Kabotage: Bedeutung und gesetzliche Regelungen in der EU

Die Kabotage bezeichnet eine besondere Form der Dienstleistung im gewerblichen Güterkraftverkehr. Von Kabotage wird immer dann gesprochen, wenn ein Unternehmen einen Transport in einem fremden Land durchführt, in dem es weder seinen Hauptsitz hat noch eine Niederlassung betreibt.

Kabotage

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aktualisiert am 16.05.2026

Was ist die Definition von Kabotage?

Ursprünglich stammt der Begriff Kabotage aus der Seefahrt. Im Mittelmeerraum wurde diese Bezeichnung für den Frachtverkehr von Hafen zu Hafen gebraucht. Im modernen Güterverkehr bezieht sich der Begriff auf Transportdienstleistungen, die innerhalb der Grenzen eines Landes von einem Unternehmen aus dem Ausland durchgeführt werden.

Ein Beispiel ist ein deutsches Speditionsunternehmen, das einen Lkw nach Frankreich gefahren hat. Dort hat die Spedition einen neuen Auftrag angenommen. Der Lkw lädt in Paris Ware und transportiert sie nach Lyon. Dieser Transport fällt in die Kategorie Kabotage. Solche Kabotagetransporte unterliegen besonderen Regeln.

Neben der EU-Verordnung 2020/1055 bildet insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 die rechtliche Grundlage für Kabotagebeförderungen im Straßengüterverkehr. Sie legt fest, dass maximal drei Kabotagefahrten innerhalb von sieben Tagen nach einer grenzüberschreitenden Lieferung zulässig sind. Diese Regelung soll Wettbewerbsverzerrungen verhindern und faire Bedingungen im europäischen Binnenmarkt gewährleisten.

Wichtige Neuerungen bei der Fahrtenschreiberpflicht: Ab dem 1. Juli 2026 müssen auch leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Güterverkehr und bei Kabotage mit dem Smart Tachograph Version 2 ausgestattet sein. Betroffen sind vor allem Transporter, Vans und leichte Lkw-Gespanne, während der Werkverkehr – etwa im Handwerk – weitgehend ausgenommen bleibt. Grundlage ist das EU-Mobilitätspaket I, das bereits eine stufenweise Nachrüstung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen vorgesehen hat und den Anwendungsbereich nun auf kleinere Fahrzeuge erweitert.

Was bedeutet Kabotageverkehr nach dem EU-Recht?

Die Kabotage ist eine Sonderregelung, die nicht automatisch gilt. Grundsätzlich sind Fremdtransporte innerhalb eines Landes durch ausländische Unternehmen in den meisten Ländern untersagt. Beispielsweise sind in der Schweiz Kabotagetransporte nicht erlaubt. Das betrifft sowohl den Güterverkehr als auch den Personentransport.

Die Kabotage in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird durch Regulierungen der EU festgelegt. Im EU-Recht gibt es eine Reihe von Verordnungen, die alle potenziellen Transportsituationen abdecken, die zur Kabotage gehören.

Welche Arten und Formen von Kabotage gibt es?

Bei der Kabotage in der EU wird zwischen 3 Arten unterschieden. Entscheidend ist das Transportmittel. Die Vorschriften der EU kennen die folgenden Kabotagevarianten:

  • Landkabotage
  • Seekabotage
  • Luftkabotage

Für die verschiedenen Arten der Kabotage gelten innerhalb der Europäischen Union abweichende Regelungen und Gesetze.

Im Straßengüterverkehr (Landkabotage) innerhalb der EU dürfen ausländische Transportunternehmen nach einer grenzüberschreitenden Lieferung maximal drei Kabotagefahrten innerhalb von sieben Tagen durchführen, gefolgt von einer vier­tägigen Abkühlphase, bevor erneute Kabotagefahrten im selben Land erlaubt sind.

Im Seeverkehr (Seekabotage) wurde die Kabotage durch die Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 weitgehend liberalisiert, sodass Reedereien aus EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich Küstenschifffahrtsdienste in anderen Mitgliedstaaten erbringen dürfen.

