aktualisiert am 25.08.2026
Ein Electronic Logging Device (ELD) ist ein elektronisches Aufzeichnungsgerät für Lenk- und Arbeitszeiten, das in den USA und Kanada für gewerbliche Nutzfahrzeuge vorgeschrieben ist. Es verbindet sich mit dem Motorsteuergerät und protokolliert Fahrzeugbewegung, Motorlaufzeit, Kilometerstand und Position automatisch.

- Was ist ein ELD?
- Wo gilt die ELD-Pflicht?
- Wer braucht ein ELD?
- Welche Daten zeichnet ein ELD auf?
- Hours of Service: die Grenzwerte hinter dem Gerät
- ELD und digitaler Fahrtenschreiber im Vergleich
- Was ist mit Fahrzeugen ohne Fahrtenschreiberpflicht?
- Relevanz für deutsche Fuhrparks
- FAQ
- Was ist ein ELD?
- Gibt es eine ELD-Pflicht in Deutschland oder der EU?
- Was ist der Unterschied zwischen ELD und digitalem Fahrtenschreiber?
- Seit wann gilt die ELD-Pflicht?
- Wer ist von der ELD-Pflicht ausgenommen?
- Ist ein ELD dasselbe wie ein elektronisches Fahrtenbuch?
- Brauchen Baumaschinen oder Firmenwagen ein ELD?
- Können ELD-Daten für die europäische Lenkzeitauswertung genutzt werden?
- Quellen
Was ist ein ELD?
Der Begriff ist kein Sammelbegriff für Telematik. In den USA ist er in 49 CFR Part 395, Subpart B legaldefiniert. Ein Gerät gilt nur dann als ELD, wenn es die Spezifikation in Appendix A erfüllt, der Hersteller es selbst zertifiziert und bei der Federal Motor Carrier Safety Administration (FMCSA) registriert hat.
Für Fuhrparks in Deutschland ist die Einordnung kurz: Es gibt keine ELD-Pflicht in der EU. Das europäische Gegenstück ist der digitale Fahrtenschreiber nach VO (EU) 165/2014. Relevant wird ELD nur für Unternehmen mit Fahrzeugen oder Tochtergesellschaften in Nordamerika.
Wo gilt die ELD-Pflicht?
USA: Die ELD Final Rule wurde im Dezember 2015 veröffentlicht. Seit dem 18. Dezember 2017 besteht die Pflicht; bis zum 16. Dezember 2019 durften ältere Automatic On-Board Recording Devices (AOBRD) weiterverwendet werden. Seither ist ausschließlich ein registriertes ELD zulässig.
Kanada: Die Pflicht gilt seit dem 12. Juni 2021 für bundesweit regulierte Transportunternehmen. Anders als in den USA ist eine Zertifizierung durch eine akkreditierte dritte Stelle vorgeschrieben, keine Selbstzertifizierung des Herstellers. US-Geräte sind daher nicht automatisch in Kanada zulässig.
EU: keine ELD-Pflicht und kein entsprechendes Regelungsvorhaben. Die Aufzeichnung erfolgt über den Fahrtenschreiber, siehe Fahrtenschreiberpflicht.
Wer braucht ein ELD?
Betroffen sind Fahrer gewerblicher Nutzfahrzeuge im Interstate-Verkehr, die zur Führung eines Record of Duty Status (RODS) verpflichtet sind. Das trifft in der Regel bei einem zulässigen Gesamtgewicht über 10.001 Pfund, bei CDL-Pflicht oder bei Gefahrguttransporten zu. Die Pflicht gilt auch für kanadische und mexikanische Fahrer, die in den USA unterwegs sind.
Praktisch relevante Ausnahmen nach 49 CFR 395:
- Short-Haul-Ausnahme nach § 395.1(e): Der Fahrer bleibt innerhalb eines Radius von 150 Luftmeilen um den Betriebssitz, kehrt dorthin zurück und wird innerhalb von 14 Stunden entlassen. Statt RODS genügen Zeitnachweise.
