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Welche Ruhezeiten gelten für Lkw-Fahrer bei Mehrfahrerbetrieb?

Beim Mehrfahrerbetrieb, also wenn zwei Fahrer gemeinsam in einem Lkw unterwegs sind, gelten besondere Ruhezeiten: Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 9 Stunden innerhalb von 30 Stunden nach dem Ende der vorherigen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit. Das gilt für jeden Fahrer individuell, unabhängig davon, wer gerade am Steuer sitzt. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Ruhezeiten, Lenkzeiten und Dokumentationspflichten bei Doppelbesatzung.

Was zählt beim Mehrfahrerbetrieb als Ruhezeit?

Als Ruhezeit beim Mehrfahrerbetrieb zählt jeder ununterbrochene Zeitraum, in dem ein Fahrer frei von jeder Arbeit und Bereitschaft ist. Das bedeutet: Der Fahrer darf in dieser Zeit weder lenken noch andere berufliche Tätigkeiten ausführen. Wichtig ist, dass die Ruhezeit individuell für jeden Fahrer berechnet wird, nicht für das Fahrzeug als Ganzes.

Der entscheidende Unterschied zum Einfahrerbetrieb liegt darin, dass beim Mehrfahrerbetrieb die Ruhezeit auch während der Fahrt genommen werden kann, solange der betreffende Fahrer nicht am Steuer sitzt und tatsächlich ruht. Der Beifahrersitz im fahrenden Lkw gilt dabei unter bestimmten Bedingungen als geeigneter Ruheort.

Wie viele Stunden Ruhezeit sind bei Doppelbesatzung vorgeschrieben?

Bei Doppelbesatzung muss jeder Fahrer innerhalb von 30 Stunden nach dem Ende der letzten täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit mindestens 9 Stunden ununterbrochene Ruhezeit nehmen. Diese Regelung ist in der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 festgelegt und gilt einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten.

Zum Vergleich: Im normalen Einfahrerbetrieb muss die tägliche Ruhezeit innerhalb von 24 Stunden beginnen. Beim Mehrfahrerbetrieb wird dieses Zeitfenster auf 30 Stunden ausgedehnt, was mehr Flexibilität bei langen Touren ermöglicht. Die wöchentliche Ruhezeit bleibt davon unberührt und muss weiterhin spätestens nach sechs 24-Stunden-Perioden ab dem Ende der letzten wöchentlichen Ruhezeit genommen werden.

Darf der Beifahrer seine Ruhezeit im fahrenden Lkw nehmen?

Ja, der Beifahrer darf seine Ruhezeit im fahrenden Lkw nehmen. Die EU-Verordnung erlaubt ausdrücklich, dass die tägliche Ruhezeit bei Mehrfahrerbetrieb im Fahrzeug verbracht werden darf, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist und über eine geeignete Schlafmöglichkeit verfügt. Eine Schlafkabine ist dafür nicht zwingend vorgeschrieben, aber in der Praxis Standard.

Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Der Fahrer muss während dieser Zeit wirklich ruhen. Er darf nicht navigieren, Telefonate führen oder andere fahrtbezogene Tätigkeiten übernehmen. Sobald er aktiv unterstützt, zählt diese Zeit nicht mehr als Ruhezeit, sondern als Bereitschaftszeit oder Arbeitszeit.

In der Praxis bedeutet das: Wer auf dem Beifahrersitz schläft, während der Kollege fährt, sammelt gültige Ruhezeit. Wer auf dem Beifahrersitz sitzt und dem Fahrer aktiv hilft, zum Beispiel durch Routenplanung oder Kommunikation mit der Disposition, tut das nicht.

Was sind die Lenkzeitregeln bei Mehrfahrerbetrieb?

Bei Mehrfahrerbetrieb darf jeder einzelne Fahrer nach wie vor maximal 4,5 Stunden am Stück lenken, bevor er eine Pause einlegen muss. Die maximale tägliche Lenkzeit von 9 Stunden, die an zwei Tagen pro Woche auf 10 Stunden verlängert werden darf, gilt ebenfalls pro Fahrer. Mehrfahrerbetrieb verlängert nicht die individuelle Lenkzeit.

