Fahrtenschreiber

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Der Fahrtenschreiber ist ein Gerät, das im Führerhaus von Lkw, Bussen und ähnlichen Fahrzeugen installiert wird. Diese Systeme sind auch unter der Bezeichnung Tachograph bekannt. Ein Fahrtenschreiber hat die Aufgabe, Daten über die Bewegung des Fahrzeugs zu dokumentieren. Dazu gehören in erster Linie die Geschwindigkeit, die Fahrzeit sowie Informationen über Ruhepausen. Dementsprechend sind die Systeme in Fahrzeugen im Einsatz, die Waren oder Personen im gewerblichen Betrieb befördern.

Fahrtenschreiber sind mit der Technik des Fahrzeugs verbunden. So bezieht der Fahrtenschreiber seine Informationen direkt von der Technik des Wagens, was die Manipulation verhindert. Der Fahrer besitzt darüber hinaus eine persönliche Fahrerkarte. Diese wird im Gerät platziert. Alle Daten speichert der digitale Fahrtenschreiber dann auf dieser Chipkarte. Diese Fahrerkarten erleichtern die Bedienung, denn es lassen sich Informationen über mehrere Wochen oder sogar Monate speichern.

Die Entwicklung der digitalen Fahrtenschreiber

Die ursprünglichen Fahrtenschreiber waren analoge Geräte, die Informationen auf Papierscheiben festgehalten haben. Diese Zeiten sind lange vorbei. Bereits seit dem 1. Mai 2006 ist der Einsatz von digitalen Fahrtenschreibern vorgeschrieben. Dies gilt für Neufahrzeuge.

Die zweite Generation der Smart Tachos ist seit dem 15. Juni 2019 gesetzlich vorgeschrieben. Auch dies bezieht sich auf das Datum der Erstzulassung, sodass zunächst nur neue Fahrzeuge mit diesen Systemen ausgestattet werden müssen.

Bei den Smart Tachos der 2. Generation ist unter anderem die Sensortechnik verbessert. Durch die direkte Übertragung der Geschwindigkeit mithilfe von KITAS-Sensoren an den Smart Tacho sind Manipulationen noch schwerer.

Funktionen des intelligenten digitalen Fahrtenschreibers

Digitale Fahrtenschreiber zeichnen die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer auf. Darüber hinaus erfassen sie verschiedene Fahrzeugdaten: vom amtlichen Kennzeichen bis zur aktuellen Geschwindigkeit im Moment des Fernauslesens des Fahrtenschreibers. Die zuständigen Ausschüsse der EU fordern außerdem, dass in Zukunft Fahrtenschreiber vielseitiger genutzt werden. So wird in der EU-Verordnung 165/2014 explizit eine Schnittstelle für Sensoren verlangt, mit denen das aktuelle Gewicht des betroffenen Fahrzeuges ermittelt werden kann.

Nach EU- und nationalem Recht müssen die Führerhäuser von Lastkraftwagen und Bussen mit Fahrtenschreibern ausgestattet sein. Auf diese Weise werden im Rahmen der Fahrtenschreiberanalyse die Lenkzeiten, Pausen und Ruhezeiten der einzelnen Fahrer aufgezeichnet. Auch die Fahrzeuggeschwindigkeit, die zurückgelegte Strecke und andere Messwerte werden aufgezeichnet. Nachdem Fahrerkarte ausgelesen ist, werden diese Daten im Massenspeicher des Geräts und auf fahrerspezifischen Chipkarten gespeichert.

Die Aufzeichnungen müssen den Behörden zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Fahrzeugkontrollen – auch durch Fernauslesen – stellen sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen zu den Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden. Verstöße können zu einer strafrechtlichen Verfolgung, respektive zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens führen.

Tachokarten für den Fahrtenschreiber  

Bestandteil der Fahrtenschreiber sind verschiedene Arten von Karten. Für Fahrtenschreiber sind derzeit 4 Arten von Tachokarten verfügbar, die jeweils für einen besonderen Nutzen zu verwenden sind. 

