Lesegerät Fahrerkarte

Lesegerät und Fahrerkarte: Zwei Komponenten für die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer

Das Lesegerät für Fahrerkarten erlaubt es Unternehmen, die Daten der Fahrer zu sichern. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die kompakten Systeme stellen das Bindeglied zwischen IT und der Technik im Fahrzeug dar und dienen der digitalen Erfassung der Tätigkeitsnachweise.

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Was sind Lesegeräte für Fahrerkarten?

Lesegeräte für Fahrerkarten sind dafür konzipiert, die Informationen von diesen Karten herunterzuladen und eine Fahrtenschreiber Analyse durchzuführen. Sie kommen also in Speditionen und Logistikunternehmen zum Einsatz. Bei den Systemen handelt es sich um kompakte Geräte, die mit regulären Computern kompatibel sind. Sie verfügen beispielsweise über einen Schacht für die Fahrerkarten – genauso wie die EG-Kontrollgeräte im Fahrzeug – oder ermöglichen einen Fernzugriff über den man die Fahrerkarte auslesen kann.

Die unterschiedlichen Versionen von Lesegeräten

Lesegeräte für Fahrerkarten sind oft keine alleinstehenden Geräte. Da Speditionen sowohl die Fahrerkarten als auch die digitalen Tachografen der 1. und 2. Generation auslesen müssen, handelt es sich meist um Geräte mit kombinierten Funktionen. Jedoch sind auch reine Lesegeräte für Fahrerkarten erhältlich.

Es gibt verschiedene Versionen der Lesegeräte. Einige Varianten sind mit einem Akku oder Batterien ausgestattet. Somit sind sie mobil, was es erlaubt, die Daten bei Bedarf auch direkt am Fahrzeug auszulesen. Der Fahrer muss dann nicht mit seiner Fahrerkarte ins Büro kommen. Andere Lesegeräte werden per USB mit Strom versorgt. Auch hier ist ein mobiles Auslesen möglich, wenn das System mit einem Laptop verbunden wird. Alternativ lassen sich diese Systeme fest im Büro installieren, sodass ein permanenter Ort für die Archivierung der Fahrerdaten eingerichtet werden kann.

Eine weitere Form von Lesegeräten ermöglicht das Auslesen aus der Ferne. Diese Lesegeräte für die Remote-Übertragung von Daten sind besonders bequem. Es ist nicht mehr erforderlich, die Fahrerkarte aus dem EG-Kontrollgerät im Fahrzeug zu entfernen oder mit dem Lesegerät zum Fahrzeug zu gehen beziehungsweise den Fahrer ins Büro zu holen. Das System nutzt die Datenübertragung des digitalen Tachografen und greift so auf die Fahrerdaten zu.

So funktioniert das Auslesen in der Praxis

Die Daten, die vom digitalen Tachografen während der Fahrt gespeichert wurden, befinden sich zunächst auf der Fahrerkarte. Sie werden von dort auf das Lesegerät übertragen. Dies erfolgt entweder durch Einführen der Fahrerkarte in das Lesegerät oder durch Fernzugriff. Vom Lesegerät werden die Informationen dann auf einen Computer kopiert und archiviert. Dies ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Der Anschluss an einen PC erfolgt per USB oder auch kabellos über WLAN. Dies ist von Gerät zu Gerät unterschiedlich. Unternehmen haben also die Möglichkeit, ein Lesegerät für Fahrerkarten zu wählen, das zur eigenen IT-Infrastruktur passt. Dies vereinfacht es auch, ein elektronisches Fahrtenbuch zu führen.

Warum sind Lesegeräte für Fahrerkarten notwendig?

Die Fahrerkarten sind als temporärer Speicher für Lenk- und Ruhezeiten sowie andere relevante Daten konzipiert. Auf den Speicherchips der Fahrerkarten finden sich die Daten von bis zu 28 Tagen. Die Aufbewahrungspflicht schreibt vor, dass Informationen 12 Monate lang gespeichert werden müssen. Aus diesem Grund ist ein Transfer der Informationen erforderlich. Ansonsten kann ein Bußgeld nach dem Fahrtenschreiber Bußgeldkatalog verhängt werden.

Die gesetzlichen Vorschriften besagen weiterhin, dass die Daten der Fahrerkarte mindestens alle 90 Tage ausgelesen werden müssen. Die Berechnung des Zeitraums der Auslesepflicht beginnt mit der ersten Eintragung auf der Fahrerkarte und beträgt ab dann 28 Tage. Die Aufzeichnungspflicht nach dem Fahrpersonalgesetz sieht weiterhin vor, dass der Unternehmer in der Pflicht ist, nach Ablauf der Frist alle Daten vollständig zu vernichten. Die Frist endet am 31. März des Folgejahres. Dies liegt an der persönlichen Art der Informationen, die über den Fahrer vorliegen. Auch dies sorgt dafür, dass für das Auslesen der Fahrerdaten ein sicheres und eigenes System erforderlich ist.

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Welche Daten lesen die Geräte aus?

Die Fahrerkarten speichern eine Reihe von unterschiedlichen Informationen. Die Lesegeräte greifen auf sie zu und übertragen die Daten. Somit lassen sich die vollständigen Informationen der Fahrerkarten auslesen und archivieren. Zu ihnen gehören:

  • Informationen über das Fahrzeug wie Kennzeichen und Kilometerstand
  • Präzise Angaben über die Ruhe- und Lenkzeiten des Fahrers
  • Gefahrene Strecken und Anlass der Fahrt
  • Angaben über die Anzahl der Fahrer

Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für die Daten von Fahrerkarten?

Relevant für die Durchführung in der Praxis in Deutschland ist das Fahrpersonalgesetz. Es legt vor allem die Abstände fest, in denen die Daten ausgelesen werden müssen. Wer international tätig ist, muss sich jedoch an den jeweils gültigen lokalen Gesetzen orientieren. Das System mit Lesegerät und Fahrerkarte ist in der gesamten Europäischen Union gültig und anzuwenden. Es gelten jedoch teilweise abweichende Fristen. In Irland muss zum Beispiel die Fahrerkarte spätestens alle 21 Tage ausgelesen werden. Für international aktive Speditionen und Fahrer bieten sich deshalb Systeme an, die aus der Ferne ausgelesen werden können.

Das Auslesen der Fahrerkarte mit Lesegeräten begann mit der Einführung der digitalen Tachografen. Seit dem 1. Mai 2006 sind sie bei gewerblichen Neufahrzeugen durch die EU-Verordnung Nr. 561/2006 vorgeschrieben. Das Fahrpersonalgesetz schreibt weithin vor, dass Unternehmen eine Sicherheitskopie von den ausgelesenen Daten anfertigen müssen, die separat an einem sicheren Ort aufzubewahren ist.

Quellen:


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