Reifenlabel der Europäischen Union

Letzte Aktualisierung: 03.12.2025

Das Reifenlabel ist ein einheitliches System, das Informationen zu einem Reifen übersichtlich darstellt. In Form eines Aufklebers sind diese Daten auf jedem neuen Reifen, der innerhalb der Europäischen Union verkauft wird, abzulesen. In der Optik ähnelt das EU-Reifenlabel dem von Elektrogeräten bekannten Energielabel.

Reifenlabel

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Was ist das Reifenlabel?

Das Reifenlabel ist ein einheitliches System in der EU, das die zentralen Eigenschaften eines Reifens objektiv klassifiziert. Mit der Einführung dieses Systems hat die Europäische Union die Hersteller dazu verpflichtet, Angaben über bestimmte Eigenschaften der Reifen zu machen.

Das EU-Reifenlabel gibt Auskunft über die folgenden 5 Kriterien:

  • Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand)
  • Nasshaftung (Bremsverhalten auf nasser Fahrbahn)
  • Externes Rollgeräusch
  • Schneegriffigkeit
  • Eisgriffigkeit

Weiterhin ist auf dem Label ein QR-Code vorhanden, der direkten Zugang zur EU-Produktdatenbank EPREL gibt.

Innerhalb der Bewertungskriterien gibt es mehrere Klassen. Anhand dieser lässt sich erkennen, wie gut der Reifen im jeweiligen Kriterium performt. So steht Käufern ein objektives Vergleichshilfsmittel zur Bewertung der Eigenschaften des Reifens zur Verfügung. Dies hilft bei der Kaufentscheidung und ermöglicht einen direkten Vergleich der Reifen untereinander.

Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz)

Beim Rollwiderstand gibt es 5 Klassen. Sie reichen von A bis E, wobei die Klasse A Reifen mit besonders niedrigem Rollwiderstand kennzeichnet. Der Rollwiderstand hat einen direkten Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch. Entsprechend dem Mehrverbrauch erfolgt die Einteilung in die 5 Klassen.

So gehören Reifen zur Rollwiderstandsklasse B, wenn der Mehrverbrauch 0,1 Liter auf 100 Kilometer gegenüber der Klasse A beträgt. Nach dieser Methode werden alle Klassen eingeteilt:

  • Klasse A: Referenzwert (bester Rollwiderstand)
  • Klasse B: bis 0,10 l/100 km Mehrverbrauch gegenüber Klasse A
  • Klasse C: bis 0,22 l/100 km Mehrverbrauch gegenüber Klasse A
  • Klasse D: bis 0,36 l/100 km Mehrverbrauch gegenüber Klasse A
  • Klasse E: bis 0,51 l/100 km Mehrverbrauch gegenüber Klasse A

Hinweis: Der Unterschied zwischen Klasse A und E kann bei einem Durchschnittsverbrauch von 7 Litern auf 100 km eine Kraftstoffersparnis von bis zu 7% bedeuten.

Nasshaftung

Die Nasshaftung gibt an, wie schnell ein Reifen auf nasser Fahrbahn zum Stehen kommt. Ein Referenzreifen legt hier den Maßstab für die Klasse A fest. Relevant für die Berechnung des Nasshaftungskoeffizienten ist eine Vollbremsung von einer Geschwindigkeit von 80 km/h bis zum Stillstand des Fahrzeugs.

Die 5 Klassen sind wie folgt definiert:

  • Nasshaftung Klasse A: Referenzwert (kürzester Bremsweg)
  • Nasshaftung Klasse B: maximal 3 Meter längerer Bremsweg
  • Nasshaftung Klasse C: maximal 7 Meter längerer Bremsweg
  • Nasshaftung Klasse D: maximal 12 Meter längerer Bremsweg
  • Nasshaftung Klasse E: maximal 18 Meter längerer Bremsweg

Wichtig: Bei einer Notbremsung aus 80 km/h können diese Meter über Leben und Tod entscheiden.

Geräuschemission

Die Geräuschentwicklung der Reifen orientiert sich am festgelegten EU-Grenzwert. Hier werden die Reifen in 3 Klassen eingeteilt. Zusätzlich wird der Wert des Abrollgeräusches in dB(A) auf dem Reifenlabel angegeben.

Die 3 Klassen von A bis C sind wie folgt festgelegt:

  • Klasse A: unterschreitet den EU-Grenzwert von 2016 um mehr als 3 dB
  • Klasse B: entspricht dem EU-Grenzwert von 2016 oder unterschreitet diesen um bis zu 3 dB
  • Klasse C: alle Reifen, die den EU-Grenzwert von 2016 überschreiten

Die Darstellung auf dem Reifenlabel ist ein Lautsprecher mit bis zu 3 Ringen, wobei ein Ring jeweils eine Klasse symbolisiert. Der gültige EU-Grenzwert für die Geräuschentwicklung hängt vom Typ des Reifens ab. In der UN/ECE-Regelung 117 sind die verschiedenen Klassen und die dazugehörigen Grenzwerte definiert.

Hintergrund: Eine Reduzierung um 3 dB entspricht etwa einer Halbierung der Lautstärkewahrnehmung.

Schneegriffigkeit

Für die Schneegriffigkeit ist ein eigenes Symbol vorhanden. Erfüllt ein Reifen die Anforderungen für Winterreifen, ist das 3 Peak Mountain Snow Flake (3PMSF) Zeichen vorhanden – ein Bergpiktogramm mit drei Gipfeln und einer Schneeflocke.