Fahrerkarten
Die persönliche Fahrerkarte für den digitalen Fahrtenschreiber ist eine kreditkartengroße Plastikkarte mit einem Mikrochip. Darauf werden alle relevanten Daten des Fahrers gespeichert, die für die EU-Fahrerstundenregelung erforderlich sind, einschließlich der Pausen- und Ruhezeiten

Unternehmenskarten
Eine Unternehmenskarte ermöglicht den Zugriff auf die im digitalen Fahrtenschreiber gespeicherten Daten. Diese Karte ist notwendig, um die Daten in der Fahrzeugeinheit (FE) zu schützen, wenn ein Fahrzeug vermietet oder verkauft wird. 

Werkstattkarten
Werkstattkarten für Fahrtenschreiber werden nur an autorisierte Werkstätten ausgegeben. Die Karte ermöglicht die Kalibrierung des digitalen Fahrtenschreibers. 

Kontrollkarten
Kontrollkarten für Fahrtenschreiber sind nur für die Kontrollbehörden und Verkehrspolizisten erhältlich. Sie werden zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften für digitale Fahrtenschreiber verwendet.

Eine App mit einer Checkliste zur Abfahrtkontrolle kann dabei helfen, die erforderlichen Kontrollen vor der Fahrt durchzuführen und dabei nichts zu vergessen.

Die gesetzlichen Grundlagen zum Fahrtenschreiber

Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr hat die EWG-Verordnung Nr. 3821/85 aufgehoben und die EG-Verordnung Nr. 561/2006 geändert. Überdies waren Änderungen in der nationalen Gesetzgebung der Mitgliederstaaten der EU notwendig.

Seit dem 1. Mai 2006 schreibt die EG-Verordnung 561/2006 vor, dass ein Großteil der gewerblich genutzten Neufahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen. Diese Vorschrift wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/799 vom 26. Mai 2016 erweitert. Ab dem 15. Juni 2019 müssen alle vom Gesetz betroffenen, gewerblich genutzten Neufahrzeuge bei der Zulassung mit einem intelligenten digitalen Fahrtenschreiber der zweiten Generation ausgerüstet sein müssen. Ausnahmen von der Pflicht für Fahrtenschreiber gelten unter bestimmten Umständen.

Ausnahmen von der Verpflichtung zur Installation und zum Betrieb eines Fahrtenschreibers 

Die Regelung zur Fahrtenschreiber Befreiung: Von der gesetzlichen Verpflichtung zur Installation und zum Betrieb eines digitalen Fahrtenschreibers ausgenommen sind: 

  • Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung mit maximal 9 Sitzplätzen inklusive Fahrer. 
  • Gewerblich genutzte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. 
  • Fahrzeuge mit 10 bis höchsten 17 Sitzplätzen inklusive Fahrer, wenn die Personenbeförderung nicht aus gewerblichen Gründen erfolgt. 
  • Gewerblich genutzte Fahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht überschreitet. 
  • Bei Fahrten in einem Umkreis von maximal 100 Kilometern um den Standort des Unternehmens. 
  • Fahrzeuge, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit bei maximal 40 km/h liegt 

Fahrzeughalter sind zum Auslesen der Fahrtenschreiber verpflichtet

Ist ein Fahrer unterwegs, dann werden die Daten zur Tour erfasst. Dies geschieht auf der Fahrerkarte und auf dem Speichermodul im digitalen Fahrtenschreiber. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Fahrerdaten spätestens nach 28 Tagen auszulesen und gesichert für bis zu 2 Jahre zu verwahren. Die Daten auf dem Speichermodul des Fahrtenschreibers müssen entsprechend nach längstens 90 Tagen ausgelesen und ebenso gesichert aufbewahrt werden.  

Betreibt der Arbeitgeber mehrere Fahrzeuge mit Fahrtenschreiber, kann der zeitliche Aufwand zum Auslesen enorm sein, insbesondere bei einer Flotte von Fahrzeugen. Dies liegt daran, dass jedes Fahrzeug einzeln kontrolliert werden muss. Die Daten sind im speziellen ddd-Format hinterlegt. Für das Auslesen ist eine besondere Ausrüstung notwendig. Abhilfe schafft hier ein Smart Tacho mit der Funktion zum Ferndownload der Daten. Smart Tachos übertragen die Informationen sowohl via WLAN als auch über das Mobilfunknetz. 

Quellen: 

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