Was sich ändert, ist die Reichweite einer Tour: Da zwei Fahrer abwechseln, kann das Fahrzeug insgesamt länger unterwegs sein, ohne dass einer der Fahrer seine Grenzen überschreitet. Die Summe der Lenkzeiten beider Fahrer zusammen ergibt eine deutlich längere Betriebszeit des Fahrzeugs. Das macht den Mehrfahrerbetrieb besonders attraktiv für Langstreckentouren und zeitkritische Lieferungen.

Welche Pausen gelten zusätzlich zur Ruhezeit bei Doppelbesatzung?

Zusätzlich zur Ruhezeit muss jeder Fahrer nach maximal 4,5 Stunden Lenkzeit eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Diese Pause kann auch aufgeteilt werden: zuerst 15 Minuten, dann 30 Minuten, in dieser Reihenfolge. Die Pause zählt nicht als Ruhezeit und darf nicht mit ihr verrechnet werden.

Beim Mehrfahrerbetrieb gilt: Während ein Fahrer lenkt, kann der andere seine Pause nehmen. Diese Zeit zählt für den ruhenden Fahrer als Pause oder Ruhezeit, nicht aber für den Lenker. Beide Fahrer müssen ihre Pausen also individuell einhalten, auch wenn das Fahrzeug durchgehend in Bewegung ist.

Ein häufiges Missverständnis in der Praxis ist, dass das bloße Sitzen auf dem Beifahrersitz automatisch als Pause gilt. Das ist nur dann der Fall, wenn der Fahrer tatsächlich keine berufliche Tätigkeit ausführt und sich in einer echten Ruhephase befindet.

Wie wird der Mehrfahrerbetrieb im Tachographen dokumentiert?

Der Mehrfahrerbetrieb muss im digitalen Tachographen korrekt dokumentiert werden. Jeder Fahrer steckt seine eigene Fahrerkarte in den Tachographen, und das Gerät zeichnet automatisch auf, wer lenkt und wer ruht. Beim Start einer gemeinsamen Tour müssen außerdem Ort und Zeitpunkt des Beginns manuell eingegeben werden, wenn das Fahrzeug zuvor ohne Fahrerkarte bewegt wurde.

Konkret bedeutet das für die Praxis:

  • Beide Fahrerkarten müssen gleichzeitig im Tachographen stecken, eine in Steckplatz 1 (Fahrer) und eine in Steckplatz 2 (Beifahrer).
  • Der aktive Fahrer wechselt die Kartenpositionen, wenn er die Rolle tauscht.
  • Manuelle Nachträge sind zulässig, wenn ein Fahrer vergessen hat, die Karte einzustecken, müssen aber zeitnah und korrekt erfolgen.
  • Bei Grenzübertritten sind keine zusätzlichen Sonderregeln für den Tachographen nötig, solange beide Fahrer EU-Recht unterliegen.

Das Auslesen des Fahrtenschreibers muss für jeden Fahrer individuell und regelmäßig erfolgen. Für Unternehmen ist es wichtig, die Daten beider Fahrer getrennt zu analysieren, um Verstöße frühzeitig zu erkennen.

Wie FleetGO bei der Einhaltung von Ruhezeiten hilft

Die Verwaltung von Lenk- und Ruhezeiten bei Mehrfahrerbetrieb ist komplex. Zwei Fahrer, individuelle Zeitfenster, unterschiedliche Pausen: Wer das manuell überwacht, riskiert Fehler und im schlimmsten Fall Bußgelder. Genau hier kommen wir ins Spiel.

Mit FleetGO Tacho 360™ automatisieren wir die gesamte Fahrtenschreiberanalyse für Sie:

  • Automatisches, remote Auslesen der Fahrtenschreiber alle 90 Tage, ohne dass ein Fahrer ins Büro kommen muss
  • Automatisierte Prüfung der Lenk- und Ruhezeiten für jeden einzelnen Fahrer, auch bei Doppelbesatzung
  • Frühzeitige Erkennung von Verstößen, bevor sie zu einem Problem bei Kontrollen werden
  • Vollständige Fahrtenschreiber-Analyse und revisionssichere Archivierung aller Daten

So behalten Sie den Überblick, ohne selbst stundenlang in Daten zu graben. Möchten Sie sehen, wie das in der Praxis funktioniert? Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Gesetze und Vorschriften unterliegen Änderungen — aus dem Inhalt dieses Artikels können daher keine Rechte abgeleitet werden. Konsultieren Sie stets einen Rechts- oder Finanzspezialisten und überprüfen Sie die aktuellsten Informationen bei den zuständigen offiziellen Behörden.

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