Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft

Letzte Aktualisierung: 26.11.2025

Arbeitsschutz spielt eine wichtige Rolle im Umgang mit Fahrzeugen. Jedes Unternehmen muss dafür sorgen, dass Mitarbeitende bestmöglich vor Arbeitsunfällen geschützt sind. Die Berufsgenossenschaft hat Unfallverhütungsvorschriften für Fahrzeuge erstellt, die konkrete und einheitliche Standards zum Arbeitsschutz festlegen.

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Welche Vorschriften sind relevant?

Die wichtigste Regelung zum Thema Unfallverhütung bei Fahrzeugen ist die DGUV-Vorschrift 70 der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie entstand in Zusammenarbeit der Berufsgenossenschaft mit der gesetzlichen Unfallversicherung und beinhaltet verpflichtende Unfallverhütungsvorschriften rund um Fahrzeuge.

Die gesetzliche Grundlage bildet das 7. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII). Hier ist festgelegt, dass Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen die notwendigen Richtlinien erlassen, die Sicherheit sowie Gesundheit am Arbeitsplatz sicherstellen.

Erforderliche Prüfungen und Kontrollen

Es gibt regelmäßige Prüfungen zur Verbesserung und Sicherstellung der Fahrzeugsicherheit. Im Mittelpunkt steht die Betriebssicherheit der Fahrzeuge. Abhängig von der Maßnahme müssen diese Kontrollen täglich, zu bestimmten Zeitpunkten oder in festgelegten Intervallen durchgeführt werden:

Abfahrtkontrolle: Tägliche Überprüfung des Fahrzeugs vor Fahrtantritt. Mehr Informationen finden Sie in der App zur Abfahrtskontrolle.

Bremsen, Reifendruck und Kupplung: Regelmäßige Kontrolle der sicherheitsrelevanten Komponenten.

Ladungssicherung: Überprüfung vor jeder Fahrt, dass die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist.

Sicherheitsausrüstung: Kontrolle der vorgeschriebenen Sicherheitsausstattung wie Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten und Feuerlöscher.

Einige Kontrollen sind schnell erledigt, andere erfordern ein ausführliches Protokoll zur Dokumentation der regelkonformen Umsetzung.

Saisonale Aufgaben

Der Wechsel zwischen den Jahreszeiten hat Auswirkungen auf die Sicherheit und Ausrüstung der Fahrzeuge:

Reifenwechsel: Rechtzeitiger Wechsel zwischen Sommer- und Winterreifen, um nicht von plötzlichem Wintereinbruch überrascht zu werden.

Wintervorbereitung: Kontrolle von Scheibenwischwasser und Frostschutzmittel (mindestens minus 25 Grad Celsius für mitteleuropäische Verhältnisse). Funktions- und Zustandskontrolle der Scheibenwischer. Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Eiskratzer und Schneebesen. Bei Bedarf Bereitstellung und Kontrolle von Schneeketten.

Ladungssicherung

Im gewerblichen Transport spielt die Ladungssicherung eine zentrale Rolle. Bei Kontrollen bemängelt die Polizei häufig falsch, schlecht oder gar nicht gesicherte Ladungen sowie Überladungen.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Hilfsmittel für die Ladungssicherung in ausreichender Menge und Leistung vorhanden sind. Dazu gehören Spanngurte, Netze und Unterlegkeile für Anhänger.

Die Fahrer müssen in den Grundlagen der Ladungssicherung geschult sein. Mit klaren Formeln lässt sich die notwendige Ladungssicherung berechnen:

Sicherungskraft = Massenkraft – Reibungskraft (FS = m – µ)

Eine Überprüfung durch die Verantwortlichen im Unternehmen ist wichtig, um Standards zu etablieren.

Allgemeine Sicherheitsaufgaben

Es gibt weitere allgemeine Maßnahmen, die zur Arbeitssicherheit bei Fahrzeugen beitragen:

Sauberkeit: Innen- und Außenbereiche der Fahrzeuge müssen sauber gehalten werden.

Schadensmanagement: Kleinere Schäden sollten sofort gemeldet und unverzüglich instandgesetzt werden.

Sicherheitsausrüstung: Regelmäßige Kontrolle von Funktion, Zustand und Vorhandensein der Sicherheitsausrüstung. Diese umfasst Betriebsanleitung, Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten und gegebenenfalls Feuerlöscher.

Bestimmte Gegenstände wie der Verbandskasten haben ein Ablaufdatum und müssen ausgetauscht oder ergänzt werden. Im internationalen Verkehr gelten mitunter abweichende Regeln. So schreiben viele Länder einen Feuerlöscher im Fahrzeug vor.

Umsetzung in der Praxis

Mängel bei der Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften entstehen häufig durch fehlende Kontrollsysteme. Wichtig ist ein funktionierendes System für Kommunikation und Meldung im Unternehmen. Ob dafür eine spezielle Software zum Einsatz kommt oder ein Ansprechpartner per SMS, E-Mail oder Anruf erreichbar ist, ist sekundär. Wichtig sind klare Strukturen, sodass jeder Mitarbeitende weiß, wie Informationen weitergeleitet werden.

Alle Maßnahmen im Rahmen der Unfallverhütung müssen protokolliert werden. Aus diesen Protokollen geht hervor, welche Maßnahmen wann durchgeführt wurden und wann sie wieder anstehen. Listen zu den einzelnen Fahrzeugen können das Ablaufdatum des Verbandskastens vermerken, sodass sofort ersichtlich ist, wann ein Austausch erforderlich ist. So entsteht eine Datenbank mit allen wichtigen Informationen.

Verantwortlichkeiten

Für den Zustand und die Sicherheit der Fahrzeuge ist der Halter verantwortlich, also das Unternehmen. Dementsprechend obliegt es dem Unternehmer, die Unfallverhütungsvorschriften umzusetzen und ihre Einhaltung zu kontrollieren. Bei Verstößen wird der Halter zur Verantwortung gezogen.

Einige Aufgaben müssen eigenverantwortlich vom Fahrer durchgeführt werden, vor allem tägliche Kontrollen und Aufgaben am Fahrzeug. Der Fahrer hat die Aufgabe, die Abfahrtkontrolle seines Lkw durchzuführen und die Ladungssicherung zu gewährleisten. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmens sicherzustellen, dass der Fahrer ausreichend geschult ist und weiß, wie er diese Aufgaben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchführt.

Neben den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft gibt es weitere Möglichkeiten für Flottenmanager, die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen. Mit Tacho 360™ können Sie eine Fahrtenschreiberanalyse durchführen und den Fahrtenschreiber auslesen. Verstöße können zu hohen Strafen für Fahrer und Unternehmen führen. Die Fahrerkarte kann aus der Ferne ausgelesen werden, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Strafen bei Verstößen

Halten Unternehmen die DGUV-Vorschrift 70 und andere Unfallverhütungsvorschriften nicht ein, drohen empfindliche Strafen. Sachverständige prüfen jährlich die Fahrzeuge der Betriebe und kontrollieren dabei die Betriebssicherheit. Die Sachverständigen protokollieren Mängel, die zu Geldstrafen führen können. Diese können bis zu 10.000 Euro pro Fall betragen.

Quellen:


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