Letzte Aktualisierung: 22.09.2026
Das EU-Reifenlabel ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung, die drei Leistungsparameter eines Reifens in Klassen von A bis E einteilt und zwei Wintereigenschaften über Piktogramme ausweist. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2020/740. Sie gilt seit dem 1. Mai 2021 und ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 1222/2009, die das Label 2012 eingeführt hatte.

In der Gestaltung ähnelt das Label dem Energieverbrauchslabel von Haushaltsgeräten. Das ist Absicht: Die Verordnung nennt als Grund, dass diese Darstellung über 85 Prozent der Verbraucher in der EU bekannt ist.
Welche Angaben enthält das EU-Reifenlabel?
Das Label weist fünf Parameter aus:
- Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand), Klassen A bis E
- Nasshaftung, Klassen A bis E
- Externes Rollgeräusch, Klassen A bis C plus Messwert in dB
- Schneegriffigkeit als 3PMSF-Piktogramm (vorhanden oder nicht)
- Eisgriffigkeit als Eiszapfen-Piktogramm (nur Klasse C1, vorhanden oder nicht)
Hinzu kommen ein QR-Code zur EU-Produktdatenbank EPREL, die Handelsbezeichnung, die Reifengrößenbezeichnung mit Last- und Geschwindigkeitsindex sowie die Reifenklasse.
Die Messmethoden stammen nicht aus der Label-Verordnung selbst, sondern aus der UNECE-Regelung Nr. 117. Sie legt fest, wie Rollwiderstand, Rollgeräusch und Nass- sowie Schneegriffigkeit geprüft werden. Für die Eisgriffigkeit gilt die ISO-Norm 19447.
Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz)
Der Rollwiderstand bestimmt, wie viel Energie ein Reifen beim Abrollen in Wärme umsetzt. Die Verordnung stuft ihn über den Rollwiderstandskoeffizienten in kg pro Tonne ein. Die Grenzwerte unterscheiden sich je Reifenklasse: Ein C3-Reifen erreicht Klasse A bereits bei einem deutlich niedrigeren Koeffizienten als ein C1-Reifen.
Klasse A steht für den geringsten Rollwiderstand, Klasse E für den höchsten. Die früher genutzten Klassen F und G entfallen seit 2021.
Warum der Parameter im Fuhrpark zählt: Nach Erwägungsgrund 4 der Verordnung entfallen 20 bis 30 Prozent des Kraftstoffverbrauchs eines Fahrzeugs auf die Reifen, vor allem wegen des Rollwiderstands. Bei Fahrzeugen mit hoher Jahreslaufleistung schlägt der Unterschied zwischen zwei Klassen deshalb messbar auf die Kraftstoffkosten durch.
Häufig kursieren Faustwerte, nach denen jede Klasse etwa 0,1 Liter Mehrverbrauch auf 100 Kilometer bedeutet. Diese Zahlen stehen nicht in der Verordnung, sondern stammen aus Herstellerangaben und sind stark vom Fahrzeugtyp abhängig. Als grobe Orientierung sind sie brauchbar, als verbindliche Rechengröße nicht.
Nasshaftung
Die Nasshaftung beschreibt das Bremsverhalten auf nasser Fahrbahn. Gemessen wird über einen Nasshaftungsindex im Vergleich zu einem genormten Referenzreifen. Bei C1-Reifen erfolgt die Prüfung als Vollbremsung aus 80 km/h.
Klasse A kennzeichnet den kürzesten Bremsweg, Klasse E den längsten. Wie beim Rollwiderstand gelten für C1, C2 und C3 jeweils eigene Indexgrenzen.
Für den Praxisbezug wird häufig angegeben, dass zwischen Klasse A und E rund 18 Meter Bremswegunterschied liegen. Auch dieser Wert ist eine Herstellerumrechnung und keine Definition der Verordnung. Fest steht die Rangfolge: Der Klassenunterschied ist sicherheitsrelevant und wirkt sich bei Nässe unmittelbar auf den Anhalteweg aus.
Externes Rollgeräusch
Das Abrollgeräusch wird in Dezibel gemessen und zusätzlich in drei Klassen eingeteilt. Bezugspunkt ist der jeweils geltende EU-Grenzwert, der nach Reifenklasse und Reifenbreite variiert.
- Klasse A: mehr als 3 dB unter dem Grenzwert
- Klasse B: bis zu 3 dB unter dem Grenzwert
- Klasse C: erreicht oder überschreitet den Grenzwert
Dargestellt wird die Klasse über ein Lautsprechersymbol mit einer bis drei Schallwellen. Eine Reduzierung um 3 dB entspricht einer Halbierung der Schallenergie.
