Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Fahrerkarte. Die Antworten gibt unser partner Verkehrssicherheitszentrum Walther:
Bei Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte geben Sie die Karte der zuständigen antragsbearbeitenden Stelle zurück.
Außerdem müssen Sie:
a) zu Beginn Ihrer Fahrt die Angaben über das von Ihnen gelenkte Fahrzeug ausdrucken und in den Ausdruck
– die Angaben eintragen, mit denen Sie identifiziert werden können (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), und Ihre
Unterschrift anbringen,
– sowie unter den jeweiligen Zeichen die Zeiten eintragen, in denen Sie andere Arbeiten ausführten, Bereitschaft hatten, oder
Arbeitsunterbrechungen oder Ruhezeiten eingelegt haben,
b) am Ende Ihrer Fahrt die Angaben über die vom Fahrtenschreiber aufgezeichneten Zeiten ausdrucken, die vom Fahrtenschreiber nicht
erfassten Zeiten vermerken, in denen Sie seit dem Erstellen des Ausdrucks bei Fahrtantritt andere Arbeiten ausgeübt haben, Bereitschaft hatten oder eine Ruhepause eingelegt haben, und auf diesem Dokument die Angaben eintragen, mit denen Sie identifiziert werden können (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), und Ihre Unterschrift anbringen.
Sie dürfen Ihre Fahrt ohne Fahrerkarte für maximal 15 Kalendertage fortsetzen bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist. Sie müssen aber nachweisen, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraumes vorzulegen oder zu benutzen.
Die Fahrerkarte speichert mindestens 28 Tage Lenk- und Ruhezeiten. Ist der Speicher der Karte voll, werden die jeweils ältesten Daten
überschrieben. Darüber hinaus werden folgende Daten gespeichert:
– Nationalitätszeichen des ausstellenden Staates
– Gültigkeitsdauer (von – bis) und das Datum der Ausstellung
– Name, Geburtsdatum und Führerscheinnummer
– Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
– Lenk- und Ruhezeiten einschließlich Unterbrechungen und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist
– Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Es gibt zwei Kartenaufnahmen auf der Vorderseite des digitalen Fahrtenschreibers für Fahrer 1 und Fahrer 2 (siehe Bedienungsanleitung).
Sie geben das Symbol des Landes am Beginn und am Ende des Arbeitstages, sowie alle sonstigen Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten, usw. ein, die vom Gerät nicht aufgezeichnet werden.
Der digitale Fahrtenschreiber zeigt im Falle von Fehlfunktionen eine Fehlermeldung im Display. Hat das Gerät jedoch einen Totalausfall, ist keine Anzeige erkennbar.
In Deutschland ist eine Übereinstimmung zwischen der auf der Fahrerkarte angegebenen und der auf dem Führerschein eingetragenen Führerscheinnummer nicht erforderlich. Bei einer Änderung der Führerscheinnummer (zum Beispiel, weil dieser verlängert wird) ist die Beantragung einer neuen Fahrerkarte daher nicht notwendig. Hinweis: Bei Fahrern, die im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind, ist es offenbar teilweise zu Beanstandungen gekommen, weil keine Übereinstimmung zwischen der auf dem Führerschein angegebenen
Führerscheinnummer und der auf der Fahrerkarte eingetragenen Führerscheinnummer bestand. Um dies zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, bei Erhalt des neuen Führerscheins auch eine neue Fahrerkarte zu beantragen, damit eine Übereinstimmung der Nummern
erreicht wird.
Es ist zu erwarten, dass Unterwesungen auch von anderer Stelle (u. a. Arbeitgeber) erfolgen.
Ja, wenn sich herausstellt, dass die Karte gefälscht ist, ein anderer Fahrer Ihre Karte benutzt bzw. benutzt hat oder die Karte unter Vortäuschung falscher Tatsachen und/oder gefälschter Dokumente erschlichen wurde.
Nur die Fahrer, die das neue Fahrzeug fahren, müssen eine Fahrerkarte haben.
