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ADR: Gefahrgutklassen, Verpackungsgruppen und Freigrenzen im Überblick

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zuletzt aktualisiert am 06.10.2026

ADR steht für das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es ist kein System mit mehreren Arten, sondern ein einziges Regelwerk – gegliedert in neun Anlagen und Kapitel, die festlegen, welche Stoffe als Gefahrgut gelten, wie sie verpackt, gekennzeichnet und transportiert werden müssen.

Wer nach „den drei Arten von ADR“ sucht, meint in der Regel eines von zwei Dingen: entweder die drei Einstufungssysteme, nach denen Gefahrgut sortiert wird – Gefahrgutklassen, Verpackungsgruppen und Beförderungskategorien – oder die drei Schulungsarten für Fahrer. Dieser Beitrag behandelt beides.

Was ist ADR?

Die Abkürzung geht auf den französischen Originaltitel zurück: Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route. Das Abkommen wurde 1957 in Genf geschlossen und wird unter dem Dach der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) verwaltet. Mehr als 50 Staaten haben es ratifiziert, darunter alle EU-Mitgliedstaaten.

ADR wird alle zwei Jahre überarbeitet. Die aktuell gültige Fassung ist ADR 2025, in Kraft seit dem 1. Januar 2025.

In Deutschland wird das Abkommen über die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in nationales Recht überführt. Die GGVSEB regelt zusätzlich den rein innerdeutschen Verkehr und legt Bußgeldtatbestände fest.

Was ist eine ADR-Ware?

Eine ADR-Ware ist ein Stoff oder Gegenstand, der in Tabelle A des Kapitels 3.2 ADR gelistet ist. Jeder Eintrag hat eine vierstellige UN-Nummer, eine offizielle Benennung und eine Zuordnung zu Klasse, Verpackungsgruppe und Beförderungskategorie.

Benzin ist beispielsweise UN 1203, Klasse 3, Verpackungsgruppe II, Beförderungskategorie 2. Diese vier Angaben entscheiden über sämtliche Pflichten beim Transport.

Nicht gelistete Stoffe sind kein Gefahrgut im Sinne des ADR – auch dann nicht, wenn sie gesundheitsschädlich sind. Umgekehrt fallen Alltagsgüter wie Lithiumbatterien, Deodorant-Spraydosen oder Dieselkraftstoff unter das Regelwerk.

Die neun ADR-Gefahrgutklassen

Die Klasse beschreibt die Art der Gefahr, die von einem Stoff ausgeht. Klassen 2, 4, 5 und 6 sind in Unterklassen aufgeteilt.

KlasseBezeichnungBeispiele
1Explosive Stoffe und GegenständeSprengstoff, Feuerwerk, Airbag-Gasgeneratoren
2GasePropan, Sauerstoff, Spraydosen, Feuerlöscher
3Entzündbare flüssige StoffeBenzin, Diesel, Lacke, Ethanol
4.1Entzündbare feste StoffeSchwefel, Streichhölzer, Metallpulver
4.2Selbstentzündliche StoffeWeißer Phosphor, ölgetränkte Textilien
4.3Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase bildenCalciumcarbid, Natrium, Lithium
5.1Entzündend wirkende StoffeWasserstoffperoxid, Ammoniumnitrat, Chlorate
5.2Organische PeroxideHärter für Kunstharze, Bleichmittel
6.1Giftige StoffePestizide, Zyanide, Arsenverbindungen
6.2Ansteckungsgefährliche StoffeDiagnostikproben, Klinikabfälle, Kulturen
7Radioaktive StoffeMedizinische Isotope, Uranverbindungen
8Ätzende StoffeSchwefelsäure, Natronlauge, Batteriesäure
9Verschiedene gefährliche Stoffe und GegenständeLithiumbatterien, Asbest, Trockeneis, umweltgefährdende Stoffe

Klasse 9 ist eine Sammelkategorie für Güter, die eine Gefahr darstellen, aber in keine der anderen Klassen passen. Praktisch relevant ist sie vor allem wegen Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480 und UN 3481), die seit der Elektrifizierung von Fahrzeugflotten und Geräten zu den häufigsten Gefahrgütern im Stückgutverkehr zählen.

Die Klasse bestimmt das Gefahrzettel-Symbol auf dem Versandstück und die orangefarbene Warntafel am Fahrzeug.

Verpackungsgruppen I, II und III

Innerhalb einer Klasse wird nach Gefahrengrad abgestuft. Dafür dienen die Verpackungsgruppen, angegeben in römischen Ziffern.

