Im Transporter können zu privaten oder zu gewerblichen Zwecken zahlreiche Gegenstände und Güter transportiert werden. Sollen Möbel, Geräte, Werkzeuge oder Pakete befördert werden, dann müssen sie unbedingt fachgerecht gesichert werden. Laut Statistik geschehen jedes Jahr etwa 800 Unfälle aufgrund von unzureichender Ladungssicherung. Beim Fahren eines Transporters ist das Risiko sogar besonders hoch. Die kompakten Fahrzeuge bewegen sich schneller als Lkw, was auch stärker wirkende Massenkräfte mit sich bringt. Kommt es unterwegs zu einem Verrutschen oder Umfallen der im Transporter befindlichen Gegenstände, verändert sich das Fahr- und Bremsverhalten des gesamten Fahrzeugs. Dadurch kann es schnell passieren, dass der Fahrer die Kontrolle verliert. Ladungssicherung im Transporter oder Sprinter ist daher sehr wichtig, um die Unversehrtheit der Güter, aber auch die Sicherheit des Fahrers und anderer Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Nicht umsonst werden bei einer unzureichenden Ladungssicherung im Transporter Strafen fällig, die von Bußgeldern bis hin zu Haftstrafen reichen können.
Was sagt das Gesetz über die Ladungssicherung im Transporter?
Laut §22 der Straßenverkehrsordnung muss die Ladung in einem Transporter so gesichert werden, dass sie weder verrutschen noch herabfallen, umherrollen oder umfallen kann. Darüber hinaus darf sie während des Transports keinen übermäßigen Lärm verursachen. Verstöße gegen diese Regelungen der Transporter-Ladungssicherung werden auf unterschiedliche Weise bestraft. Entsteht durch die Ladung unnötiger Lärm, droht eine Geldstrafe in Höhe von 10 Euro. Geschieht aufgrund einer unzureichend gesicherten Ladung ein Unfall, werden 75 Euro fällig. Kommt zusätzlich eine Person zu Schaden, wird darüber hinaus Anzeige erstattet. Verantwortlich für eine angemessene Sicherung der Ladung kann der Fahrzeughalter, aber auch der Fahrer oder – bei Dienstfahrzeugen – der Betriebsinhaber sein. In erster Linie hat der Fahrer auf die Ladungssicherung zu achten. Dennoch ist auch der Halter verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Blick auf die Ladefläche zu werfen.
Transporter-Ladungssicherung: So gelingt das Sichern der Ladung
Um die Ladungssicherung bei Transportern mit 3,5 Tonnen zu gewährleisten, stehen Fahrern und Fahrzeughaltern unterschiedliche Varianten zur Auswahl. Anregungen und Möglichkeiten in diesem Bereich sind in der VDI-Richtlinie 2700 (Blatt 16) für Transporter bis 7,5 Tonnen festgehalten. Sie betreffen sowohl Kastenwagen als auch offene Transporter sowie Fahrzeuge mit Anhängern. Grundsätzlich unterteilen sich alle Sicherungsarten in zwei Konzepte: Die Ladung kann entweder kraftschlüssig oder formschlüssig befestigt werden. Bei der formschlüssigen Ladungssicherung werden die zu transportierenden Gegenstände so auf der Ladefläche verteilt, dass sie sich gegenseitig stützen und sichern. Dabei helfen auch rutschhemmende Matten auf der Ladefläche. Im Gegensatz dazu kommen bei der kraftschlüssigen Sicherung Zurrvorrichtungen zum Einsatz. Dazu können etwa Zurrgurte gehören, die die Ladung auf die Ladefläche pressen und so verhindern, dass sie sich während der Fahrt bewegt. Die Ladung muss übrigens nicht nur vor Fahrtantritt gesichert, sondern vor allem bei längeren Fahrten auch unterwegs regelmäßig überprüft werden. Zurrgurte können sich etwa mit der Zeit durch die Fahrtbewegungen lockern, was die Sicherung der zu transportierenden Gegenstände in Mitleidenschaft zieht.
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Quellen:
- https://www.ladungssicherung.eu/ratgeber/ladungssicherung-transporter
- https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/ladungssicherung-im-transporter-tipps-fuer-die-praxis-161344/
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