Welchen Zweck erfüllt die Fahrerkarte?

aktualisiert am 27.10.2025

Die Kurzantwort auf diese Frage lautet: Sie dient als personengebundener, mobiler Nachweis für die Lenk- und Ruhezeiten. In diesem Artikel erklären wir die spezifischen Zwecke der Fahrerkarte im Detail und warum der Fahrtenschreiber allein nicht ausreicht.

Vorab ist es für Sie wichtig, sich zu erkundigen, ob Sie von der Fahrtenschreiber Befreiung betroffen sind oder Sie der Fahrtenschreiberpflicht unterliegen.

Die fünf Hauptzwecke der Fahrerkarte

1. Personalisierung – Eindeutige Zuordnung zum Fahrer

Während der Fahrtenschreiber im Fahrzeug fest verbaut ist und Fahrzeugaktivitäten aufzeichnet, identifiziert die Fahrerkarte welcher Fahrer zu welcher Zeit am Steuer saß. Dies ist besonders wichtig bei:

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  • Mehrfahrerbesatzung (z.B. zwei Fahrer im Wechsel)
  • Wechselnden Fahrern im gleichen Fahrzeug
  • Beifahrertätigkeiten, die als Ruhezeit gelten

Ohne Fahrerkarte wäre bei einer Kontrolle nicht nachweisbar, wer die jeweiligen Lenk- und Ruhezeiten eingehalten oder überschritten hat.

2. Mobilität – Fahrzeugübergreifende Dokumentation

Der entscheidende Unterschied zum fahrzeuggebundenen Tachographen: Die Fahrerkarte dokumentiert die Aktivitäten über Fahrzeuggrenzen hinweg.

Ein Lkw-Fahrer, der im Laufe einer Woche mehrere Lkw fährt, hätte ohne Fahrerkarte keine zusammenhängende Dokumentation seiner Lenk- und Ruhezeiten. Die Karte speichert alle Aktivitäten der letzten 28 Tage – unabhängig davon, in welchem Fahrzeug sie stattfanden.

3. Lückenlose Dokumentation – Auch außerhalb des Fahrzeugs

Die Fahrerkarte zeichnet nicht nur Fahrzeiten auf, sondern auch:

  • Arbeitszeiten außerhalb des Fahrzeugs (z.B. Verladezeiten)
  • Bereitschaftszeiten (z.B. Warten auf Entladung)
  • Ruhezeiten außerhalb des Fahrzeugs
  • Sonstige Tätigkeiten im Rahmen der Arbeit

Diese Aktivitäten manuell einzugeben ist Aufgabe des Fahrers. So entsteht ein lückenloser Nachweis aller Lenk- und Ruhezeiten, auch wenn das Fahrzeug nicht bewegt wurde.

4. Kontrollierbarkeit – 28-Tage-Speicher immer dabei

Die Fahrerkarte fungiert als mobiles Archiv. Bei Kontrollen kann der Fahrer unabhängig vom aktuell gefahrenen Fahrzeug nachweisen:

  • Ob die maximalen Lenkzeiten in den letzten 28 Tagen eingehalten wurden
  • Ob die Ruhezeiten korrekt eingehalten wurden
  • Ob es Verstöße oder technische Fehler gab

Kontrollbehörden können die Karte direkt vor Ort auslesen – auch wenn der Fahrer gerade ein anderes Fahrzeug oder einen anderen Auflieger nutzt.

5. Missbrauchsschutz – Manipulationen werden erkennbar

Auf dem Speicherchip der Fahrerkarte werden folgende Sicherheitsdaten protokolliert:

  • Fehlermeldungen (z.B. wenn die Karte während der Fahrt nicht eingesteckt war)
  • Manipulationsversuche am Fahrtenschreiber
  • Werkstattdaten (Kalibrierungen, Eingriffe am System)
  • Zeitlücken in der Aufzeichnung

Diese Daten machen nachträglich erkennbar, ob versucht wurde, das System zu umgehen oder Lenk- und Ruhezeiten zu verschleiern.

Welche Daten werden auf der Fahrerkarte gespeichert?

Die Fahrerkarte speichert zwei Arten von Daten:

Statische Identifikationsdaten:

  • Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit
  • Nummer des Führerscheins
  • Datum der Ausstellung & Gültigkeitsdauer (5 Jahre)

Dynamische Aktivitätsdaten (28 Tage):

  • Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten
  • Fahrzeugwechsel (in welchem Fahrzeug wurde wann gefahren)
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Fehler und Manipulationsversuche
  • Manuelle Eingaben des Fahrers

Praktische Handhabung

Sie müssen die elektronische Fahrerkarte vor jeder Lkw-Fahrt in den digitalen Fahrtenschreiber einstecken und nach einem Arbeitstag wieder entnehmen. Die Karte wird so eingesteckt, dass der Chip nach oben und der Pfeil nach vorne zeigt. Als Beifahrer müssen Sie Ihre Fahrerkarte in den zweiten Schlitz stecken.

Wichtig: Auch wenn Sie das Fahrzeug wechseln, muss die Karte immer mit Ihnen mitgeführt und im neuen Fahrzeug eingesteckt werden. Nur so bleibt die Dokumentation lückenlos.

Pflichten für Fahrer und Arbeitgeber

Pflichten des Fahrers:

  • Fahrerkarte vor jeder Fahrt einstecken
  • Aktivitäten außerhalb des Fahrzeugs manuell erfassen
  • Daten spätestens alle 28 Tage dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen
  • Karte bei Kontrollen vorzeigen

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Fahrtenschreiber Auslesen spätestens alle 28 Kalendertage
  • Daten mindestens ein Jahr lang archivieren
  • Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten dokumentieren und ahnden
  • Sicherstellen, dass alle Fahrer gültige Karten besitzen

FleetGO vereinfacht diesen Prozess: Mit dem Remote-Tacho-Download auf Basis von GPS-Ortung werden alle Daten automatisch gespeichert, ausgelesen und an Ihren Arbeitgeber übermittelt – ohne dass Sie die Karte physisch zum Auslesen abgeben müssen.

Fazit: Warum reicht der Fahrtenschreiber nicht aus?

Der Fahrtenschreiber im Fahrzeug kann nicht leisten, was die Fahrerkarte bietet:

  • Keine Personenzuordnung bei Fahrerwechsel
  • Keine fahrzeugübergreifende Dokumentation
  • Keine Aufzeichnung von Aktivitäten außerhalb des Fahrzeugs
  • Kein mobiler Nachweis bei Kontrollen

Die Fahrerkarte schließt diese Lücken und macht den Fahrer selbst zum mobilen Datenspeicher – unabhängig davon, welches Fahrzeug er gerade fährt oder ob er überhaupt im Fahrzeug ist.


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