VerpackungsgruppeGefahrengradBedeutung für die Verpackung
IHochHöchste Anforderungen an Bauart und Prüfung
IIMittelMittlere Anforderungen
IIINiedrigGrundanforderungen

Die Verpackungsgruppe entscheidet darüber, welche Verpackungsbauart zugelassen ist. Eine Verpackung, die für Gruppe I codiert ist, darf auch für II und III verwendet werden – nicht umgekehrt. Die Zulassung ist am UN-Code auf der Verpackung ablesbar, wobei der Buchstabe X für Gruppe I, Y für II und Z für III steht.

Nicht alle Klassen verwenden Verpackungsgruppen. Keine Zuordnung gibt es bei:

  • Klasse 1 (explosive Stoffe) – hier gelten Verträglichkeitsgruppen A bis S
  • Klasse 2 (Gase)
  • Klasse 6.2 (ansteckungsgefährliche Stoffe)
  • Klasse 7 (radioaktive Stoffe)
  • selbstzersetzlichen Stoffen der Klasse 4.1 und organischen Peroxiden der Klasse 5.2

Die Einstufung erfolgt nicht nach Ermessen, sondern nach den Kriterien des Kapitels 2.2 ADR – bei entzündbaren Flüssigkeiten etwa über Flammpunkt und Siedepunkt.

Beförderungskategorien und die 1000-Punkte-Regel

Die Beförderungskategorie ist das System, das in der Praxis am häufigsten unterschätzt wird. Sie legt fest, bis zu welcher Menge ein Gefahrguttransport unter die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR fällt – umgangssprachlich die 1000-Punkte-Regel.

Wer diese Freigrenze einhält, ist von einem großen Teil der ADR-Pflichten befreit. Kein ADR-Schein für den Fahrer, keine orangefarbenen Warntafeln, keine Ausrüstungspflicht nach Abschnitt 8.1.5 mit Ausnahme eines Feuerlöschers.

BeförderungskategorieHöchstmenge je EinheitMultiplikator
00 – keine Freistellung möglich–
120 kg oder Liter× 50
2333 kg oder Liter× 3
31.000 kg oder Liter× 1
4unbegrenzt× 0

Die Berechnung funktioniert so: Die transportierte Menge jedes Stoffes wird mit dem Multiplikator seiner Kategorie multipliziert. Alle Ergebnisse werden addiert. Bleibt die Summe bei höchstens 1.000 Punkten, greift die Freistellung.

Beispielrechnung

Eine Beförderungseinheit transportiert:

  • 100 Liter Benzin (UN 1203, Kategorie 2): 100 × 3 = 300 Punkte
  • 10 kg Natriumhydroxid, fest (UN 1823, Kategorie 3): 10 × 1 = 10 Punkte
  • 5 kg Klebstoff (UN 1133, VG III, Kategorie 3): 5 × 1 = 5 Punkte

Summe: 315 Punkte. Die Freistellung greift.

Würde stattdessen 350 Liter Benzin geladen, ergäben sich 1.050 Punkte – die Freigrenze wäre überschritten und der Transport müsste vollständig nach ADR abgewickelt werden.

Wichtig: Stoffe der Beförderungskategorie 0 lassen keine Freistellung zu. Sobald auch nur eine kleine Menge davon geladen ist, gilt der volle Pflichtenumfang. Dazu zählen unter anderem bestimmte explosive Stoffe der Klasse 1 und ausgewählte hochgiftige Stoffe der Klasse 6.1.

Die Punkte gelten je Beförderungseinheit, nicht je Fahrzeug oder je Auftrag. Ein Gliederzug aus Zugfahrzeug und Anhänger ist eine Einheit.

Die drei ADR-Schulungsarten für Fahrer

Wer Gefahrgut oberhalb der Freigrenzen befördert, braucht eine ADR-Bescheinigung nach Kapitel 8.2 ADR. Die Schulung ist modular aufgebaut:

Basiskurs. Pflicht für alle. Vermittelt die allgemeinen Vorschriften, Dokumentation, Kennzeichnung, Ladungssicherung und Verhalten bei Unfällen. Berechtigt zur Beförderung in Versandstücken aller Klassen außer 1 und 7.

Aufbaukurs Tank. Erforderlich für Transporte in Tankfahrzeugen, Aufsetztanks, Tankcontainern und Batteriefahrzeugen.

Aufbaukurs Klasse 1 und Aufbaukurs Klasse 7. Separate Spezialkurse für explosive beziehungsweise radioaktive Stoffe. Formal sind es zwei eigenständige Module, die unabhängig voneinander belegt werden können.