Die umgehende Reparatur ist zu veranlassen.
Die Daten können über den digitalen Fahrtenschreiber selbst oder computerunterstützt ausgelesen werden (siehe Betriebsanleitung).
Ja.
Die Fahrerkarte wurde auf Sie ausgestellt und Sie sind für die ordnungsgemäße Nutzung der Karte verantwortlich. Die Fahrerkarte darf nie irgendwo liegen gelassen und unter keinen Umständen jemandem geborgt oder in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug gelassen werden. Wenn ein anderer Fahrer Ihre Fahrerkarte verwendet, stellt dies einen Missbrauch dar.
Bei Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie bei der zuständigen Polizeibehörde den Diebstahl zur Anzeige bringen und bei der zuständigen
Behörde des Mitgliedstaates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, binnen sieben Kalendertagen Ersatz beantragen.
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie
a) zu Beginn Ihrer Fahrt die Angaben über das von Ihnen gelenkte Fahrzeug ausdrucken und in den Ausdruck
– die Angaben eintragen, mit denen Sie identifiziert werden können (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), und Ihre Unterschrift anbringen,
– sowie unter den jeweiligen Zeichen die Zeiten eintragen, in denen Sie andere Arbeiten ausführten, Bereitschaft hatten, oder Arbeitsunterbrechungen oder Ruhezeiten eingelegt haben,
b) am Ende Ihrer Fahrt die Angaben über die vom Fahrtenschreiber aufgezeichneten Zeiten ausdrucken, die vom Fahrtenschreiber nicht erfassten Zeiten vermerken, in denen Sie seit dem Erstellen des Ausdrucks bei Fahrtantritt andere Arbeiten ausgeübt haben, Bereitschaft hatten oder eine Ruhepause eingelegt haben, und auf diesem Dokument die Angaben eintragen, mit denen Sie identifiziert werden können (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), und Ihre Unterschrift anbringen. Sie dürfen Ihre Fahrt ohne Fahrerkarte für maximal 15 Kalendertage fortsetzen bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist. Sie müssen aber nachweisen, dass es nicht möglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen.
Der Verlust der Fahrerkarte ist der zuständigen Behörde des ausstellenden Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, zu melden. Bei Verlust der Fahrerkarte müssen Sie bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, binnen sieben Kalendertagen einen Antrag auf Ersatz der Karte stellen.
Außerdem müssen Sie
a) zu Beginn Ihrer Fahrt die Angaben über das von ihm gelenkte Fahrzeug ausdrucken und in den Ausdruck die Angaben eintragen, mit denen Sie identifiziert werden können (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), und Ihre Unterschrift anbringen,
– sowie unter den jeweiligen Zeichen die Zeiten eintragen, in denen Sie andere Arbeiten ausführten, Bereitschaft hatten, oder Arbeitsunterbrechungen oder Ruhezeiten eingelegt haben,
b) am Ende Ihrer Fahrt die Angaben über die vom Fahrtenschreiber aufgezeichneten Zeiten ausdrucken, die vom Fahrtenschreiber nicht erfassten Zeiten vermerken, in denen Sie seit dem Erstellen des Ausdrucks bei Fahrtantritt andere Arbeiten ausgeübt haben, Bereitschaft hatten oder eine Ruhepause eingelegt haben, und auf diesem Dokument die Angaben eintragen, mit denen Sie identifiziert werden können (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), und Ihre Unterschrift anbringen.
Sie dürfen Ihre Fahrt ohne Fahrerkarte für maximal 15 Kalendertage fortsetzen bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist, sofern Sie nachweisen können, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen.
Sie können Ihre Fahrerkarte behalten.
Ja. Der digitale Fahrtenschreiber registriert die Geschwindigkeit für die letzten 24 Stunden reiner Fahrtzeit in Sekundenschritten.
Für Sie als Fahrer nicht. In diesem Fall gelten dieselben Bestimmungen wie für jeden anderen Fahrer.
Nein.
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