Die Fahrerkarte als Teil des Systems für digitale Tätigkeitsnachweise
2005 wurde die Fahrerkarte in Deutschland eingeführt. Sie ist Teil des Systems für den digitalen Tätigkeitsnachweis von Berufskraftfahrern. In dieser Form hat die Fahrerkarte die Papierscheiben in den Fahrtenschreibern abgelöst.
Was ist eine Fahrerkarte?
Die Fahrerkarte ist eine Chipkarte ähnlich einer Kreditkarte oder dem modernen EU-Personalausweis. Die Fahrerkarte ist personenbezogen und enthält ähnliche Daten wie Personalausweis. Auf der Karte aufgedruckt sind die folgenden Informationen:
- Name und Vorname
- Geburtsdatum
- Ausstellungs- und Gültigkeitsdatum
- Name der ausstellenden Behörde
- Führerscheinnummer
- Unterschrift
Zusätzlich ist ein Lichtbild des Inhabers auf der Karte vorhanden. Die Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von maximal 5 Jahren. Sie ist zudem an einen gültigen Führerschein gekoppelt. Ein zentraler Bestandteil der Fahrerkarte ist darüber hinaus der Speicherchip. Dieser zeichnet während der Fahrt Daten auf.
Welche Funktion hat die Fahrerkarte?
Die zentrale Funktion der Fahrerkarte ist die Speicherung von Daten. Sie dient außerdem als Nachweis gegenüber den Behörden, dass der Fahrer die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten einhält. Aus diesem Grund ist die Fahrerkarte mit den EG-Kontrollgeräten kompatibel. Diese digitalen Tachografen sind in gewerblich genutzten Fahrzeugen installiert.
Welche Informationen speichert die Karte?
Der Chip auf der Fahrerkarte enthält Informationen über den Fahrer, das Fahrzeug und aktuelle Bewegungen. Die Chipkarte ist ein temporärer Speicher. So ist es möglich, dass beispielsweise die Polizei bei Kontrollen die aktuellen Daten auf der Fahrerkarte auslesen kann. Durch diese Fahrtenschreiberanalyse können die Lenk- und Ruhezeiten oder Geschwindigkeitsübertretungen eingesehen werden. Diese Daten hält das Kontrollgerät auf der Fahrerkarte fest:
- Informationen über das Fahrzeug wie Kennzeichen, Kilometerstand und Betriebszeiten
- Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers inklusive Unterbrechungen
- Gefahrene Geschwindigkeit
- Anzahl der Fahrer bei Ein- oder Zweifahrerbetrieb
- Besondere Ereignisse und Fahrzeugkontrollen
- Werkstattdaten
- Mögliche Fehlermeldungen bei der Aufzeichnung
Auf dem Chip der Fahrerkarte werden Daten von maximal 28 Tagen gespeichert. Wird dieser Speicherzeitraum überschritten, überschreibt das Kontrollgerät automatisch die ältesten Daten. Diese gehen somit verloren. Auch aus diesem Grund ist es Vorschrift, dass die Fahrerkarten regelmäßig ausgelesen werden. Unternehmen müssen die Informationen auf einem anderen System permanent sichern. Hier gelten Aufbewahrungspflichten, die bis zu 24 Monaten reichen.
Wie kommt die Fahrerkarte in der Praxis zum Einsatz?
Die Fahrerkarten kommen in Verbindung mit den digitalen EG-Kontrollgeräten zum Einsatz. Diese verfügen über Steckplätze, die für die Aufnahme der Fahrerkarte vorgesehen sind. Während der Fahrt protokolliert das Kontrollgerät dann die Daten direkt auf der Fahrerkarte. Ein elektronisches Fahrtenbuch sichert nicht nur die Compliance, sondern spart auch noch viel Zeit.
Es ist erforderlich, die Daten von der Fahrerkarte regelmäßig auszulesen. Dies liegt in der Verantwortung des Speditionsunternehmens. Das Auslesen ist mit speziellen Geräten möglich. Die Fahrerkarten speichern Daten von bis zu 28 Arbeitstagen.
Wann muss die Fahrerkarte genutzt werden?
Grundsätzlich ist die Nutzung der Fahrerkarte vorgeschrieben, wenn das Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist. Hier gibt es gesetzliche Regelungen, wann ein Fahrzeug einen digitalen Tachografen benötigt. Dies ist bei Fahrzeugen ab einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen der Fall, die für den gewerblichen Personen- oder Gütertransport eingesetzt werden. Sind Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen als Lkw zugelassen, ist oftmals ebenfalls ein digitales EG-Kontrollgerät verbaut. Auch dann ist bei jeder Fahrt die Nutzung der Fahrerkarte vorgeschrieben.
Wann brauche ich keine Fahrerkarte?
