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Wie lange darf ich ohne Module fahren?

Ohne Fahrerkarte zu fahren – das ist eine Situation, die viele Berufskraftfahrer irgendwann betrifft. Die kurze Antwort: In bestimmten Ausnahmefällen darfst du bis zu 28 Kalendertage ohne Fahrerkarte fahren, wenn deine Fahrerkarte verloren gegangen, gestohlen oder defekt ist. Dabei gelten jedoch klare Regeln für die Dokumentation und Meldepflichten. Was genau erlaubt ist, welche Konsequenzen drohen und wie du alles richtig dokumentierst, erfährst du hier.

Was ist ein Tacho-Modul überhaupt und wozu braucht man es?

Ein Tacho-Modul im Kontext des digitalen Tachographen ist entweder die Fahrerkarte oder die Unternehmenskarte. Die Fahrerkarte ist eine personalisierte Chipkarte, die der Fahrer in den digitalen Tachographen steckt. Sie speichert alle Lenk- und Ruhezeiten sowie Aktivitätsdaten direkt auf der Karte und im Tachographen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Nutzung der Fahrerkarte durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sowie die Verordnung (EU) Nr. 165/2014. Wer gewerblich Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse oder mit mehr als neun Sitzplätzen führt, muss den digitalen Tachographen mit einer gültigen Fahrerkarte nutzen. Das gilt auch im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation, die regelmäßige Weiterbildung und die Einhaltung aller relevanten Vorschriften einschließt.

Ohne das Modul gibt es keine automatische Aufzeichnung der Fahrtdaten. Das macht die manuelle Dokumentation in Ausnahmefällen so wichtig.

Wie lange darf man ohne Modul fahren – und was sagt das Gesetz dazu?

Wenn deine Fahrerkarte verloren gegangen, gestohlen, beschädigt oder defekt ist, darfst du laut Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 maximal 28 Kalendertage ohne Karte fahren. Diese Frist gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Karte nicht mehr nutzbar ist. Danach musst du eine neue Karte beantragt und erhalten haben.

  • Die 28-Tage-Frist beginnt an dem Tag, an dem die Karte nicht mehr verfügbar ist.
  • Du musst in dieser Zeit alle Lenk- und Ruhezeiten manuell auf einem Ausdruck oder handschriftlich dokumentieren.
  • Eine neue Fahrerkarte muss so schnell wie möglich beantragt werden.
  • Das Fahren ohne Karte über die 28 Tage hinaus ist nicht erlaubt und gilt als Verstoß.

Wichtig: Diese Regelung gilt ausschließlich für Ausnahmesituationen. Wer die Karte einfach vergessen hat, fällt nicht unter diese Ausnahme.

In welchen Situationen ist das Fahren ohne Modul ausnahmsweise erlaubt?

Das Fahren ohne Fahrerkarte ist nur in klar definierten Ausnahmefällen legal. Folgende Situationen sind anerkannt:

  • Verlorene Fahrerkarte: Die Karte ist nachweislich verloren gegangen, und es wurde eine Verlustmeldung erstattet.
  • Gestohlene Fahrerkarte: Es wurde eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erstattet, und sie liegt vor.
  • Defekte oder beschädigte Fahrerkarte: Die Karte funktioniert technisch nicht mehr und kann vom Tachographen nicht gelesen werden.
  • Defekter Tachograph: Das Gerät selbst ist ausgefallen; dies muss separat dokumentiert und gemeldet werden.

In allen Fällen gilt: Du musst die Situation schriftlich dokumentieren und sie auf Verlangen bei einer Kontrolle nachweisen können. Wer die Karte schlicht zu Hause vergessen hat, darf nicht fahren und muss umkehren, um sie zu holen.

Was passiert, wenn man ohne Modul fährt und erwischt wird?

Wer ohne gültige Fahrerkarte fährt und dafür keinen anerkannten Ausnahmegrund nachweisen kann, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Die Konsequenzen treffen sowohl Fahrer als auch Unternehmen.

  • Fahrer: Bußgelder je nach Schwere des Verstoßes sowie mögliche Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg.
  • Unternehmen: Bußgelder für den Betrieb, wenn nachgewiesen wird, dass der Verstoß geduldet oder angeordnet wurde.
  • Betriebslizenz: Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können die Zuverlässigkeit des Unternehmens infrage stellen und die Güterkraftverkehrslizenz gefährden.
  • Nachweispflicht: Kannst du bei einer Kontrolle keine gültige Begründung liefern, gilt der Verstoß als erwiesen.

Gerade im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation wird Wert auf die Kenntnis dieser Vorschriften gelegt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Wie dokumentierst du eine Fahrt ohne Modul richtig?

Wenn du in einer Ausnahmesituation ohne Fahrerkarte fahren musst, ist eine lückenlose Dokumentation Pflicht. So gehst du richtig vor:

  1. Ausdruck am Tachographen erstellen: Vor Fahrtbeginn einen Ausdruck aus dem digitalen Tachographen anfertigen und darauf handschriftlich Datum, Uhrzeit und den Grund für das Fehlen der Karte vermerken.
  2. Handschriftliche Einträge führen: Alle Tätigkeiten (Lenken, Pause, Ruhe, andere Arbeit) während der Fahrt handschriftlich auf dem Ausdruck oder einem separaten Formular festhalten.
  3. Ausdruck am Ende der Fahrt vervollständigen: Nach der Fahrt erneut einen Ausdruck anfertigen, alle Angaben ergänzen und unterschreiben.
  4. Verlustmeldung oder Polizeibericht beifügen: Dokumente, die den Ausnahmegrund belegen (Verlustmeldung, Diebstahlsanzeige, Reparaturbeleg), immer mitführen.
  5. Nacherfassung sicherstellen: Sobald die neue Karte vorliegt, müssen die Daten der Tage, an denen ohne Karte gefahren wurde, beim nächsten Einstecken der Karte im Tachographen nacherfasst werden, soweit technisch möglich.

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Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Gesetze und Vorschriften unterliegen Änderungen – aus dem Inhalt dieses Artikels können daher keine Rechte abgeleitet werden. Konsultieren Sie stets einen Rechts- oder Finanzspezialisten und überprüfen Sie die aktuellsten Informationen bei den zuständigen offiziellen Behörden.

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