aktualisiert am 14.03.2025
Digitale Tachographen sind in der Europäischen Union seit 2006 vorgeschrieben. 2019 ersetzten die smarten Tachographen die ersten Versionen digitaler Fahrtenschreiber. Mit der EU-Durchführungsverordnung 2021/1228 erfolgte im Sommer 2021 eine Anpassung der smarten Tachographen. In der Verordnung sind die Vorgaben für smarte Tachographen der 2ten Generation definiert. Die neue Gesetzgebung erfordert auch den Austausch bestehender Systeme durch neue Tachographen. Diese smarten Tachographen der 2ten Generation ersetzen ältere Tachographen und werden somit zum neuen Standard.

Was ändert sich mit dem Smart-Tachograph der 2ten Generation?
Die smarten Tachographen der 2ten Generation bringen neue und veränderte Funktionen mit sich. Eine zentrale Änderung ist die Integration der DSRC-Technologie. Die Dedicated Short Range Communication ermöglicht Behörden und der Polizei das Auslesen der Daten im Nahbereich. So sind Kontrollen möglich, ohne die Fahrzeuge zu stoppen. Dies sind neue Funktionen, die mit den smarten Tachographen der zweiten Generation zur Verfügung stehen:
- Überschreitungen von Ländergrenzen erkennt und protokolliert der Tachograph automatisch.
- Erweiterte Speicherkapazität: Mit den smarten Tachographen der 2ten Generation verändert sich auch die Speicherdauer auf den Karten. Es ist dann ein Intervall von 56 statt 28 Tagen möglich. Dies erfordert dann auch den Wechsel auf neue Fahrerkarten, die über ausreichend Speicherkapazität verfügen. Mehr Informationen zu den Funktionen der Tachographen gibt es in unserem Fahrtenschreiber FAQ.
- DSRC-Technologie ist integriert. Durch die Dedicated Short Range Communication können autorisierte Behörden bestimmte Daten aus dem Fahrtenschreiber auslesen, ohne das Fahrzeug anhalten zu müssen, was die Effizienz von Kontrollen erhöht.
- Registrierung von Vorgängen zum be- und entladen: Der neue Tachograph kann Aktivitäten wie das Be- und Entladen von Fahrzeugen aufzeichnen, um die Einhaltung von Arbeitszeitregelungen besser zu überwachen.
- erweiterte Möglichkeiten zur Kopplung des Tachographen mit dem Smartphone
Welche Fahrzeuge müssen mit einem smarten Tacho der 2ten Generation ausgerüstet werden?
Alle Nutzfahrzeuge, die bereits mit dem Smart Tacho 1 ausgerüstet sind, müssen zum 21.08.2025 auf den Smart Tacho 2 aktualisiert werden.
Ab 1. Juli 2026 ist der Einbau der smarten Tachographen der 2ten Generation dann auch für alle Fahrzeuge verpflichtend, deren Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen beträgt. Damit besteht auch eine Pflicht für leichte Nutzfahrzeuge. Die vorhergehende EU-Durchführungsverordnung 2016/799 hatte für die smarten Tachos der ersten Generation noch eine Grenze von 3,5 Tonnen festgelegt. Die Nutzung des Systems ist wiederum bei allen gewerblichen Fahrten vorgeschrieben.
Remote Tacho Download
Remote Tacho Download und Tacho 360™ von FleetGO wurde entwickelt, um Flottenmanagern das Leben leichter zu machen. Mit dieser innovativen Lösung können Sie einfach und remote den Fahrtenschreiber auslesen und die Fahrerkarte auslesen. Anstatt die Daten der Fahrtenschreiber und der Fahrer manuell aus dem Fahrzeug herunterladen zu müssen, erlaubt unsere Lösung den Flottenmanagern, alle digitalen Fahrtenschreiberdaten in einer Plattform zu sehen. Alle Daten werden zu Ihrer Kontrolleinheit direkt in der Plattform gesendet. Alle Daten werden auf Vollständigkeit und Integrität geprüft, damit Sie immer wissen, ob Ihr Archiv den Regulierungen entspricht. Darüber hinaus können Sie weitere Daten, basierend auf der GPS-Ortung gewinnen und so auch ganz einfach ein elektronisches Fahrtenbuch führen.
Quellen:
- https://trans.info/ro/intelligente-tachographen-278112
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R1228&qid=1628667708418
- https://dtc.jrc.ec.europa.eu/dtc_smart_tachograph.php.html
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