Lenkzeiten

aktualisiert am 19.08.2025

Im gewerblichen Güterverkehr gelten strenge Vorschriften über das Führen von Nutzfahrzeugen. Mit Richtlinien bezüglich der Lenkzeiten gibt die Europäische Union die Regeln für die Arbeitszeiten von Fahrern vor.

« Zurück zum Glossar

Was sind Lenkzeiten?

Unter Lenkzeit versteht man ausschließlich die Zeit, in der ein Fahrer aktiv ein Fahrzeug steuert. Dazu zählen auch Standzeiten im Stau, an Ampeln oder an einem Bahnübergang, da der Fahrer in dieser Zeit die Kontrolle über das Fahrzeug behält. Alle Lenkzeiten werden automatisch vom digitalen Fahrtenschreiber aufgezeichnet und auf der Fahrerkarte gespeichert.

Unterschied zwischen Lenkzeit und Arbeitszeit

Die Arbeitszeit umfasst neben der reinen Fahrzeit auch alle weiteren beruflichen Tätigkeiten wie Abfahrtskontrolle, Be- und Entladen, Wartung, Reinigung oder administrative Aufgaben. Diese Zeiten gelten arbeitsrechtlich als Arbeitszeit, zählen aber nicht zur Lenkzeit. Die Lenkzeit bezeichnet somit ausschließlich die Dauer, in der das Fahrzeug aktiv geführt wird.

Regelungen für die Lenkzeiten

Die rechtliche Grundlage bildet die EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Sie schreibt vor:

  • Tägliche Lenkzeit: max. 9 Stunden, an höchstens zwei Tagen pro Woche auf 10 Stunden verlängerbar.
  • Wöchentliche Lenkzeit: max. 56 Stunden.
  • 14-tägige Gesamtlenkzeit: max. 90 Stunden.
  • Unterbrechungspflicht: Nach spätestens 4,5 Stunden ununterbrochener Lenkzeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen (wahlweise in 15 + 30 Minuten teilbar).

Diese Vorgaben sind strikt von den Ruhezeiten zu unterscheiden, die gesondert geregelt sind.

Wie erfolgt die Erfassung von Lenkzeiten?

Die Einhaltung der Vorschriften wird durch den digitalen Tachographen überwacht. Fahrer müssen dort ihre jeweilige Tätigkeit einstellen (Lenken, andere Arbeit, Bereitschaft, Ruhe). Die Daten werden auf der Fahrerkarte gespeichert und können von Unternehmen oder Kontrollbehörden mithilfe eines Download-Keys oder spezieller Software ausgelesen und überprüft werden. Schließlich müssen die Unternehmen mit einem Lesegerät für die Fahrerkarte die Fahrerkarte auslesen.

Wann gelten die Vorschriften für Lenkzeiten?

Lenkzeiten müssen eingehalten werden, wenn für das Nutzfahrzeug der Einsatz eines digitalen Fahrtenschreibers vorgeschrieben ist. Dies gilt bei Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht 2,8 Tonnen überschreitet. Bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 2,8 Tonnen gelten die Vorschriften beispielsweise nicht. Dann greifen die allgemeinen Arbeitszeitvorschriften. Diese sehen vor, dass ein Fahrzeugführer 6 Stunden am Stück fahren darf und dann erst eine Pause von 30 Minuten einlegen muss. Ab dem 1. Juli 2026 ändern sich die Vorschriften der EU-Verordnung Nr. 561/2006 dahingehend, dass alle Fahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen einen Fahrtenschreiber benötigten. Dann ist auch hier eine Protokollierung der Lenk- und Ruhezeiten erforderlich.

Gibt es Ausnahmeregelungen bei den Lenkzeiten?

Unter bestimmten Voraussetzungen greifen die EU-Vorschriften bezüglich der Lenkzeiten nicht und es gelten die Fahrtenschreiber Ausnahmen. Dann gelten erneut die weniger strengen Regeln für die Arbeitszeit. Dies sind die Ausnahmen, in denen keine Vorschriften zu den Lenkzeiten gelten:

  • Fahrzeuge im Linienverkehr auf Strecken mit weniger als 50 km Länge
  • Fahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit unter 40 km/h liegt
  • Fahrzeuge, bei denen das Gesamtgewicht unter 7,5 t liegt und die keine gewerblichen Güter befördern
  • Fahrzeuge, die als historisch eingestuft sind und nicht zum gewerblichen Transport von Gütern oder Personen dienen
  • Fahrzeuge für die Pannenhilfe, wenn diese in einem Umkreis von maximal 100 km vom Standort aktiv sind
  • Spezialfahrzeuge für medizinische Zwecke

Quellen:


Disclaimer:
Die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter dieser Webseite übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten kostenlosen und frei zugänglichen journalistischen Ratgeber und Nachrichten.

Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter („externe Links“). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu eigen macht.
vollständiger Disclaimer

« Zurück zum Glossar