Die Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Eine Verlängerung setzt die Teilnahme an einem Auffrischungskurs und das Bestehen der Prüfung innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf voraus. Die Schulung ist nicht mit der Weiterbildung nach dem BKrFQG identisch – beide bestehen nebeneinander.

Unternehmen, die regelmäßig Gefahrgut versenden oder befördern, müssen zusätzlich einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Die Pflicht ergibt sich aus Kapitel 1.8.3 ADR und der deutschen Gefahrgutbeauftragtenverordnung.

Pflichten beim Gefahrguttransport

Oberhalb der Freigrenzen gelten unter anderem:

  • Beförderungspapier mit UN-Nummer, Benennung, Klasse, Verpackungsgruppe, Versandstückzahl und Nettomenge
  • Schriftliche Weisungen nach Abschnitt 5.4.3 in einer Sprache, die der Fahrer lesen kann
  • Kennzeichnung des Fahrzeugs mit orangefarbenen Warntafeln, bei Tanks mit Gefahrnummer und UN-Nummer
  • Ausrüstung nach Abschnitt 8.1.5: Feuerlöscher, Unterlegkeil, Warnwesten, Handleuchte, Augenspülflüssigkeit und weitere Gegenstände je nach Klasse
  • ADR-Bescheinigung des Fahrers, mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen
  • Einhaltung der Zusammenladeverbote nach Abschnitt 7.5.2

Verstöße werden nach § 37 GGVSEB geahndet. Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 Euro, bei schweren Verstößen drohen zusätzlich Weiterfahrtuntersagung und strafrechtliche Konsequenzen.

Dokumentation und Nachweisführung

Gefahrgutbezogene Unterlagen unterliegen Aufbewahrungsfristen. Beförderungspapiere und begleitende Dokumente sind nach Unterabschnitt 1.8.3.16 mindestens fünf Jahre aufzubewahren, der Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten ebenfalls.

Für Fuhrparks, die Gefahrgut transportieren, kommt die Dokumentation zu den ohnehin bestehenden Nachweispflichten hinzu – Lenk- und Ruhezeiten, Fahrzeugprüfungen, Ladungssicherung. Ein zentrales Fuhrparkmanagement bündelt diese Nachweise und erleichtert die Vorlage bei Kontrollen. Fristen für ADR-Bescheinigungen, Fahrzeugzulassungen nach Teil 9 ADR und Prüftermine für Tanks lassen sich darüber überwachen, bevor sie ablaufen.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es wirklich drei Arten von ADR?

Nein. ADR ist ein einziges Abkommen. Gemeint sind meist die drei Einstufungssysteme – Gefahrgutklassen, Verpackungsgruppen und Beförderungskategorien – oder die drei Schulungsarten Basiskurs, Aufbaukurs Tank und Aufbaukurs für die Klassen 1 und 7.

Wann brauche ich keinen ADR-Schein?

Wenn die Summe nach der 1000-Punkte-Regel bei höchstens 1.000 liegt und kein Stoff der Beförderungskategorie 0 geladen ist. Zusätzlich greifen Freistellungen für begrenzte Mengen (LQ) nach Kapitel 3.4, freigestellte Mengen (EQ) nach Kapitel 3.5 sowie für Handwerkerfahrten nach Unterabschnitt 1.1.3.1.

Welche ADR-Fassung gilt aktuell?

ADR 2025, in Kraft seit dem 1. Januar 2025. Die Fassungen werden im Zweijahresrhythmus überarbeitet; für den Wechsel gilt jeweils eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni des Einführungsjahres.

Sind Lithiumbatterien ADR-pflichtig?

Ja. Lithium-Ionen-Batterien fallen unter Klasse 9, UN 3480 bei Einzelversand und UN 3481 beim Transport mit oder in Geräten. Kleinere Zellen können unter die Sondervorschrift 188 fallen und sind dann von den meisten Vorschriften freigestellt, müssen aber gekennzeichnet werden.

Was kostet ein Verstoß gegen das ADR?

Nach § 37 GGVSEB bis zu 50.000 Euro. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Bußgeldkatalog und der Schwere des Verstoßes. Fehlende Kennzeichnung oder eine abgelaufene ADR-Bescheinigung führen regelmäßig zur Untersagung der Weiterfahrt.

Wer muss einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?

Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter oder das damit zusammenhängende Verpacken, Befüllen, Verladen oder Entladen umfasst. Ausnahmen bestehen unter anderem für Betriebe, die ausschließlich innerhalb der Freigrenzen nach 1.1.3.6 tätig sind.


Quellen

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