Lenkzeiten

aktualisiert am 21.08.2026

Lenkzeit ist nach Artikel 4 Buchstabe j der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 die Dauer der Lenktätigkeit, aufgezeichnet durch den Fahrtenschreiber. Der Begriff ist eng: Er erfasst ausschließlich das Führen des Fahrzeugs, nicht die übrige Tätigkeit des Fahrers.

Die Grenzwerte – 9 Stunden täglich, zweimal wöchentlich 10 Stunden, 56 Stunden pro Woche, 90 Stunden in zwei Wochen, Unterbrechung nach 4,5 Stunden – sowie die Ruhezeiten und Sanktionen sind unter Lenk- und Ruhezeiten Gesetz im Detail dargestellt. Dieser Eintrag behandelt die vorgelagerte Frage: welche Zeit überhaupt als Lenkzeit gezählt wird.

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Die vier Aktivitätsarten

Der digitale Fahrtenschreiber kennt vier Zustände. Die Zuordnung entscheidet darüber, ob eine Minute auf das Lenkzeitkonto läuft.

AktivitätSymbolInhaltZählt zur Lenkzeit
LenkenLenkradFahrzeug wird geführtja
Andere Arbeitgekreuzte HämmerBe- und Entladen, Abfahrtkontrolle, Reinigung, Papiere, Reparaturnein
Bereitschaftdurchkreuztes RechteckWartezeit bekannter Dauer, Beifahrerzeit bei Doppelbesetzungnein
Ruhe / PauseBett bzw. Liegefreie Verfügung über die Zeitnein

Lenken wird automatisch erkannt, sobald das Fahrzeug in Bewegung ist. Die drei übrigen Zustände muss der Fahrer am Gerät einstellen. Eine falsche Einstellung ist kein Schönheitsfehler: Wer Bereitschaft als Ruhe erfasst, dokumentiert eine Ruhezeit, die es nicht gab. Grundlagen der Bedienung stehen unter Bedienung digitaler Fahrtenschreiber, die Symbolik unter Fahrtenschreiber-Symbole.

Zurechnung in Zweifelsfällen

Stillstand im Verkehr zählt zur Lenkzeit. Stau, Ampel, Bahnübergang, Stop-and-Go: Der Fahrer behält die Kontrolle über das Fahrzeug, das Gerät registriert die Fahrtätigkeit als unterbrochen, aber nicht beendet. Wer im Stau steht, verbraucht also weiter Lenkzeit, ohne Strecke zu machen.

Rangieren auf dem Betriebshof oder an der Rampe ist Lenkzeit, sobald das Fahrzeug bewegt wird, unabhängig von der Entfernung.

Wartezeit an der Laderampe ist Bereitschaft, wenn die Dauer dem Fahrer vorher bekannt ist. Ist sie unbekannt, ist die Zeit als andere Arbeit zu erfassen. Beides ist Arbeitszeit, aber keine Lenkzeit.

Kurze Standzeiten unter einer Minute werden vom Gerät der jeweils überwiegenden Aktivität der Kalenderminute zugerechnet. Deshalb weicht die Summe im Ausdruck gelegentlich um wenige Minuten von der eigenen Rechnung ab.

Fahrten mit dem Privatfahrzeug zum Betriebssitz sind keine Lenkzeit und keine Arbeitszeit. Fahrten zwischen zwei Betriebsstätten oder zu einem entfernten Fahrzeugstandort sind Arbeitszeit; Lenkzeit sind sie nur, wenn ein Fahrzeug im Anwendungsbereich der Verordnung geführt wird.

Beim Transport des Lkw per Fähre oder Bahn fällt keine Lenkzeit an, wohl aber – je nach Erfassung – Bereitschaft oder Ruhe. Zum Schienentransport siehe RoLa.

Lenkzeit und Arbeitszeit laufen parallel

Zwei Regelwerke gelten gleichzeitig und unabhängig voneinander. Die Lenkzeit richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Die Arbeitszeit des Fahrpersonals richtet sich nach dem Arbeitszeitgesetz, für Fahrpersonal modifiziert durch § 21a ArbZG.