- 8-in-30-Regel nach § 395.8(a)(1)(ii): Wer an höchstens acht Tagen innerhalb eines rollierenden 30-Tage-Zeitraums RODS führen muss, darf dafür Papieraufzeichnungen nutzen. Ab dem neunten Tag ist ein ELD Pflicht, und zwar ab diesem Tag, nicht ab dem Folgemonat.
- Motoren vor Modelljahr 2000: Maßgeblich ist das Modelljahr des Motors, nicht des Fahrzeugs. Ein 2005er Lkw mit getauschtem Motor von 1998 fällt unter die Ausnahme.
- Driveaway-Towaway: Das gefahrene Fahrzeug ist selbst die Ladung.
Jede Ausnahme befreit nur vom Gerät, nicht von den Lenkzeitregeln. Die Aufzeichnungspflicht bleibt, sie erfolgt dann auf Papier oder über Zeitnachweise.
Welche Daten zeichnet ein ELD auf?
Die Spezifikation legt den Umfang fest. Frei wählbar ist er nicht.
| Datum | Erfassung |
|---|---|
| Datum, Uhrzeit, Zeitzone | automatisch |
| Position | automatisch, bei Fahrt im Abstand von etwa einer Meile Genauigkeit |
| Motorlaufzeit und Fahrzeugbewegung | automatisch über das Motorsteuergerät |
| Kilometerstand | automatisch |
| Duty Status | Eingabe durch den Fahrer, vier Zustände |
| Fahrer-, Fahrzeug- und Unternehmenskennung | Stammdaten |
Der Duty Status unterscheidet Off Duty, Sleeper Berth, Driving und On Duty Not Driving. Der Wechsel zwischen diesen Zuständen ist der Kern der Aufzeichnung, weil sich daran die Einhaltung der Hours of Service bemisst. Der Statuswechsel bleibt Fahreraufgabe; das Gerät erkennt lediglich, dass sich das Fahrzeug bewegt.
Setzt sich das Fahrzeug in Bewegung, schaltet das ELD nach kurzer Zeit automatisch auf Driving. Manuelle Korrekturen sind möglich, aber protokolliert: Ursprungsdaten dürfen nicht überschrieben werden, jede Änderung wird als Annotation geführt und benötigt die Bestätigung des Fahrers.
Bei einer Kontrolle muss das Gerät die Daten übertragen können, entweder per Telematik – E-Mail oder Webservice – oder lokal per USB und Bluetooth. Welches Verfahren möglich ist, hängt vom Gerätetyp ab.
Hours of Service: die Grenzwerte hinter dem Gerät
Das ELD ist nur das Aufzeichnungsmittel. Maßgeblich sind die Hours of Service nach 49 CFR Part 395:
- 11 Stunden Lenkzeit innerhalb einer Dienstzeit
- 14 Stunden Dienstzeitfenster nach Arbeitsbeginn, ohne Verlängerung durch Pausen
- 30 Minuten Pause nach 8 Stunden zusammenhängender Lenkzeit
- 10 Stunden zusammenhängende Ruhezeit
- 60 Stunden in 7 Tagen oder 70 Stunden in 8 Tagen, je nach Betriebsform
Diese Werte sind mit den europäischen Vorgaben nicht vergleichbar. In der EU gelten 9 Stunden Tageslenkzeit, zweimal wöchentlich 10 Stunden, eine Pause von 45 Minuten nach 4,5 Stunden und 56 Stunden Wochenlenkzeit. Die Details stehen unter Lenk- und Ruhezeiten und Lenkzeiten. Ein ELD kann daher nicht einfach für EU-Verkehr eingesetzt werden – die Regelwerke sind unterschiedlich.