Auf einer vereisten Schneedecke müssen die Reifen ein bestimmtes Brems- und Traktionsvermögen beweisen. Diese Reifen sind als Winterreifen geeignet. Erfüllen die Reifen die Anforderungen nicht, fehlt das Symbol.

Eisgriffigkeit

Wie bei der Schneegriffigkeit zeigt auch das Symbol für die Eisgriffigkeit spezielle Wintereigenschaften an. Hier müssen die Reifen der Klasse C1 (Pkw-Reifen) eine bestimmte Griffigkeit auf vereisten Straßen erreichen. Bieten die Reifen diese Griffigkeit nicht, fehlt das Symbol.

Das Zeichen für die Eisgriffigkeit ist ein Eiskristall-Piktogramm und ist primär für Fahrten in Nordeuropa konzipiert. Es fehlt meist auf Reifen, die in Mitteleuropa verkauft werden, da diese Eigenschaft hier weniger relevant ist.

Seit wann gibt es das EU-Reifenlabel?

Das EU-Reifenlabel wurde im Jahr 2012 eingeführt. Ursprünglich gab der Aufkleber Informationen zu Rollwiderstand, Nassbremseigenschaft und Außenfahrgeräusch eines Reifens.

Mit der EU-Verordnung 2020/740 wurde das Reifenlabel überarbeitet und ausgeweitet. Dieses aktualisierte EU-Reifenlabel gilt seit dem Mai 2021 für Neureifen, die ab diesem Zeitpunkt produziert wurden.

Neuerungen ab 2021:

  • QR-Code zur EPREL-Datenbank
  • Schneegriffigkeits-Symbol (3PMSF)
  • Eisgriffigkeits-Symbol
  • Angepasste Klassifizierungen

Für welche Reifen gilt das EU-Reifenlabel?

Die EU-Verordnung legt fest, auf welchen Arten von Reifen ein Label vorhanden sein muss. Davon betroffen sind alle Reifen, die zu den folgenden Klassen gehören:

  • C1: Pkw-Reifen
  • C2: Transporterreifen (leichte Nutzfahrzeuge)
  • C3: Lkw-Reifen

Nicht unter das EU-Reifenlabel fallen:

  • Reifen für Motorräder
  • Runderneuerte Reifen
  • Notreifen (Notlaufreifen)
  • Reifen für Erdbewegungsmaschinen
  • Reifen für Land- und Forstwirtschaft
  • Reifen mit Geschwindigkeitsindex unter 80 km/h
  • Reifen für Oldtimer (vor 1990 hergestellt)

Wer führt die Prüfungen durch, die zur Bewertung der Reifen führen?

Nach der EU-Verordnung 2020/740 sind die Reifenhersteller selbst für die Prüfung zuständig. Somit erfolgt noch keine unabhängige Klassifizierung der Reifen durch neutrale Dritte.

Die Europäische Union plant jedoch, Prüfungsverfahren zukünftig durch unabhängige Institute durchführen zu lassen, um die Objektivität zu erhöhen.

Wie lassen sich die Informationen zu einem Reifen abrufen?

Reifenhändler sind verpflichtet, die EU-Reifenlabel bereitzustellen:

Stationärer Handel:

  • Bei ausgestellten Modellen muss das Label in der Nähe angebracht sein
  • Der Verkäufer kann die Informationen in gedruckter Form separat auf Nachfrage herausgeben

Onlinehandel:

  • Die Informationen des Reifenlabels müssen in der Nähe des Preises auf der Produktseite platziert sein
  • Das Produktdatenblatt muss zum Download bereitstehen

Hersteller und Importeure:

  • Sind verpflichtet, einen Aufkleber auf jedem Reifen zu platzieren
  • Mindestens ein gedrucktes Exemplar des Labels muss der Lieferung beiliegen

Neufahrzeughändler:

  • Müssen die Käufer über die Reifeneigenschaften informieren
  • Müssen auf Nachfrage das Reifenlabel in gedruckter Form vorlegen

Erfahren Sie mehr in der Checkliste zur Abfahrtkontrolle.

Welche Informationen liefert der QR-Code auf dem Reifenlabel?

Jedes EU-Reifenlabel ab Mai 2021 verfügt über einen QR-Code. Dieser lässt sich mit dem Smartphone scannen und führt direkt zur EPREL-Datenbank (European Product Registry for Energy Labelling) und dort zum jeweiligen Reifen.

Die EPREL-Datenbank wird von der Europäischen Union verwaltet und stellt folgende Informationen bereit:

  • Name des Herstellers
  • Artikelnummer des Reifens
  • Reifenklasse (C1, C2, C3)
  • Dimension mit Speed- und Lastindex
  • Detaillierte technische Daten
  • Herstellungsdatum und -werk

Vorteil: Transparenz und Vergleichbarkeit werden erhöht, Verbraucher können sich umfassend informieren.

FleetGO-Lösungen für Flottenmanagement

Unternehmen, die Fahrer beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig die Fahrerkarte auszulesen. Dieser Vorgang kann mit der Tacho 360™ Lösung von FleetGO deutlich vereinfacht werden.

Damit können Flottenmanager ganz einfach den Fahrtenschreiber auslesen und auf Verstöße überprüfen. Sie können die Daten jederzeit remote einsehen und herunterladen.

Quellen:


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