungszustand ab. Bei einem Transporter dauert sie etwa 5 bis 10 Minuten. Bei einem Lkw mit Anhänger oder Auflieger sollte man 10 bis 20 Minuten einplanen. Bei Gefahrguttransporten kann die Kontrolle aufgrund zusätzlicher Prüfpflichten nach ADR bis zu 30 Minuten in Anspruch nehmen.

Einflussfaktoren auf die Dauer sind unter anderem:

  • Fahrzeugtyp und Anzahl der Achsen
  • Art und Umfang der Beladung
  • Witterungsbedingungen (z. B. Schnee oder Eis verlängern die Prüfung)
  • Erfahrung des Fahrers

Gerade weil diese Zeit zur Arbeitszeit zählt, ist eine saubere Zeiterfassung wichtig. Telematiklösungen, die Fahrzeugstatus und Fahreraktivitäten automatisch erfassen, helfen dabei, den tatsächlichen Arbeitsbeginn lückenlos nachzuweisen und Diskrepanzen bei der Lohnabrechnung zu vermeiden.

Muss die Abfahrtskontrolle dokumentiert werden?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur schriftlichen Dokumentation jeder einzelnen Abfahrtskontrolle gibt es im deutschen Recht nicht für alle Fahrzeugklassen. Für bestimmte Bereiche wie Gefahrguttransporte nach ADR oder Fahrzeuge im Linienverkehr bestehen jedoch konkrete Aufzeichnungspflichten. Unabhängig davon empfehlen Berufsgenossenschaften und Gerichte eine regelmäßige Dokumentation ausdrücklich.

Im Schadensfall kann eine fehlende Dokumentation als Beleg dafür gewertet werden, dass keine ordnungsgemäße Kontrolle stattgefunden hat. Das schwächt die Haftungsposition des Unternehmens erheblich.

Zulässige Formate sind:

  • Papierchecklisten: Klassische Variante, einfach, aber anfällig für Verlust und Fehler
  • Digitale Checklisten: Per App oder Bordcomputer, mit automatischer Zeitstempelung und Archivierung

Digitale Lösungen haben den Vorteil, dass die Daten sofort im System verfügbar sind und bei einer Kontrolle durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) schnell vorgelegt werden können.

Was passiert, wenn die Abfahrtskontrolle nicht durchgeführt wird?

Wer die Abfahrtskontrolle weglässt, geht ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko ein. Bei einem Unfall, der auf einen Fahrzeugmangel zurückzuführen ist, den eine Kontrolle hätte aufdecken können, haften Fahrer und Unternehmen gemeinsam. Der Versicherungsschutz kann in solchen Fällen eingeschränkt oder ganz verweigert werden.

Konkrete Konsequenzen im Überblick:

  • Bußgelder: Bei Kontrollen durch die Polizei oder das BALM können Mängel am Fahrzeug direkte Verwarnungsgelder oder Bußgelder nach sich ziehen
  • Haftung bei Unfällen: Zivilrechtliche Schadensersatzforderungen gegenüber Fahrer und Unternehmen
  • Versicherungsrechtliche Folgen: Mögliche Leistungskürzung oder Regress durch die Versicherung
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen: Abmahnung oder im Wiederholungsfall Kündigung des Fahrers

Für Unternehmen kommt hinzu, dass wiederholte Verstöße das Ansehen beim BALM beschädigen und im schlimmsten Fall die Güterkraftverkehrslizenz gefährden können.

Wer seine Flotte professionell führt, sorgt dafür, dass Abfahrtskontrollen zur festen Routine werden und sauber dokumentiert sind. Wir bei FleetGO unterstützen Transportunternehmen dabei mit Telematik- und Flottenmanagementlösungen, die Fahrzeugstatus, Fahreraktivitäten und Kilometerleistung in Echtzeit erfassen. So behalten Sie den Überblick und sind bei jeder Kontrolle auf der sicheren Seite.

Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Gesetze und Vorschriften unterliegen Änderungen – aus dem Inhalt dieses Artikels können daher keine Rechte abgeleitet werden. Konsultieren Sie stets einen Rechts- oder Finanzspezialisten und überprüfen Sie die aktuellsten Informationen bei den zuständigen offiziellen Behörden.

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