ELD und digitaler Fahrtenschreiber im Vergleich
Beide Systeme verfolgen den gleichen Zweck, unterscheiden sich aber in der Architektur.
| Merkmal | ELD (USA) | Digitaler Fahrtenschreiber (EU) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | 49 CFR Part 395, Subpart B | VO (EU) 165/2014, VO (EG) 561/2006 |
| Zulassung | Selbstzertifizierung des Herstellers, Registrierung bei der FMCSA | EU-Typgenehmigung durch eine Behörde |
| Fahreridentifikation | Login per Software-Konto | Fahrerkarte, chipbasiert |
| Einbau und Kalibrierung | keine vorgeschriebene Werkstattprüfung | Einbau und Kalibrierung nur durch anerkannte Werkstatt |
| Manipulationsschutz | Softwareseitige Protokollierung | Plombierung, Bewegungssensor mit Kopplung, Sicherheitszertifizierung |
| Wiederkehrende Prüfung | nicht vorgesehen | alle zwei Jahre, § 57b StVZO |
| Datenformat | ELD-Ausgabedatei nach Appendix A | .ddd-Datei |
| Positionsdaten | pflichtig, an definierten Ereignissen | pflichtig, Anfang und Ende sowie alle drei Stunden Lenkzeit |
Der praktische Unterschied liegt in der Zulassung. Ein ELD kann eine Smartphone-App mit Steckadapter sein, sofern die Spezifikation erfüllt ist. Ein Fahrtenschreiber ist typgenehmigte, plombierte Hardware, deren Einbau eine anerkannte Werkstatt vornimmt. Das erklärt die stark abweichenden Anschaffungskosten – und warum ein ELD kein Ersatz für einen Fahrtenschreiber ist.
Was ist mit Fahrzeugen ohne Fahrtenschreiberpflicht?
Hier liegt die häufigste Verwechslung. Fahrzeuge, die nicht der Fahrtenschreiberpflicht unterliegen – etwa Transporter unter 2,5 Tonnen, Firmenwagen, Baumaschinen oder land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge – brauchen kein ELD und auch keinen Fahrtenschreiber. Sie werden über Telematik erfasst, wenn ein betrieblicher Grund dafür besteht.
Der zutreffende Begriff dafür ist Telematik, nicht ELD. Für steuerliche Nachweise ist das elektronische Fahrtenbuch das passende Instrument; die Anforderungen des Finanzamts stehen unter Fahrtenbuch für das Finanzamt. Für Arbeitszeitnachweise gilt in Deutschland das Arbeitszeitgesetz, ergänzt durch § 21a ArbZG für Fahrpersonal. Eine Einordnung der Systemarten steht unter Telematiksystem und Fleet Management System.
Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Fahrtenschreiberpflicht auch für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Güterverkehr, siehe Tachographenpflicht für Transporter. Das erweitert den Kreis der fahrtenschreiberpflichtigen Fahrzeuge, nicht den der ELD.
Relevanz für deutsche Fuhrparks
Drei Fälle sind praktisch denkbar.
Tochtergesellschaft oder Niederlassung in den USA oder Kanada: Die dortigen Fahrzeuge unterliegen der ELD-Pflicht nach nationalem Recht. Der europäische Fahrtenschreiber erfüllt sie nicht.
Auswahl einer Flottensoftware: Anbieter aus Nordamerika bewerben ihre Systeme als ELD. Für den EU-Einsatz ist das kein Zulassungsmerkmal. Entscheidend ist, ob die Software Fahrtenschreiberdaten verarbeiten und die Auswertung nach VO (EG) 561/2006 leisten kann, siehe Fahrtenschreiber auslesen und Fahrtenschreiberdaten.
Übersetzungsfehler in Ausschreibungen: „ELD“ wird gelegentlich als Synonym für elektronisches Fahrtenbuch verwendet. Beides hat nichts miteinander zu tun; das eine ist ein US-Compliance-Gerät, das andere ein steuerlicher Nachweis.
