Der Fahrtenschreiber oder Tachograph zählt zur vorgeschriebenen Ausstattung in vielen gewerblich genutzten Fahrzeugen. Wie viele andere technische Geräte kann es auch hier zu Defekten und Ausfällen kommen. Eine Reparatur des Fahrtenschreibers folgt klaren Regeln, denn diese Geräte zeichnen kritische Daten über die Bewegung des Fahrzeugs sowie die Lenkzeiten auf.
- Welche gesetzlichen Vorschriften sind bei der Reparatur eines Fahrtenschreibers relevant?
- Wer darf einen Fahrtenschreiber reparieren?
- Welche Fristen schreibt der Gesetzgeber bei einem Problem mit dem Fahrtenschreiber vor?
- Die Wahl der Werkstatt für die Reparatur des Fahrtenschreibers
- Vorgehensweise bei einem defekten Fahrtenschreiber
Welche gesetzlichen Vorschriften sind bei der Reparatur eines Fahrtenschreibers relevant?
Innerhalb der EU hat das Europäische Parlament Regelungen und Vorschriften rund um den Betrieb von Fahrtenschreibern aufgestellt. Dazu zählen auch Reglementierungen bezüglich der Reparatur und Instandsetzung. Diese finden sich in der EU-Verordnung Nr. 165/2014 vom 4. Februar 2014.
Wer darf einen Fahrtenschreiber reparieren?
Die EU-Verordnung besagt, dass nur die Einbaubetriebe, Fahrzeughersteller sowie bestimmte Werkstätten die Fahrtenschreiber reparieren und warten dürfen. Das gilt für alle Arten von Fahrtenschreibern, die für die Protokollierung der gesetzlich vorgeschriebenen Daten zum Einsatz kommen.
Weiter besagt die EU-Verordnung 165/2014 unter Absatz 24, dass Werkstätten und Einbaubetriebe, die Reparaturen an Fahrtenschreibern ausführen, einer Zulassung sowie Zertifizierung unterliegen. Somit darf nicht jede Lkw-Werkstatt einen Fahrtenschreiber reparieren, warten oder sonstige Arbeiten an den Geräten ausführen.
Die Zertifizierung von Betrieben übernehmen die jeweils zuständigen Landesbehörden. In Deutschland ist dies das Bundesamt für Logistik und Mobilität. Das Bundesamt übermittelt dann die aktuelle Liste mit allen zugelassenen Werkstätten und Einbaubetrieben an die EU-Kommission. Diese wiederum veröffentlicht die Liste mit den Werkstätten und Betrieben, die Reparaturen an Fahrtenschreibern durchführen dürfen, zentral auf der eigenen Webseite.
Welche Fristen schreibt der Gesetzgeber bei einem Problem mit dem Fahrtenschreiber vor?
Die EU-Verordnung 165/2014 behandelt das Verfahren bei einer Fehlfunktion des Fahrtenschreibers in Absatz 37. Fehlfunktionen und Defekte treten in der Regel unerwartet auf. Aus diesem Grund ist eine sofortige Reparatur in vielen Fällen schwer oder unmöglich. Deshalb räumt der Gesetzgeber Unternehmen eine Frist von 7 Tagen für die Reparatur ein. Dies gilt bei jeglicher Form von Betriebsstörung oder eingeschränkter Funktionstüchtigkeit. Es reicht also aus, wenn der Fahrtenschreiber nur bestimmte Informationen falsch protokolliert, zum Beispiel die Geschwindigkeit. Auch dann ist eine Instandsetzung des Geräts erforderlich. Hier gibt es mehr Informationen zu den Daten, die digitale Fahrtenschreiber aufzeichnen.
Für die Frist ist der Zeitpunkt entscheidend, an dem der Fehler entdeckt wird. Dieser Punkt kann also theoretisch auch nach dem Beginn der eigentlichen Fehlfunktion liegen, beispielsweise wenn der Fahrer tagsüber nicht bemerkt, dass eine Teilfunktion des Fahrtenschreibers ausgefallen ist.
Die Wahl der Werkstatt für die Reparatur des Fahrtenschreibers
Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind oftmals im internationalen Verkehr tätig. Innerhalb der EU gilt überall die Pflicht zur Aufzeichnung von Daten mit dem Fahrtenschreiber. Ebenfalls hat die EU-Verordnung Nr. 165/2014 im gesamten Gebiet der Europäischen Union Gültigkeit. Das bedeutet, dass die Frist für die Reparatur auch bei Fahrten im Ausland läuft.
Grundsätzlich entscheidet der Fahrer selbst oder in Absprache mit dem Unternehmen, das das Fahrzeug besitzt, über die Vorgehensweise. Es ist möglich, die Reparatur erst nach der Rückkehr zum Firmenstandort vorzunehmen. Das gilt jedoch nur dann, wenn dies innerhalb der Frist von 7 Tagen gelingt. Ansonsten muss der Fahrer die Reparatur unterwegs bei einer zugelassenen Werkstatt vornehmen.
Vorgehensweise bei einem defekten Fahrtenschreiber
Wichtig zu wissen ist, dass ein defekter Fahrtenschreiber den Fahrer nicht von der Pflicht entbindet, die relevanten Informationen zu protokollieren. Diese Aufzeichnungen müssen dann per Hand vorgenommen und signiert werden. Bei einer Polizeikontrolle muss der Fahrer die entsprechenden Aufzeichnungen vorlegen können. Nach der Rückkehr zur Basis sind auch diese Aufzeichnungen zu archivieren.
Vorausgesetzt der Fahrtenschreiber funktioniert korrekt, können Sie mit FleetGO ganz einfach und aus der Ferne den Fahrtenschreiber auslesen. Auch das Fahrerkarte Auslesen kann durch die remote Kontrolle jederzeit und von überall aus geschehen.
Quellen:
- https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/57b-stvzo/
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0165
- https://www.balm.bund.de/DE/Themen/RechtsentwicklungRechtsvorschriften/Rechtsvorschriften/Fahrpersonalrecht/fahrpersonalrecht_node.html
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