Daraus folgt der häufigste Planungsfehler: Die Lenkzeitunterbrechung nach 4,5 Stunden und die Ruhepause nach § 4 ArbZG sind nicht dasselbe. Die Ruhepause knüpft an die Arbeitszeit an – 30 Minuten bei mehr als sechs, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit. Ein Fahrer, der vier Stunden lädt und danach vier Stunden fährt, hat die Lenkzeitgrenze nicht berührt, die arbeitszeitrechtliche Pause aber längst versäumt.

Umgekehrt ist die eingehaltene Arbeitszeit kein Beleg für eingehaltene Lenkzeit. Wer beide Konten führen will, braucht die Auswertung der Tachographendaten und nicht die Stundenaufstellung aus der Lohnabrechnung. Wie das läuft, steht unter Fahrtenschreiber auslesen und Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Lkw-Fahrer.

Bezugsräume der Berechnung

Die tägliche Lenkzeit ist die Summe zwischen dem Ende einer täglichen Ruhezeit und dem Beginn der nächsten – nicht die Summe eines Kalendertags. Eine Nachtfahrt über Mitternacht ist ein Lenkzeittag.

Die wöchentliche Lenkzeit bezieht sich auf die Kalenderwoche von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr, unabhängig von Schicht- oder Tourenrhythmus.

Die 90 Stunden gelten für zwei aufeinanderfolgende Kalenderwochen. Der Wert wirkt vorwärts: Nach einer Woche mit 56 Stunden bleiben in der Folgewoche 34 Stunden. Für die Disposition ist das die relevantere Kennzahl als der Tageswert, weil sie sich nicht durch Umplanung eines einzelnen Tages korrigieren lässt.

Für welche Fahrzeuge Lenkzeit erfasst wird

Der Begriff hat nur dort Rechtsfolgen, wo die Verordnung gilt: Güterbeförderung über 3,5 Tonnen zulässiger Höchstmasse einschließlich Anhänger, Personenbeförderung mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrer. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Grenze von über 2,5 Tonnen bei grenzüberschreitender Güterbeförderung und Kabotage. Anwendungsbereich, nationale Regelung nach FPersV und Ausnahmen sind unter Fahrtenschreiberpflicht und Tachographenpflicht für Transporter ab 2026 dargestellt.

FAQ

Was ist Lenkzeit?

Die Dauer der Lenktätigkeit nach Art. 4 lit. j VO (EG) Nr. 561/2006, aufgezeichnet durch den Fahrtenschreiber. Erfasst wird ausschließlich das Führen des Fahrzeugs.

Zählt Stauzeit zur Lenkzeit?

Ja. Der Fahrer behält die Kontrolle über das Fahrzeug, die Lenktätigkeit gilt als fortdauernd. Das betrifft auch Ampeln, Bahnübergänge und Stop-and-Go.

Ist Be- und Entladen Lenkzeit?

Nein, es ist andere Arbeit. Arbeitszeit entsteht, Lenkzeit nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Lenkzeit und Arbeitszeit?

Lenkzeit ist ein Teil der Arbeitszeit. Arbeitszeit umfasst zusätzlich Laden, Kontrollen, Reinigung, Wartung und Dokumentation. Beide unterliegen getrennten Regelwerken und getrennten Grenzwerten.

Zählt Wartezeit an der Rampe zur Lenkzeit?

Nein. Bei bekannter Dauer ist sie Bereitschaftszeit, bei unbekannter Dauer andere Arbeit.

Ist Rangieren Lenkzeit?

Ja, jede Bewegung des Fahrzeugs wird als Lenken aufgezeichnet, auch auf dem Betriebshof.

Zählt die Beifahrerzeit bei Doppelbesetzung als Lenkzeit?

Nein, sie ist Bereitschaftszeit. Lenkzeit fällt nur beim jeweils fahrenden Fahrer an.

Beginnt die Tageslenkzeit um 0 Uhr?

Nein. Sie läuft vom Ende einer täglichen Ruhezeit bis zum Beginn der nächsten. Nur die Woche ist kalendarisch definiert, Montag 00:00 bis Sonntag 24:00 Uhr.

Quellen


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