Unter bestimmten Bedingungen ist es erlaubt, ohne Fahrerkarte unterwegs zu sein. Dies ist der Fall, wenn die Fahrerkarte defekt ist, gestohlen wurde oder verloren gegangen ist. Dann ist es möglich, maximal 15 Tage ohne Fahrerkarte gewerbliche Transporte durchzuführen. Die Beantragung einer Ersatzkarte ist innerhalb von 7 Tagen nach dem Verlust oder Defekt erforderlich. Gleichzeitig entbindet dies den Fahrer nicht von seiner Aufzeichnungspflicht. Eintragungen sind dann handschriftlich im Lkw-Fahrtenbuch vorzunehmen. Auch bei privaten Fahrten ist die Nutzung der Fahrerkarte nicht erforderlich, solange das Fahrzeug ein maximales Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen aufweist.
Was sind die Konsequenzen bei Fahrten ohne Fahrerkarte?
Führt ein Kraftfahrer keine Fahrerkarte mit oder vergisst er diese einzulegen, stellt dies einen Verstoß gegen die Vorschriften über die Arbeitszeitnachweise dar. Werden Fahrer beim Fahren ohne Fahrerkarte erwischt, müssen sie und unter Umständen auch das Unternehmen mit Bußgeldern zwischen 50 und 250 Euro rechnen. Diese Bußgelder gelten jeweils pro Verstoß in einem Zeitraum von 24 Stunden. Somit kann die Strafe deutlich höher ausfallen, wenn mehrere Verstöße festgestellt werden.
Was muss bei einem Antrag auf eine Fahrerkarte vorgelegt werden?
Eine Fahrerkarte kann direkt beim Kraftfahrtbundesamt, der DEKRA oder dem TÜV beantragt werden. Wer seine Fahrerkarte erneuern oder eine neue Karte beantragen möchte, muss einige Dokumente vorlegen. Für eine schnelle Bearbeitung ist es also sinnvoll, sich zu informieren und alle erforderlichen Unterlagen direkt mitzubringen. Diese Dokumente sind auf jeden Fall erforderlich:
- Gültiger Personalausweis
- Gültiger EU-Führerschein
- Passbild in den Maßen 3,5 x 4,5 cm
Fahrer, die nicht in Deutschland oder der Europäischen Union wohnen, benötigen zusätzlich einen Nachweis über die Tätigkeit in der EU. Dafür sind eine gültige Arbeitserlaubnis sowie ein aktueller Arbeitsvertrag erforderlich. Auch ausländische Kraftfahrer benötigen eine Fahrerkarte, wenn sie innerhalb der EU gewerbliche Fahrten durchführen. Dies gilt für selbständige Fahrer ebenso wie für angestellte Kraftfahrer.
Die Verlängerung einer Fahrerkarte ist frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der aktuellen Karte möglich. Spätestens muss eine Verlängerung 15 Tage vor Ablauf vorgenommen werden. Die Bearbeitungsdauer liegt bei mindestens 5 Werktagen. Hinzu kommt noch die Laufzeit für die Post.
Was kostet eine Fahrerkarte?
Die Gesamtkosten für die Fahrerkarte setzen sich aus zwei Komponenten zusammen. Das sind zum einen die Verwaltungsgebühr bei der Beantragung und zum anderen die Kosten für die Bearbeitung und Herstellung der Karte. Die Bundesländer legen unterschiedliche Verwaltungsgebühren fest. Diese bewegen sich in einem Bereich zwischen 22 und 30 Euro. Das Kraftfahrtbundesamt verlangt weitere 12 Euro für die Bearbeitung. Die Gesamtkosten für eine Fahrerkarte liegen so zwischen 34 und 42 Euro.
Wer die Karte nicht abholen möchte, sondern sich per Post zustellen lässt, muss weitere 3 Euro Porto zahlen. Die genannten Kosten sind Stand März 2022, Änderungen an der Höhe der Aufwendungen sind möglich. Wer seine Fahrerkarte erneuern will, muss ebenfalls die Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren tragen. Dementsprechend fallen hier Kosten in derselben Höhe an wie bei der Erstbeantragung. Die Kosten für die Fahrerkarte trägt der Fahrer selbst, da es sich um einen personengebundenen Ausweis handelt.
Seit wann gibt es die Fahrerkarte und welche gesetzlichen Vorgaben gelten?
Die Europäische Union hat mit den Verordnungen Nr. 3821/85 und 561/2006 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für digitale Tätigkeitsnachweise im gewerblichen Güter- und Personenverkehr geschaffen. In Deutschland erfolgte die Umsetzung in nationales Recht mit der Fahrpersonalverordnung. Daraus resultierte die Einführung der Fahrerkarte im Mai 2005. Seit dem 1. Mai 2006 ist die Fahrerkarte Vorschrift und muss im Verbindung mit EG-Kontrollgeräten eingesetzt werden.
Zusätzlich kann eine App für die Abfahrtkontrolle mit einer Checkliste dabei helfen, die erforderlichen Fahrzeugkontrollen vor der Fahrt durchzuführen.
Quellen:
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/LSU/?uri=CELEX:32006R0561
- https://www.bussgeld-info.de/
- https://www.bussgeldkatalog.de/
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