Im Luftverkehr (Luftkabotage) ermöglicht die EU seit 1997 vollständige Kabotagefreiheit für EU-Fluggesellschaften, wodurch sie innerstaatliche Flüge in anderen Mitgliedstaaten durchführen können. Diese differenzierten Regelungen spiegeln die Besonderheiten und Anforderungen der jeweiligen Verkehrssektoren wider.

Was sind große und kleine Kabotagen?

Das EU-Recht unterscheidet – vor allem im Personenverkehr – zwischen großer und kleiner Kabotage. Beiden gemein ist, dass der Transport durch ein Unternehmen ausgeführt wird, das in den betroffenen Ländern weder seinen Hauptsitz hat noch eine Niederlassung betreibt.

Die kleine Kabotage bezeichnet einen Transport, bei dem Güter oder Personen ausschließlich innerhalb der Grenzen eines einzigen fremden Staates befördert werden. Ein Beispiel: Eine polnische Spedition lädt in Berlin Güter, fährt direkt nach Hannover und lädt dort ab. Die gesamte Fahrt findet innerhalb Deutschlands statt.

Bei der großen Kabotage werden hingegen Personen in einem fremden Staat aufgenommen und in einem weiteren fremden Staat abgesetzt, ohne dass einer dieser Staaten das Herkunftsland des Unternehmens ist. Ein Beispiel: Ein deutsches Busunternehmen nimmt im französischen Lille Fahrgäste auf und fährt über die Grenze nach Belgien, wo diese in Brüssel aussteigen.

Hinweis: Im Güterkraftverkehr wird die Unterscheidung in große und kleine Kabotage in der EU-Praxis (Verordnung (EG) Nr. 1072/2009) üblicherweise nicht verwendet. Hier gilt einheitlich der Begriff „Kabotage“ für jeden inländischen Transport durch einen gebietsfremden Unternehmer.

Fallen auch Leerfahrten unter die Kabotageregeln?

Neben der Beförderung von Gütern kommt es auch vor, dass Leerfahrten stattfinden. Dies betrifft zum Beispiel den Transport von leeren Containern, Paletten oder Verpackungen. Entscheidend ist dabei, ob es einen Frachtbrief gibt. Ist ein Frachtbrief vorhanden, dann handelt es sich trotzdem um einen gewerblichen Gütertransport. Somit fallen auch diese Fahrten unter die Kabotage. Nur wenn ein leerer Container ohne Frachtbrief und ohne direkten Auftrag befördert wird, gelten für die Fahrt die Kabotagebestimmungen nicht.

Die Kabotagebestimmungen innerhalb der Europäischen Union

Bei den Landtransporten gibt es im Gegensatz zu den anderen Varianten keine volle Kabotagefreiheit. Dies soll einheimische Speditionen vor günstiger Konkurrenz aus Ländern mit niedrigem Lohnniveau schützen. Aus diesem Grund gibt es Einschränkungen bei der Dauer und der Anzahl von Fahrten.

Im Straßengüterverkehr gilt seit dem 21. Februar 2022 ausschließlich die 3-in-7-Regel: Nach einer grenzüberschreitenden Lieferung dürfen maximal drei Kabotagefahrten innerhalb von sieben Tagen im Zielland durchgeführt werden. Anschließend greift die sogenannte Abkühlphase: Das Fahrzeug muss das betreffende Land für mindestens vier Tage verlassen, bevor dort erneut Kabotagefahrten zulässig sind.

Die frühere 1-in-3-Regel die maximal eine Kabotagefahrt in den ersten drei Tagen nach Einfahrt erlaubte gilt seit dem 21. Februar 2022 nicht mehr. Sie wurde durch das EU-Mobilitätspaket I (Verordnung EU 2020/1055) vollständig durch die 3-in-7-Regel mit Abkühlphase ersetzt.

