AETR-Lenk- und Ruhezeiten: Überblick

Kraftfahrer im Straßenverkehr sind an strenge Regeln bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten gebunden. Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 regelt insbesondere die zulässigen Lenk- und Ruhezeiten. Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 regelt insbesondere die Pflicht zum Einbau und der Benutzung eines Kontrollgerätes.

In unserem Artikel zum Thema Lenk- und Ruhezeiten erfahren Sie alles Wichtige zu den allgemein gültigen Regelungen diesbezüglich. Alle LKW-spezifischen Regelungen und Ausnahmen finden Sie im Artikel zum Thema Lenk- und Ruhezeiten für LKW.

In diesem Artikel wollen wir Ihnen einen Überblick über der Gültigkeitsbereich der AETR-Verordnung und der AETR-Staaten geben.

Was ist das AETR-Gesetz?

Fahrten in oder durch Länder, die das Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) unterzeichnet haben, unterliegen den AETR-Vorschriften. Diese Regeln gelten für die gesamte Fahrt, einschließlich aller EU-Länder, die durchfahren werden. Das AETR-Gesetz und die darin enthaltenen AETR-Vorschriften sind die gleichen wie die EU-Vorschriften. Die gleichen Ausnahmen, die für EU-Fahrten gelten, gelten auch für AETR-Fahrten.

Was ist das AETR-Gesetz?

Fahrten in oder durch Länder, die das Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) unterzeichnet haben, unterliegen den AETR-Vorschriften. Diese Regeln gelten für die gesamte Fahrt, einschließlich aller EU-Länder, die durchfahren werden. Das AETR-Gesetz und die darin enthaltenen AETR-Vorschriften sind die gleichen wie die EU-Vorschriften. Die gleichen Ausnahmen, die für EU-Fahrten gelten, gelten auch für AETR-Fahrten.

Die Liste der AETR-Staaten

Sowohl die Mitgliedsstaaten der EU als auch weitere Mitglieder des Europarats sind „AETR-Staaten“. Wenn das Ziel einer Reise in einem der folgenden Länder liegt, gelten die AETR-Regelungen:

  • Albanien
  • Andorra
  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Belgien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kasachstan
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Russische Föderation
  • San Marino
  • Schweden
  • Schweiz
  • Serbien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Türkei
  • Turkmenistan
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Usbekistan
  • Vereinigtes Königreich
  • Weißrussland
  • Zypern

Die Nicht-AETR-Staaten

AETR-Abkommen ist für alle EU-Länder, sowie für die oben aufgelisteten AETR-Staaten gültig. Nicht-AETR-Staaten und somit Ausnahmen vom AETR-Gesetz sind Georgien, Island, Kosovo, Monaco und Vatikan.

Das AETR über das Fahrpersonal für Lkw und Busse

Laut AETR müssen Fahrer im Güterverkehr, die einen Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen führen, mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Fahrzeugen mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht muss der Fahrer das 21. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, er kann nachweisen, dass er eine akkreditierte Schulung für Fahrer im Straßengüterverkehr absolviert hat. Dann reicht es aus, wenn der Fahrer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Fahrer, die im Personenverkehr beschäftigt sind – also Busfahrer – müssen mindestens 21 Jahre alt sein.

AETR Lenk- und Ruhezeiten und AETR-Bescheinigung

Das AETR gleicht in Bezug auf die Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer der EG-Verordnung 561/2006, die auch in Deutschland gilt. Das bedeutet zum Beispiel, dass die AETR-Bescheinigung, die die Tätigkeit von Lkw- und Busfahrern dokumentiert, mit der Bescheinigung nach der EG-Verordnung 561/2006 identisch ist. Das AETR und die EG-Verordnung 561/2600 werden in der Bundesrepublik außerdem durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) erweitert.

In unserem Artikel zum Thema Ausnahmen und Fahrtenschreiber Befreiung haben wir Ihnen die Gesetze zu den Ausnahmen für Fahrtenschreiber umfassend erläutert.

AETR-Gesetz: Beispiel

Ein Beispiel wird die Anwendung der AETR-Regelungen am besten erklären: Ein Fahrer in Venlo erhält den Auftrag, eine Ladung in Mailand abzuholen. Bei einem Zwischenstopp wird die Route geändert, und der Fahrer wird angewiesen, eine Ladung in Moskau (Russland) abzuholen. Die AETR-Regeln gelten nun während der gesamten Fahrt (von Venlo nach Moskau). Wenn eine oder mehrere Fahrten im Rahmen des AETR-Übereinkommens innerhalb einer Woche durchgeführt werden, gelten für diesen Zeitraum die im AETR-Übereinkommen festgelegten Regeln für die wöchentlichen und zweiwöchentlichen Lenk- und Ruhezeiten.

Die Strafen nach dem Bußgeldkatalog für Lenkzeiten sind hoch und Verstöße werden streng überwacht. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie auf die digitalen Fahrtenschreiber und die Fahrerkarten achten. Da FleetGO sowohl den Massenspeicher als auch die Fahrerkarten ausliest, müssen Sie sich darüber keine Sorgen mehr machen. Die Verpflichtung, diese Daten 2 Jahre lang zu speichern wird ebenfalls von FleetGO erfüllt.

Quellen:


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