Eine häufige Frage im Fahreralltag lautet: Wann darf man den Tachographen auf OUT stellen? Diese Unsicherheit ist verständlich, denn die OUT-Funktion, auch als „Out of Scope“ bezeichnet, ist ein technisches Feature, das leicht missverstanden wird. Viele LKW Fahrer nutzen sie gelegentlich, doch nicht jeder weiß genau, wann die Verwendung rechtlich zulässig ist und wann nicht.
Missverständnisse und Fehlanwendungen können zu hohen Bußgeldern führen. Laut aktuellen Bußgeldkatalogen drohen bei falscher Nutzung oder Nicht-Nutzung des digitalen Fahrtenschreibers Strafen zwischen 75 Euro (wenn dadurch die Kontrolle erschwert wird) und 250 Euro (wenn eine Kontrolle dadurch nicht möglich ist). Bei schwerwiegenden Verstößen oder dem Versuch, Lenk- und Ruhezeiten zu manipulieren, können die Sanktionen noch deutlich höher ausfallen und sogar zu einem Fahrverbot führen. Aktuelle Fälle von manipulierten Fahrtenschreibern finden Sie in diesem Artikel. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) kontrolliert intensiv und nutzt dabei zunehmend digitale Systeme zur sensorischen Überwachung.
Das Ziel dieses Artikels ist eine klare Anleitung für die korrekte Nutzung der Fahrtenschreiber-OUT-Funktion. Sie erfahren, was OUT technisch bedeutet, wann die Verwendung erlaubt ist, wie die Bedienung funktioniert und welche typischen Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
Was bedeutet OUT beim Tachographen/Fahrtenschreiber?
OUT kennzeichnet Zeiten außerhalb des Geltungsbereichs der EU-Verordnung 561/2006 und der Fahrpersonalverordnung (FPersV). Das digitale Kontrollgerät registriert zwar weiterhin alle Fahrzeugbewegungen, ordnet diese aber einer Kategorie zu, für die keine Sozialvorschriften gelten. OUT bedeutet nicht, dass der Tachograph „ausgeschaltet“ ist oder nichts aufzeichnet. Alle Daten werden dokumentiert, inklusive Zeitstempel für Beginn und Ende der OUT-Phase.
Die technische Umsetzung erfolgt über das Menü des digitalen Fahrtenschreibers. Der Fahrer stellt das Ländersymbol auf „OUT“ oder wählt im Display die entsprechende Funktion. Bei modernen Geräten wie dem DTCO 4.1 von Continental oder dem Stoneridge SE5000 erfolgt die Eingabe über ein Menü mit Symbolen. Wichtig ist, dass diese Einstellung manuell vorgenommen werden muss und nicht automatisch aktiviert wird.
Der Unterschied zu anderen Betriebsarten ist ebenfalls wichtig. Der Tachograph kennt verschiedene Modi: Lenkzeit (Fahren), Bereitschaft (Warten auf Arbeitsanweisungen), Ruhezeit (Pause) und Arbeit (Sonstige Tätigkeiten). Die OUT-Funktion ist keiner dieser Kategorien zuzuordnen, sondern signalisiert dem System, dass die aktuell ausgeführte Tätigkeit nicht unter die regulären Aufzeichnungspflichten fällt.
Wann darf der Tachograph auf OUT eingestellt werden?
Wenn ein LKW-Fahrer in Ländern unterwegs ist, die weder der EU/EWR angehören noch das AETR-Abkommen unterzeichnet haben, gilt die EU-Verordnung nicht – dann ist OUT zulässig. Großbritannien ist trotz Brexit AETR-Mitglied: Fahrten zwischen Deutschland und Großbritannien unterliegen weiterhin den AETR-Sozialvorschriften, die inhaltlich weitgehend der VO (EG) 561/2006 entsprechen. OUT darf für diese Fahrten nicht gesetzt werden. Dasselbe gilt für Fahrten in die Türkei, nach Russland, Kasachstan, Usbekistan oder in die Ukraine alles AETR-Staaten. Echte OUT-Fälle im Auslandsverkehr sind in der Praxis selten: Sie betreffen vor allem Länder wie Iran oder Irak, die dem AETR nicht beigetreten sind.
Privatfahrten und Fahrtenschreiber
Privatfahrten sind nur bei Fahrzeugen oder Gespannen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 7,5 Tonnen vom Anwendungsbereich der VO (EG) 561/2006 ausgenommen – dann ist OUT zulässig. Entscheidend ist dabei das Gesamtgewicht des Gespanns: Wer einen 7,3-Tonner mit einem Anhänger von 500 kg zGM koppelt, überschreitet die Grenze sofort und darf OUT nicht nutzen. Bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zGM entfällt die Privatfahrt-Ausnahme vollständig – dort ist OUT unzulässig, und eine Fahrerkarte muss eingesteckt sein. Die Privatnutzung muss zudem tatsächlich vorliegen und auf Verlangen glaubhaft nachgewiesen werden können.