FAQ
Was ist ein ELD?
Ein Electronic Logging Device ist ein in 49 CFR Part 395, Subpart B definiertes Gerät zur automatischen Aufzeichnung von Lenk- und Arbeitszeiten. Es liest Fahrzeugbewegung, Motorlaufzeit, Kilometerstand und Position aus dem Motorsteuergerät und ist in den USA und Kanada für gewerbliche Nutzfahrzeuge vorgeschrieben.
Gibt es eine ELD-Pflicht in Deutschland oder der EU?
Nein. In der EU gilt die Fahrtenschreiberpflicht nach VO (EU) 165/2014. Ein ELD ersetzt den digitalen Fahrtenschreiber nicht und ist für den EU-Verkehr nicht zugelassen.
Was ist der Unterschied zwischen ELD und digitalem Fahrtenschreiber?
Der Fahrtenschreiber ist EU-typgenehmigte, plombierte Hardware, die eine anerkannte Werkstatt einbaut und kalibriert, mit Fahrerkarte zur Identifikation und Prüfung alle zwei Jahre. Ein ELD wird vom Hersteller selbst zertifiziert, bei der FMCSA registriert und identifiziert den Fahrer über ein Software-Konto. Auch die Grenzwerte unterscheiden sich: 11 Stunden Lenkzeit in den USA gegenüber 9 Stunden in der EU.
Seit wann gilt die ELD-Pflicht?
In den USA seit dem 18. Dezember 2017; ältere AOBRD-Geräte waren bis zum 16. Dezember 2019 zulässig. In Kanada seit dem 12. Juni 2021, dort mit Zertifizierung durch eine akkreditierte dritte Stelle.
Wer ist von der ELD-Pflicht ausgenommen?
Fahrer im Short-Haul-Betrieb innerhalb von 150 Luftmeilen mit Rückkehr binnen 14 Stunden, Fahrer mit RODS-Pflicht an höchstens acht Tagen in 30 Tagen, Fahrzeuge mit Motoren vor Modelljahr 2000 sowie Driveaway-Towaway-Verkehre. Die Ausnahme betrifft nur das Gerät; die Lenkzeitregeln und die Aufzeichnungspflicht bleiben bestehen.
Ist ein ELD dasselbe wie ein elektronisches Fahrtenbuch?
Nein. Ein ELD dokumentiert Lenk- und Ruhezeiten gegenüber der US-Verkehrsbehörde. Ein elektronisches Fahrtenbuch dokumentiert die Aufteilung zwischen dienstlicher und privater Nutzung gegenüber dem Finanzamt. Rechtsgrundlage, Datenumfang und Adressat sind verschieden.
Brauchen Baumaschinen oder Firmenwagen ein ELD?
Nein. Solche Fahrzeuge fallen weder unter die US-ELD-Pflicht noch unter die EU-Fahrtenschreiberpflicht. Ihre Erfassung erfolgt über Telematik aus betrieblichen Gründen, nicht aufgrund einer Aufzeichnungspflicht.
Können ELD-Daten für die europäische Lenkzeitauswertung genutzt werden?
Nein. Die Hours of Service und die Vorgaben der VO (EG) 561/2006 unterscheiden sich in Grenzwerten, Pausenregeln und Bezugszeiträumen. Eine Auswertung nach EU-Recht setzt Fahrtenschreiberdaten voraus.
Quellen
- FMCSA, Electronic Logging Devices – Übersicht und Geräteliste: https://eld.fmcsa.dot.gov/
- 49 CFR Part 395, Subpart B – Electronic Logging Devices: https://www.ecfr.gov/current/title-49/subtitle-B/chapter-III/subchapter-B/part-395/subpart-B
- FMCSA, Who is Exempt from the ELD Rule: https://www.fmcsa.dot.gov/hours-service/elds/who-exempt-eld-rule
- VO (EU) 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0165
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