Ruhezeiten

Letzte Aktualisierung: 03.12.2025

Was sind Ruhezeiten?

Für Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen Güter- und Personenverkehr gelten strenge Vorschriften bezüglich der Arbeitszeiten und Fahrzeiten. Teil dieser Regelung sind auch die Lenk- und Ruhezeiten. Als Ruhezeit werden Phasen beschrieben, die dem Fahrzeugführer frei zur Verfügung stehen. Er ist also weder mit dem aktiven Steuern des Fahrzeugs beschäftigt, noch führt er sekundäre Tätigkeiten im Zusammenhang mit seiner Arbeit aus. Die gesetzliche Grundlage für die Ruhezeiten bildet die EU-Verordnung Nr. 561/2006, zuletzt geändert durch die EU-Verordnung 2020/1054 (Mobilitätspaket I) vom 15. Juli 2020.

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Tägliche Ruhezeit

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass innerhalb eines Arbeitstages mindestens eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten wird. An maximal 3 Tagen zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten ist es erlaubt, von dieser Regelung abzuweichen. Dann ist eine Verkürzung der Ruhezeit auf 9 Stunden erlaubt. Zu diesen 11 beziehungsweise 9 Stunden zählen nicht die kurzen Pausen, die während der Fahrtzeit eingelegt werden. Dafür gibt es die zusätzliche Vorschrift, dass alle 4,5 Stunden eine Pause von 45 Minuten eingelegt werden muss.

Die tägliche Ruhezeit kann auch geteilt werden: Eine erste Ruhephase von mindestens 3 Stunden, gefolgt von einer zweiten Phase von mindestens 9 Stunden. Die Gesamtdauer muss dabei mindestens 12 Stunden betragen.

Die Berechnung dieser täglichen Ruhezeit ist nicht an einen Kalendertag gebunden. Somit werden die Phasen in einem 24-Stunden-Takt kalkuliert, wobei der neue 24-Stunden-Zeitraum nach Ende der vorherigen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit beginnt.

Besonderheiten bei Fahrerteams

Vor allem im internationalen Güterverkehr und auf Langstrecken ist es üblich, dass 2 Fahrer ein Fahrzeug bewegen. Dies verändert die Kalkulation der täglichen Ruhezeit. So wird die Zeit als Beifahrer oder Beifahrerin nicht als Ruhezeit angerechnet. Die Ruhezeit beginnt erst dann, wenn das Fahrzeug abgestellt wird, etwa auf einem Parkplatz oder an einer Raststätte.

Bei Mehrfachbesetzung eines Fahrzeugs kann jeder Fahrer eine tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 30 Stunden nach dem Ende der letzten täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit nehmen.

Wöchentliche Ruhezeit

Die EU-Verordnung macht Vorgaben bezüglich der wöchentlichen Ruhezeit. Hier ist eine reguläre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden innerhalb von 6 Tagen (144 Stunden) nach Ende der vorherigen wöchentlichen Ruhezeit vorgeschrieben. Somit sind fast 2 vollkommen arbeitsfreie Tage in einem wöchentlichen Rhythmus vorgegeben.

Die wöchentliche Ruhezeit kann auf 24 Stunden reduziert werden (verkürzte wöchentliche Ruhezeit). Nach maximal zwei aufeinanderfolgenden verkürzten wöchentlichen Ruhezeiten muss jedoch eine reguläre oder verlängerte wöchentliche Ruhezeit folgen. Der Ausgleich für verkürzte wöchentliche Ruhezeiten muss spätestens bis zum Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche en bloc an die Ruhezeit angehängt werden. Eine weitere Alternative ist die Ausweitung der wöchentlichen Ruhezeit von 45 auf mehr als 45 Stunden (verlängerte wöchentliche Ruhezeit).

Rückkehrpflicht und Ruhezeit im Fahrzeug

Seit den Änderungen durch das Mobilitätspaket I (EU-Verordnung 2020/1054) gilt: Fahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr müssen nach vier aufeinanderfolgenden Wochen außerhalb des Mitgliedstaats, in dem der Arbeitgeber ansässig ist oder der Fahrer seinen Wohnsitz hat, in einen dieser Mitgliedstaaten zurückkehren, um dort mindestens eine reguläre wöchentliche Ruhezeit oder eine wöchentliche Ruhezeit von mehr als 45 Stunden zu verbringen.