Schneegriffigkeit
Erfüllt ein Reifen die Mindestanforderungen der UNECE-Regelung Nr. 117 für Schneegriffigkeit, trägt das Label das Alpine-Symbol: ein Bergpiktogramm mit drei Gipfeln und Schneeflocke, kurz 3PMSF. Fehlt das Symbol, ist der Reifen nicht für winterliche Verhältnisse zugelassen.
Das ist in Deutschland unmittelbar rechtlich relevant. Nach § 2 Abs. 3a StVO dürfen Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden, die das Alpine-Symbol tragen. Das Label macht diese Eigenschaft ohne Blick auf die Reifenflanke erkennbar.
Eisgriffigkeit
Das Eisgriffigkeits-Piktogramm gibt es ausschließlich für C1-Reifen, also Pkw-Reifen. Es zeigt einen Berg mit Eiszapfen und bescheinigt Bremsleistung auf Eis nach ISO 19447. Konzipiert ist es für die nordischen Märkte. Auf Reifen für Mitteleuropa fehlt es in der Regel.
Für welche Reifen gilt die Kennzeichnungspflicht?
Erfasst sind Neureifen der Klassen:
- C1: Reifen für Pkw
- C2: Reifen für leichte Nutzfahrzeuge
- C3: Reifen für schwere Nutzfahrzeuge
Die vollständige Einbeziehung von C3-Reifen ist eine Neuerung von 2021. Unter der Vorgängerverordnung waren Lkw-Reifen nur eingeschränkt erfasst. Die Verordnung begründet die Erweiterung damit, dass schwere Nutzfahrzeuge höheren Kraftstoffverbrauch und höhere Jahreslaufleistung aufweisen als Pkw und deshalb das größte Einsparpotenzial bieten.
Ausgenommen sind unter anderem:
- runderneuerte Reifen
- professionelle Geländereifen
- Reifen, die ausschließlich für den Rennsport bestimmt sind
- Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex unter 80 km/h
- Reifen mit Felgennenndurchmesser bis 254 mm oder ab 635 mm
- Reifen ausschließlich für Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Oktober 1990 zugelassen wurden
Bei runderneuerten Reifen liegt der Fall anders als bei den übrigen Ausnahmen. Sie sind vom Anwendungsbereich grundsätzlich erfasst. Die Kennzeichnungspflicht greift jedoch erst, wenn eine geeignete Prüfmethode für ihre Leistung festgelegt ist. Eine solche Methode existiert bislang nicht. Für Flotten, die auf Runderneuerung setzen, bedeutet das: Ein Vergleich über das Label ist derzeit nicht möglich.
Wer prüft die Werte auf dem Reifenlabel?
Die Einstufung erfolgt durch den Hersteller in eigener Verantwortung. Eine verpflichtende Vorabprüfung durch unabhängige Dritte sieht die Verordnung nicht vor.
Die Kontrolle findet nachgelagert statt. Die Mitgliedstaaten führen Marktüberwachung durch und können angegebene Werte nachprüfen lassen. Stellt sich eine Angabe als unzutreffend heraus, sind die Behörden verpflichtet, Abhilfemaßnahmen anzuordnen. Die Sanktionen legen die Mitgliedstaaten selbst fest. Zusätzlich müssen Hersteller ihre Reifen vor dem Inverkehrbringen in der EPREL-Datenbank registrieren und dort technische Unterlagen hinterlegen.
Welche Pflichten haben Händler und Hersteller?
Die Verordnung verteilt die Pflichten über die gesamte Lieferkette.
Hersteller und Importeure bringen an jedem Reifen einen Aufkleber an oder legen der Lieferung ein gedrucktes Label bei. Zusätzlich registrieren sie das Produkt in EPREL und erstellen ein Produktinformationsblatt.
Im stationären Handel muss das Label bei jedem ausgestellten Reifen sichtbar angebracht sein. Ist der Reifen nicht sichtbar, etwa im Lager, muss der Händler das Label vor dem Kauf in gedruckter Form vorlegen.
Im Onlinehandel muss das Label in Sichtweite des Preises erscheinen. Das Produktinformationsblatt muss zugänglich sein. Ein bloßer Verweis genügt nicht.
Bei Fernabsatz ohne Internet, etwa telefonisch oder per Katalog, sind die Klassen ausdrücklich mitzuteilen.
Fahrzeughändler müssen Käufer über die Eigenschaften der montierten Reifen informieren und das Label auf Verlangen vorlegen. Das gilt auch für Werbung und technisches Werbematerial, wenn dort Preise oder Reifeninformationen genannt werden.
Was liefert der QR-Code auf dem Label?
Der QR-Code führt zum Produkteintrag in EPREL, der European Product Registry for Energy Labelling. Die Datenbank wird von der Europäischen Kommission betrieben und ist öffentlich zugänglich.
