aktualisiert am 28.09.2025
Lesegerät und Fahrerkarte: Zwei Komponenten für die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer
Das Lesegerät für Fahrerkarten erlaubt es Unternehmen, die Daten der Fahrer zu sichern. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die kompakten Systeme stellen das Bindeglied zwischen IT und der Technik im Fahrzeug dar und dienen der digitalen Erfassung der Tätigkeitsnachweise.
Was sind Lesegeräte für Fahrerkarten?
Lesegeräte für Fahrerkarten sind dafür konzipiert, die Informationen von diesen Karten herunterzuladen und eine Fahrtenschreiber Analyse durchzuführen. Sie kommen also in Speditionen und Logistikunternehmen zum Einsatz. Bei den Systemen handelt es sich um kompakte Geräte, die mit regulären Computern kompatibel sind. Sie verfügen beispielsweise über einen Schacht für die Fahrerkarten – genauso wie die EG-Kontrollgeräte im Fahrzeug – oder ermöglichen einen Fernzugriff über den man die Fahrerkarte auslesen kann.
Die unterschiedlichen Versionen von Lesegeräten
Lesegeräte für Fahrerkarten sind oft keine alleinstehenden Geräte. Da Speditionen sowohl die Fahrerkarten als auch die digitalen Tachografen der 1. und 2. Generation auslesen müssen, handelt es sich meist um Geräte mit kombinierten Funktionen. Jedoch sind auch reine Lesegeräte für Fahrerkarten erhältlich.
Es gibt verschiedene Versionen der Lesegeräte. Einige Varianten sind mit einem Akku oder Batterien ausgestattet. Somit sind sie mobil, was es erlaubt, die Daten bei Bedarf auch direkt am Fahrzeug auszulesen. Der Fahrer muss dann nicht mit seiner Fahrerkarte ins Büro kommen. Andere Lesegeräte werden per USB mit Strom versorgt. Auch hier ist ein mobiles Auslesen möglich, wenn das System mit einem Laptop verbunden wird. Alternativ lassen sich diese Systeme fest im Büro installieren, sodass ein permanenter Ort für die Archivierung der Fahrerdaten eingerichtet werden kann.
Eine weitere Form von Lesegeräten ermöglicht das Auslesen aus der Ferne. Diese Lesegeräte für die Remote-Übertragung von Daten sind besonders bequem. Es ist nicht mehr erforderlich, die Fahrerkarte aus dem EG-Kontrollgerät im Fahrzeug zu entfernen oder mit dem Lesegerät zum Fahrzeug zu gehen beziehungsweise den Fahrer ins Büro zu holen. Das System nutzt die Datenübertragung des digitalen Tachografen und greift so auf die Fahrerdaten zu.
So funktioniert das Auslesen in der Praxis
Die Daten, die vom digitalen Tachografen während der Fahrt gespeichert wurden, befinden sich zunächst auf der Fahrerkarte. Sie werden von dort auf das Lesegerät übertragen. Dies erfolgt entweder durch Einführen der Fahrerkarte in das Lesegerät oder durch Fernzugriff. Vom Lesegerät werden die Informationen dann auf einen Computer kopiert und archiviert. Dies ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Der Anschluss an einen PC erfolgt per USB oder auch kabellos über WLAN. Dies ist von Gerät zu Gerät unterschiedlich. Unternehmen haben also die Möglichkeit, ein Lesegerät für Fahrerkarten zu wählen, das zur eigenen IT-Infrastruktur passt. Dies vereinfacht es auch, ein elektronisches Fahrtenbuch zu führen.
Warum sind Lesegeräte für Fahrerkarten notwendig?
Die Fahrerkarte dient als mobiler Speicher für die Lenk- und Ruhezeiten sowie weitere relevante Fahrzeug- und Fahrerdaten. Sie speichert die letzten 28 Kalendertage, danach werden ältere Einträge automatisch überschrieben. Damit die gesetzlichen Pflichten erfüllt werden können, müssen diese Daten regelmäßig auf ein externes System übertragen und dort archiviert werden.
Nach Art. 10 Abs. 5 VO (EU) 165/2014 in Verbindung mit der Fahrpersonalverordnung (FPersV) gilt:
- Die Daten der Fahrerkarte müssen spätestens alle 28 Kalendertage ausgelesen werden.
- Die Daten des Massenspeichers im Fahrtenschreiber müssen spätestens alle 90 Tage gesichert werden.
Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, die ausgelesenen Daten mindestens 1 Jahr aufzubewahren (§ 1 Abs. 6 FPersV). In der Praxis werden oft längere Fristen (bis 2 Jahre) empfohlen, da die Daten auch für Arbeitszeit- oder Steuerprüfungen benötigt werden können.
Ein fehlendes oder verspätetes Auslesen stellt einen Verstoß dar und kann nach dem Bußgeldkatalog Fahrtenschreiber empfindliche Strafen nach sich ziehen – sowohl für Fahrer als auch für Unternehmer. Daher ist ein sicheres, zuverlässiges und automatisiertes System zur Auslesung und Archivierung unverzichtbar.
Mit Tacho 360 bieten wir Ihnen eine vollumfängliche Lösung, die sowohl das regelkonforme Herunterladen als auch die Analyse und sichere Archivierung der Fahrerkartendaten gewährleistet.
Welche Daten lesen die Geräte aus?
Die Fahrerkarten speichern eine Reihe von unterschiedlichen Informationen. Die Lesegeräte greifen auf sie zu und übertragen die Daten. Somit lassen sich die vollständigen Informationen der Fahrerkarten auslesen und archivieren. Zu ihnen gehören:
- Präzise Angaben über die Ruhe- und Lenkzeiten des Fahrers
- Fahrzeugwechsel (inkl. Kennzeichen und Kilometerstand)
- Aktivitäten (Fahren, andere Arbeit, Bereitschaft, Ruhezeit)
- bestimmte Ereignisse und Fehlfunktionen
Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für die Daten von Fahrerkarten?
Relevant für die Durchführung in der Praxis in Deutschland ist das Fahrpersonalgesetz. Es legt vor allem die Abstände fest, in denen die Daten ausgelesen werden müssen. Wer international tätig ist, muss sich jedoch an den jeweils gültigen lokalen Gesetzen orientieren. Das System mit Lesegerät und Fahrerkarte ist in der gesamten Europäischen Union gültig und anzuwenden. Es gelten jedoch teilweise abweichende Fristen. In Irland muss zum Beispiel die Fahrerkarte spätestens alle 21 Tage ausgelesen werden. Für international aktive Speditionen und Fahrer bieten sich deshalb Systeme an, die aus der Ferne ausgelesen werden können.
Seit dem 1. Mai 2006 sind alle neu zugelassenen gewerblichen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in der EU mit einem digitalen Fahrtenschreiber auszustatten. Grundlage war die VO (EWG) Nr. 3821/85, heute ersetzt durch die VO (EU) Nr. 165/2014. Die VO (EG) Nr. 561/2006 regelt hingegen die Lenk- und Ruhezeiten, nicht die Einführung des Geräts selbst.
Quellen:
- https://www.bag.bund.de/DE/Themen/RechtsentwicklungRechtsvorschriften/Rechtsvorschriften/Fahrpersonalrecht/fahrpersonalrecht_node.html
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R0561
- https://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__2.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__1.html
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