Fahrtenschreiber-Anforderung für Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen

Firmenautos oder Fahrzeugkombinationen mit 3.500 Kilogramm oder mehr müssen mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen (BE-Kombinationen) mit diesem Gewicht unterliegen im Regelfall ebenfalls diesen Vorschriften – davon gibt es jedoch Ausnahmen. Wie die Vorschriften aussehen und ob Sie von der Fahrtenschreiber Befreiung für die BE-Kombination betroffen sein könnten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Fahrtenschreiberverpflichtung

Schwere Fahrzeuge, Busse und leichte Firmenfahrzeuge für den Transport von Waren müssen mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Dieses Erfordernis gilt für alle Fahrzeuge mit bestimmten Kriterien innerhalb der EU. Diese Vorschrift zielt auf bessere Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer, verbesserte Sicherheit im Straßenverkehr und auf einen fairen Wettbewerb zwischen den Transport Unternehmen ab. Die Fahrtenschreiberpflicht gilt für:

  • Lastwagen mit einer höchstzulässigen Masse von mehr als 3.500 Kilo;
  • Lieferwagen mit einer höchstzulässigen Masse über 3.500 Kilo (Eigengewicht plus maximal zulässige Anhängerlast);
  • Busse, die mehr als 8 Menschen transportieren (ohne den Fahrer);

Es gibt nationale und europäische Ausnahmen zur Fahrtenschreiberverpflichtung.

Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen und die Fahrtenschreiberverpflichtung

Ein Lastkraftwagen mit einem oder mehreren Anhängern wird auch als „Sattelzug“ bezeichnet. Es gibt verschiedene Arten von Aufliegern, wie Doppeldecker, Spanner und Kipper. Lieferwagen können ebenfalls mit Aufliegern gekoppelt werden. Die Fahrtenschreiberverpflichtung gilt für alle Kombinationen deren Gesamtgewicht (Eigengewicht plus maximal zulässige Anhängerlast) 3.500 Kilogramm oder mehr beträgt. Auch wenn Sie von der Fahrtenschreiberpflicht ausgenommen sind, müssen Sie die Fahrten sowie die Arbeits- und Ruhezeiten protokollieren.

Die Installationspflicht wird durch die zugrunde liegenden EU-Verordnungen Nr. 165/2014 geregelt.

Es gibt auch eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 kg. Nähere Informationen dazu finden Sie über den Link „Kontrollgeräte über 3,5 Tonnen vorgeschrieben“ unter ‚Mehr zu diesem Thema‘.

Erhalt einer Ausnahmegenehmigung

Es gelten Ausnahmen von der Fahrtenschreiberverpflichtung. Zum Beispiel, wenn ein Fahrzeug inklusive Ladung bis zu 7.500 Kilo wiegt, aber der Fahrer das Material, die Ausrüstung oder Maschinen für seine eigene Arbeit benötigt, kann der Fahrer eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Diese unterliegt allerdings einigen Bedingungen. Das Fahren darf dafür nicht die Hauptaktivität sein und der Fahrer darf das Fahrzeug für nicht mehr als 12 Stunden pro Woche fahren. Ein umfassendes Protokoll der Fahrt sowie der Fahrt- und Ruhezeiten muss geführt werden (digital oder per Hand). Diese Ausnahme gilt ebenfalls nur für Fahrten, die innerhalb von 100 Kilometern des Unternehmens stattfinden. Wenn das Ziel im Ausland, aber immer noch im Umkreis von 100 Kilometern um den Betrieb liegt, gilt die Ausnahme immer noch. Hinweis: Die Gesetze zur Fahrt und den Fahrzeiten können im Ausland allerdings deutlich anders sein. Auf diese Gesetze muss ebenfalls geachtet werden!

Zusammenfassend:

  • Fahrzeuge oder Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 7.500 kg für die nichtgewerbliche Beförderung von Gütern (Privatverkehr).
  • Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen verwendet werden, die der Fahrer für die Ausübung seines Berufs benötigt, sofern die Verwendung in einem Umkreis von 100 Kilometern vom Standort des Fahrzeugs erfolgt und das Führen des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt (sogenannte „Handwerkerregelung„).
  • Die Ladung, Ausrüstung oder Maschinen sind für die eigene Arbeit;
  • Der Fahrer darf nicht mehr als 12 Stunden fahren;
  • Ein umfassendes Protokoll der Fahrt und der Fahrtzeiten muss geführt werden;

Fazit zum Thema Fahrtenschreiber-Anforderung für BE-Kombinationen

Beim gewerblichen Einsatz benötigen auch viele Pkw mit Anhängern einen Fahrtenschreiber zur Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten. Viele Arbeitgeber sind sich der Fahrtenschreiberverpflichtung für Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen nicht bewusst.

Remote Tachograph Download
Herunterladen von Fahrtenschreiberdaten; erledigen Sie dies, ohne darüber nachzudenken. Remote Tacho Download ist ähnlich wie eine Blackbox. Damit können Sie Ihren Fahrtenschreiber auslesen und Ihre Daten effizient dezentral herunterladen und auswerten. Papierkram per Hand zu erledigen gehört der Vergangenheit an! Ganz egal, wo Ihre Fahrzeuge sind, oder wer sie fährt, alle Aufzeichnungen werden automatisch und remote heruntergeladen und (kabellos) an eine verschlüsselte Datei gesendet, um sie zu speichern. Ebenfalls werden Sie innerhalb des rechtlich vorgeschriebenen Zeitraums an eine Online-Plattform gesendet. Kontaktieren Sie uns für ein Preisangebot!

Quellen:


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