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Wie lange können Verstöße auf der Fahrerkarte geahndet werden?

Verstöße auf der Fahrerkarte können bei einer Kontrolle rückwirkend für rund 28 Tage Fahrtätigkeit direkt ausgelesen werden. Unternehmen müssen die Daten in der Regel ein Jahr lang aufbewahren. Die rechtliche Ahndung von Ordnungswidrigkeiten verjährt bei einfachen Verstößen nach drei Monaten; bei schwerwiegenden Fällen gelten längere Fristen. Wer die Regeln kennt, kann Bußgelder und Betriebsunterbrechungen gezielt vermeiden.

Was ist eine Fahrerkarte und welche Verstöße werden darauf gespeichert?

Die Fahrerkarte ist ein personalisierter Chip, der im digitalen Tachographen steckt und alle relevanten Fahrdaten eines Fahrers aufzeichnet. Sie speichert Lenkzeiten, Ruhezeiten, Pausen, Fahrzeugbewegungen und Geschwindigkeitsverläufe. Bei einer Kontrolle lesen Behörden diese Daten direkt aus und können Verstöße minutengenau nachvollziehen.

Typische Verstöße, die auf der Karte erfasst werden, sind Überschreitungen der täglichen oder wöchentlichen Lenkzeit, zu kurze Pausen, nicht eingehaltene Ruhezeiten und fehlende Einträge, zum Beispiel wenn der Fahrer vergessen hat, die Karte einzustecken. Auch Manipulationsversuche am Tachographen hinterlassen Spuren, die ausgelesen werden können.

Die Fahrpersonalverordnung regelt in Deutschland gemeinsam mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006, welche Lenk- und Ruhezeitvorgaben gelten. Wer diese nicht einhält, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährdet im schlimmsten Fall die Betriebserlaubnis des Unternehmens.

Wie lange können Verstöße auf der Fahrerkarte rückwirkend überprüft werden?

Die Fahrerkarte speichert Daten für ungefähr 28 Tage Fahrtätigkeit. Das bedeutet: Kontrolleure können bei einer Straßenkontrolle direkt auf die letzten 28 Fahrtage zugreifen und jeden Verstoß in diesem Zeitraum prüfen. Ältere Daten sind auf der Karte selbst nicht mehr verfügbar, aber das ist nicht das Ende der Geschichte.

Denn Unternehmen sind nach der Fahrpersonalverordnung verpflichtet, die ausgelesenen Daten mindestens ein Jahr lang aufzubewahren. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und andere zuständige Behörden können im Rahmen von Betriebskontrollen auf diesen gesamten Zeitraum zugreifen. Eine Betriebskontrolle ist also deutlich weitreichender als eine einfache Straßenkontrolle.

Für Unternehmen bedeutet das: Auch wenn ein Verstoß bei einer Straßenkontrolle nicht auffällt, kann er später im Rahmen einer Betriebsprüfung ans Licht kommen. Regelmäßiges Auslesen und Archivieren der Tachographendaten ist daher keine Option, sondern Pflicht.

Wie lange darf ein Verstoß auf der Fahrerkarte rechtlich geahndet werden?

Bei einfachen Ordnungswidrigkeiten im Transportrecht gilt in Deutschland eine Verfolgungsverjährung von drei Monaten ab dem Zeitpunkt des Verstoßes. Das heißt: Wird ein Verstoß nicht innerhalb dieser Frist verfolgt, kann er grundsätzlich nicht mehr geahndet werden. Bei schwerwiegenden oder sehr schwerwiegenden Verstößen können längere Fristen gelten.

Wichtig ist dabei der Unterschied zwischen dem Zeitpunkt des Verstoßes, dem Zeitpunkt der Kontrolle und dem Zeitpunkt der behördlichen Ahndung. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag des Verstoßes. Wird während einer Kontrolle ein Verstoß festgestellt und ein Verfahren eingeleitet, unterbricht das die Verjährung. Ab diesem Moment läuft eine neue Frist.

Für Unternehmen und Fahrer bedeutet das: Ein alter Verstoß, der bei einer Betriebskontrolle aus den archivierten Daten hervorgeht, kann unter Umständen noch verfolgt werden, wenn er innerhalb der Verjährungsfrist liegt. Die genaue rechtliche Einordnung hängt immer vom Einzelfall ab.

Was passiert, wenn ein Verstoß bei einer Kontrolle festgestellt wird?

Bei einer Straßenkontrolle durch die Polizei oder das BALM wird die Fahrerkarte ausgelesen, und die Daten werden direkt vor Ort ausgewertet. Die Behörden bewerten Verstöße nach Schweregrad: geringfügig, schwerwiegend oder sehr schwerwiegend. Je nach Einstufung folgen unterschiedliche Konsequenzen.

Bei geringfügigen Verstößen bleibt es meist bei einer Verwarnung oder einem kleinen Bußgeld. Schwerwiegende Verstöße können dazu führen, dass der Fahrer die Fahrt unterbrechen muss, um die vorgeschriebene Ruhezeit nachzuholen. In manchen Fällen verlangen die Behörden eine Sicherheitsleistung, bevor die Fahrt fortgesetzt werden darf, besonders wenn der Fahrer keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.

Im Anschluss leiten die Behörden ein Bußgeldverfahren ein, das sowohl den Fahrer als auch das Unternehmen betreffen kann. Unternehmen haften, wenn sie Verstöße durch mangelhafte Organisation oder fehlende Kontrollen ermöglicht haben.

Wie können Fahrer und Unternehmen Verstöße auf der Fahrerkarte vermeiden?

Der wirksamste Schutz gegen Verstöße ist regelmäßige Eigenkontrolle. Fahrer sollten ihre Lenk- und Ruhezeiten täglich im Blick behalten und die Fahrerkarte korrekt nutzen, also konsequent einstecken und die richtige Tätigkeit eintragen. Schon kleine Fehler bei der Bedienung des Tachographen können zu Einträgen führen, die bei einer Kontrolle als Verstoß gewertet werden.

Unternehmen helfen sich selbst am meisten, wenn sie ihre Fahrer regelmäßig zu den Vorgaben der Fahrpersonalverordnung schulen. Wer die Regeln kennt und versteht, macht weniger Fehler. Ergänzend dazu lohnt sich der Einsatz digitaler Auswertungstools, die Abweichungen frühzeitig erkennen und melden, bevor sie bei einer Kontrolle auffallen.

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Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Gesetze und Vorschriften unterliegen Änderungen — aus dem Inhalt dieses Artikels können daher keine Rechte abgeleitet werden. Konsultieren Sie stets einen Rechts- oder Finanzspezialisten und überprüfen Sie die aktuellsten Informationen bei den zuständigen offiziellen Behörden.

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