Wichtig: Die Abkühlphase gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug das Land zwischenzeitlich verlässt oder nicht. Ziel ist es, systematische Kabotage und damit unfaire Wettbewerbspraktiken dauerhaft zu unterbinden.

Seit wann gibt es EU-Kabotagebestimmungen für den Güter- und Personentransport?

Die erste Kabotagevereinbarung für den Güterverkehr auf der Straße zwischen den EU-Staaten trat am 1. Juli 1998 in Kraft. Seitdem wurden die Regulierungen mehrfach überarbeitet und angepasst.

Für welche Länder gelten die Kabotagebestimmungen der EU?

Zunächst gelten die Kabotageregelungen grundsätzlich in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Jedoch müssen die Länder die Verordnungen zunächst durch nationale Gesetze in geltendes Recht umsetzen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung mit der Verordnung über den grenzüberschreitenden Verkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV).

Zu beachten sind Übergangsphasen. Dies betrifft vor allem neue Mitglieder der EU. So trat Kroatien am 1. Juli 2013 der EU bei, die Kabotagesperre endete jedoch erst am 30. Juni 2015.

Darüber hinaus haben einige Staaten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum Kabotagevereinbarungen mit der EU getroffen. So gelten die EU-Kabotagebestimmungen auch in folgenden Ländern:

  • Norwegen
  • Liechtenstein
  • Island

Welche Regelungen gelten bei der Kabotage im Vereinigten Königreich und Nordirland?

Durch den Brexit gelten die EU-Regulierungen seit dem Austritt vom Vereinigten Königreich dort nicht mehr. Teilweise wurden die Regelungen durch neue, abweichende Absprachen ersetzt – so auch bei der Kabotage. Seit dem 1. Mai 2022 sind im Vereinigten Königreich sowie in Nordirland 2 Kabotagefahrten innerhalb von 7 Tagen erlaubt. Eine Abkühlphase wie in der EU ist im UK-Regelwerk nicht vorgesehen.

Änderungen an den EU-Kabotageregelungen durch den Mobilitätspakt I

Die EU-Verordnung 2020/1055, die Teil des Mobilitätspakts ist, bringt Änderungen für die Kabotage innerhalb der Europäischen Union mit. Diese Änderungen gelten seit dem 21. Februar 2022. Mit dem EU-Mobilitätspaket I wurde auch die sogenannte „Abkühlphase“ eingeführt. Die Abkühlphase ist damit ebenfalls seit dem 21. Februar 2022 verbindlich. Sie schreibt vor, dass nach Durchführung der zulässigen Kabotagefahrten ein Mindestzeitraum von vier Tagen verstreichen muss, bevor im selben Land erneut Kabotage durchgeführt werden darf unabhängig davon, ob das Fahrzeug das Land zwischenzeitlich verlässt oder nicht. Ziel dieser Regelung ist es, systematische Kabotage und damit unfaire Wettbewerbspraktiken zu unterbinden.

Dies gilt unabhängig davon, ob sich das durchführende Fahrzeug des Unternehmens weiterhin in diesem Land aufhält oder es zwischendurch verlässt.

Weiterhin hat sich die Definition der Fahrten geändert, die zwischen zwei Staaten stattfinden. So haben die Länder nun die Möglichkeit, durch nationale Gesetze auch Fahrten als Kabotagetransporte einzustufen, bei denen Speditionen aus dem eigenen Land in ein anderes Land einfahren oder umgekehrt. Hier wird vom sogenannten Vor- und Nachlauf gesprochen, der bis jetzt nicht als Kabotage gewertet wurde.

Erleichterungen durch Remote Download der Fahrtenschreiberdaten

Unternehmen deren Flotte häufig auf Kabotagefahrten unterwegs sind, haben häufig Schwierigkeiten, ihren Verpflichtungen zum regelmäßigen Fahrtenschreiber Auslesen nachzukommen. Häufig sind die Fahrer und Lkw nur kurzzeitig oder für längere Zeit gar nicht auf dem Firmengelände.

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Quellen:


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