Fahrpersonalverordnungs-Fahrten
Fahrten, die nicht unter die Fahrpersonalverordnung fallen, dürfen mit OUT gefahren werden. Dazu gehören zwei Fallgruppen:
Abgeschlossenes Betriebsgelände: Fahrten auf Gelände, zu dem die Öffentlichkeit keinen Zugang hat also mit Schranke, Pförtner oder Rolltor gesicherte Areale – können unter OUT fallen. Maßgeblich ist nicht das zivilrechtliche Eigentum, sondern die tatsächliche Zugänglichkeit: Ein Industriegelände mit offenem Einfahrtstor gilt rechtlich als öffentliche Verkehrsfläche, dort sind die Sozialvorschriften uneingeschränkt anzuwenden. Wer vom öffentlichen Straßennetz auf das Gelände fährt und später wieder zurück, muss die gesamte Fahrt aufzeichnen – auch den Anteil auf dem Privatgelände.
Handwerkerausnahme: Die Ausnahme nach Art. 3aa VO (EG) 561/2006 erlaubt OUT-Betrieb, wenn drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: Das Fahrzeug oder Gespann darf eine zulässige Gesamtmasse von 7,5 Tonnen nicht überschreiten. Die Fahrt muss im Umkreis von 100 km um den Unternehmensstandort stattfinden – eine einmalige Überschreitung macht die Ausnahme für diese Fahrt hinfällig. Und das Fahren darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein: Er muss das transportierte Material oder die Ausrüstung zur Ausübung seines eigentlichen Berufs benötigen und auch selbst handwerklich tätig sein. Ein Fahrer, der ausschließlich Baumaterial von A nach B transportiert, ohne selbst auf der Baustelle zu arbeiten, fällt nicht unter die Ausnahme. Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gibt es seit 2007 keine Handwerkerausnahme – dort gilt die Tachographenpflicht ohne Ausnahme.
Zu beachten: OUT ist keine Pause
Wichtig: OUT ist kein „Pausenmodus“ und darf nicht zur Umgehung von Lenk- und Ruhezeiten verwendet werden. Diese häufige Fehlinterpretation führt bei Kontrollen regelmäßig zu Problemen. Einige Fahrer glauben fälschlicherweise, sie könnten durch Umstellung auf OUT ihre Lenkzeit verlängern oder Ruhepausen der Fahrerkarte verkürzen. Das ist nicht zulässig und wird als Manipulationsversuch gewertet.
Richtige Bedienung des Fahrtenschreibers: So wird OUT eingestellt
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung am digitalen Tachographen variiert je nach Hersteller leicht, folgt aber grundsätzlich einem ähnlichen Muster. Beim DTCO von VDO (Continental) navigieren Sie ins Menü „Ortsangaben“ oder „Länderkennzeichen“, wählen dort das Symbol „OUT“ oder den Buchstaben Code für „Out of Scope“ und bestätigen die Eingabe. Bei Stoneridge-Geräten finden Sie die Funktion unter „FE nicht erford“ (Fahrtenschreiber nicht erforderlich).
Bei Fahrzeugen mit Smart Tachograph der Version 2 empfehlen Experten, die Fahrerkarte auch im OUT-Modus eingesteckt zu lassen. Wird die Karte vor dem Setzen von OUT entnommen, zeichnet das Gerät automatisch ein „Fahrt ohne Karte“-Event auf – was bei einer Kontrolle Erklärungsbedarf erzeugt, auch wenn OUT rechtlich korrekt verwendet wurde.
Der Zeitpunkt der Einstellung
Stellen Sie den Tachograph auf OUT, bevor Sie die Fahrt antreten, für die OUT gilt. Eine Umstellung während der Fahrt ist technisch oft möglich, aber rechtlich problematisch, da bereits Daten unter normalem Modus aufgezeichnet wurden. Bei Kontrollen entstehen dadurch Inkonsistenzen, die Fragen aufwerfen.
Die Rückstellung auf das korrekte Länderkennzeichen bei Wiedereinreise in den Geltungsbereich muss an der nächstmöglichen Haltestelle erfolgen. Moderne Smart Tachographen der Version 2 erkennen Grenzübertritte automatisch per GPS und fordern den Fahrer zur Eingabe auf oder stellen das Land sogar selbstständig um. Bei älteren Geräten liegt die Verantwortung komplett beim Fahrer.