Abrufbar sind dort Hersteller und Handelsbezeichnung, Reifentyp und Artikelkennung, Reifenklasse und Größenbezeichnung, die Klassen aller gekennzeichneten Parameter sowie das Produktinformationsblatt.
Für Fuhrparks ist das praktisch: Reifen lassen sich vor einer Ausschreibung anhand belastbarer Daten vergleichen, ohne auf Herstellerprospekte angewiesen zu sein.
Das Reifenlabel im Fuhrpark
Die Verordnung nennt Fuhrparkmanager und Transportunternehmen ausdrücklich als Adressaten. Der Grund: Ohne harmonisierte Kennzeichnung lassen sich Reifen verschiedener Marken nicht vergleichen, und gerade bei gewerblichen Flotten entscheidet die Reifenwahl über erhebliche Beträge.
Drei Punkte sind bei der Beschaffung relevant.
Der Rollwiderstand wirkt über die Laufleistung. Bei einem Sattelzug mit 120.000 Kilometern im Jahr macht ein Klassenunterschied über die Reifenlebensdauer einen Betrag aus, der den Mehrpreis beim Einkauf in der Regel übersteigt. Die Rechnung ist nur über die Gesamtbetriebskosten sinnvoll, nicht über den Anschaffungspreis.
Die Nasshaftung ist Teil der Halterverantwortung. Nach § 31 Abs. 2 StVZO darf der Halter die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist. Reifen mit schwacher Nasshaftung sind zwar zulässig, aber bei der Beschaffung eine bewusste Entscheidung gegen Sicherheitsreserve.
Das 3PMSF-Symbol ist Compliance-relevant. Fahrzeuge, die im Winter unterwegs sind, benötigen es zwingend. Bei gemischten Flotten lohnt sich eine Dokumentation, welche Fahrzeuge wann auf welche Bereifung umgestellt wurden.
Das Label sagt nichts über Verschleiß und Lebensdauer aus. Eine Prüfmethode für Reifenabrieb und Laufleistung existiert bislang nicht, die Kommission soll sie erst entwickeln. Für die Bewertung im Betrieb bleiben deshalb eigene Daten maßgeblich: Reifenverschleiß hängt von Reifendruck, Achsgeometrie, Beladung und Fahrstil ab. Ein korrekt arbeitendes RDKS wirkt sich auf Verbrauch und Standzeit stärker aus als der Unterschied zwischen zwei Rollwiderstandsklassen.
Häufige Fragen zum EU-Reifenlabel
Seit wann gibt es das EU-Reifenlabel?
Das Label wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 eingeführt und gilt seit dem 1. November 2012. Es wies zunächst nur Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch aus. Seit dem 1. Mai 2021 gilt die Fassung nach Verordnung (EU) 2020/740 mit QR-Code, Schnee- und Eisgriffigkeitssymbol.
Bedeutet Klasse A automatisch der beste Reifen?
Nein. Die Parameter stehen in Zielkonflikt zueinander. Ein niedrigerer Rollwiderstand kann die Nasshaftung verschlechtern, eine bessere Nasshaftung das Rollgeräusch erhöhen. Die Verordnung benennt diesen Zusammenhang ausdrücklich. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt vom Einsatzprofil ab.
Gilt das Label auch für Lkw-Reifen?
Ja. Reifen der Klasse C3 sind seit Mai 2021 vollständig erfasst. Zuvor galt für sie nur eine eingeschränkte Informationspflicht.
Warum haben runderneuerte Reifen kein Label?
Weil bislang keine anerkannte Prüfmethode für ihre Leistungswerte existiert. Die Verordnung sieht die spätere Einbeziehung vor, sobald eine solche Methode festgelegt ist.
Ist das Reifenlabel für den Käufer verbindlich?
Das Label ist eine Informationspflicht, keine Mindestanforderung. Mindestwerte für Rollwiderstand, Nasshaftung und Geräusch ergeben sich aus der Typgenehmigung, inzwischen aus der Verordnung (EU) 2019/2144. Reifen, die diese Werte nicht erfüllen, dürfen gar nicht erst in Verkehr gebracht werden.
Wo finde ich das Label, wenn der Aufkleber fehlt?
Über die EPREL-Datenbank. Jeder in der EU verkaufte kennzeichnungspflichtige Reifen muss dort registriert sein. Der Eintrag lässt sich auch ohne QR-Code über Hersteller und Handelsbezeichnung suchen.
Quellen:
- Verordnung (EU) 2020/740 über die Kennzeichnung von Reifen
- Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 (aufgehoben)
- EPREL – Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung
- § 2 StVO – Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
- § 31 StVZO – Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge
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