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12. September 2017 (C-102/16, Vaditrans) ist es verboten, die reguläre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden in der Fahrerkabine zu verbringen. Die verkürzte wöchentliche Ruhezeit von 24 Stunden darf nur dann im Fahrzeug verbracht werden, wenn die Fahrerkabine über einen geeigneten Schlafplatz verfügt und das Fahrzeug stillsteht.

Ruhezeit auf Fähren und Zügen

Wenn Fahrer auf einer Fähre oder einem Zug mitreisen und Zugang zu einer Schlafkabine oder einem Liegeplatz haben, kann eine reguläre tägliche Ruhezeit oder eine verkürzte wöchentliche Ruhezeit unterbrochen werden. Die Unterbrechung darf höchstens zweimal erfolgen und insgesamt nicht länger als eine Stunde dauern. Die tägliche Ruhezeit muss dabei auf mindestens 9 Stunden, die wöchentliche auf mindestens 24 Stunden verlängert werden.

Wann gelten die Vorschriften für Ruhezeiten?

Die Vorschriften für Ruhezeiten gelten in folgenden Situationen:

  • Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen übersteigt
  • Beförderung von mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrer)

In diesen Fällen ist der Einsatz eines digitalen Fahrtenschreibers grundsätzlich vorgeschrieben. Dann erfolgt auch eine Erfassung der Ruhezeiten, und die Regelungen der EU-Verordnung sind einzuhalten.

Ab dem 1. Juli 2026 ändert sich die Gesetzgebung: Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse benötigen einen intelligenten Fahrtenschreiber (Smart Tachograph der Generation 2). Dann gelten auch mit diesen Fahrzeugen die Vorschriften für die Ruhezeiten beim Gütertransport.

Übersicht: Ruhezeiten im Überblick

Art der Ruhezeit Dauer Besonderheiten
Reguläre tägliche Ruhezeit 11 Stunden Innerhalb von 24 Stunden
Verkürzte tägliche Ruhezeit 9 Stunden Max. 3x zwischen zwei Wochenruhezeiten
Geteilte tägliche Ruhezeit 3 + 9 Stunden
(min. 12 Std. gesamt)
Erste Phase mind. 3 Std., zweite mind. 9 Std.
Tägliche Ruhezeit bei Mehrfachbesetzung 9 Stunden Innerhalb von 30 Stunden
Reguläre wöchentliche Ruhezeit 45 Stunden Innerhalb von 6 Tagen (144 Std.)
Verkürzte wöchentliche Ruhezeit 24 Stunden Ausgleich spätestens in 3. Woche erforderlich
Verlängerte wöchentliche Ruhezeit Mehr als 45 Stunden Zum Ausgleich verkürzter Ruhezeiten




Wie erfolgt die Kontrolle und Protokollierung der Ruhezeiten?

Für die Kontrolle und den Nachweis der Ruhezeiten ist die persönliche Fahrerkarte zuständig. Sie wird in den digitalen Fahrtenschreiber eingelegt, wenn der Fahrer oder die Fahrerin arbeitet. Alle Arbeitszeiten werden hier gespeichert. Über die Kontrolle der Daten lässt sich also nachweisen, an welchen Tagen der Fahrer oder die Fahrerin arbeitsfrei hatte und ob die vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten wurden.

Unternehmen, die unter die Fahrtenschreiber Pflicht fallen, müssen darauf achten, dass die Unternehmerkarte und die Fahrerkarte gültig sind. Sie sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig die Fahrerkarte auszulesen.

Die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten erfolgt durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und die Polizei. Bei Straßenkontrollen müssen Fahrer die Nachweise für den aktuellen und die vergangenen 28 Kalendertage vorlegen können. Bei Betriebskontrollen können Daten von bis zu 12 Monaten ausgewertet werden.

Verstöße und Sanktionen

Verstöße gegen die Ruhezeiten werden mit Bußgeldern geahndet. Dabei können sowohl der Fahrer als auch das Unternehmen haftbar gemacht werden. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Schwere und Häufigkeit des Verstoßes und kann mehrere Tausend Euro betragen. Besonders schwere Verstöße können auch zu Fahrverboten führen.


Quellen


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