Fehler vermeiden: Konsequenzen bei falscher Nutzung
Fehler bei der Verwendung von OUT sind weit verbreitet. Der häufigste Verstoß ist die Nutzung von OUT im Inland während normaler gewerblicher Fahrten. Manche Lkw-Fahrer stellen den Tacho auf OUT, um vermeintlich „unauffällig“ eine Pause zu verkürzen oder die Lenkzeit zu verlängern. Bei einer Kontrolle fällt dies sofort auf, denn das Gerät zeichnet trotz OUT alle Bewegungen mit Zeitstempel auf.
Verboten: OUT zur Umgehung von Lenk- und Ruhezeiten
Ein anderer Fehler ist die Verwendung von OUT zur Umgehung von Lenkzeiten. Einige glauben, dass OUT-Zeiten die Lenkzeit „pausieren“. Das stimmt nicht. Die tatsächlich gefahrene Zeit wird zwar nicht als Lenkzeit in den Sozialvorschriften erfasst, aber bei einer Prüfung wird jede ungerechtfertigte OUT-Nutzung als schwerer Verstoß gewertet.
Bußgelder bei falscher Nutzung
Die Bußgelder bei falscher Nutzung können hoch sein. Wird die Kontrolle durch falsche Einstellungen am Tachograph erschwert, drohen 75 Euro. Bei Unmöglichmachung der Kontrolle oder erkennbarem Manipulationsversuch sind es 250 Euro für den Fahrer. Das Unternehmen muss oft das Dreifache zahlen. Bei systematischen Verstößen können die Strafen in den vierstelligen Bereich steigen und sogar zur Freiheitsstrafe führen.
Nachweispflichten für Lkw-Fahrer bei Kontrollen
Die Nachweispflichten bei Kontrollen sind streng. Wenn ein Fahrer OUT verwendet hat, muss er bei einer Kontrolle glaubhaft erklären können, warum. „Ich wusste nicht, dass das nicht erlaubt ist“ wird nicht akzeptiert. Dokumentationstipps für den Ernstfall: Notieren Sie sich, wann und warum Sie OUT verwendet haben. Bei Privatfahrten hilft eine schriftliche Genehmigung des Arbeitgebers. Bei Fahrten im Ausland außerhalb des EU-Raums sind Grenzstempel oder Tankbelege hilfreich.
Bußgeldbescheide im Zusammenhang mit Fahrtenschreibern können im Einzelfall fehlerhaft sein und sind grundsätzlich anfechtbar. Dennoch gilt: Korrekte Bedienung und lückenlose Dokumentation sind der einzig zuverlässige Schutz. Auf Fehler der Kontrollbehörden zu spekulieren ist keine Strategie – zumal das BALM zunehmend digitale Auswertungssysteme einsetzt, die Unstimmigkeiten automatisch erkennen.
Fazit: Out of Scope für den digitalen Fahrtenschreiber
Den Tachograph auf OUT zu stellen, ist nur dann erlaubt, wenn die Fahrt tatsächlich außerhalb des Geltungsbereichs der EU-Sozialvorschriften liegt. Das betrifft Fahrten außerhalb der EU, genehmigte Privatfahrten oder spezielle Ausnahmefälle wie Handwerkertätigkeiten im definierten Umkreis oder Bewegungen auf privatem Betriebsgelände.
Die korrekte Bedienung schützt vor Bußgeldern und bewahrt Sie vor unnötigem Ärger bei Kontrollen. Stellen Sie OUT nur vor Fahrtbeginn ein, dokumentieren Sie den Grund und vergessen Sie nicht, bei Wiedereinreise in den regulären Geltungsbereich das korrekte Länderkennzeichen einzustellen.
Unsere Handlungsempfehlung für Sie lautet: Schulen Sie Ihre Fahrer regelmäßig zur korrekten Verwendung aller Tachograph-Funktionen, inklusive OUT. Geben Sie klare schriftliche Anweisungen, wann OUT verwendet werden darf und wann nicht. Moderne Flottenmanagement-Software wie Tacho 360™ unterstützt Sie dabei, die Fahrtenschreiber-Daten automatisch auszulesen und zu analysieren. So erkennen Sie frühzeitig, ob Fahrer OUT korrekt verwenden oder ob Schulungsbedarf besteht.
FleetGO bietet professionelle Lösungen für das automatische Fahrtenschreiber-Auslesen, die Analyse von Lenk- und Ruhezeiten, sowie umfassendes Flottenmanagement zur Sicherstellung der Compliance.
Quellen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32006R0561
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0165
https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bussgeldkataloge/Bussgeld_Fahrpers.pdf