Fahrtenschreiber Befreiung: Die Gesetze zu den Ausnahmen für Fahrtenschreiber

aktualisiert am 01.02.2024

Seit der Einführung der Fahrtenschreiber Gesetze zur Harmonisierung des Straßenverkehrs innerhalb der EU wurde der digitale Fahrtenschreiber eine verpflichtende Ausstattung für neue Fahrzeuge und hat damit sukzessive den analogen Fahrtenschreiber abgelöst. Die Regelungen sind jedoch komplex und es gibt zahlreiche Regeln zur Fahrtenschreiber Befreiung und Fahrtenschreiber Ausnahmen.

Ob Ihr Unternehmen wirklich einen Fahrtenschreiber benötigt, hängt überwiegend von der Art der Fracht und dem Zweck des Transports ab. Das höchste zulässige Gesamtgewicht, sowie der Herkunfts- und Bestimmungsort der transportierten Güter spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle. Wegen der Komplexität dieses Themas haben wir einen Überblick erstellt, um Ihnen zu helfen, die wichtigsten Informationen über die Fahrtenschreiber Befreiung zu erhalten.

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Fahrtenschreiber Befreiung nach EU-Recht

Manche Fahrzeugarten sind vom EU-Recht ausgenommen. Das bedeutet, dass sie unter die Inlandsregeln in Deutschland fallen. Die Haupttypen dieser Fahrzeuge sind:

  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
  • Fahrzeuge, die der Bundeswehr, dem Katastrophenschutz, der Feuerwehr oder den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften gehören oder von ihnen ohne Fahrer angemietet werden, sofern die Beförderung im Rahmen, der diesen Diensten übertragenen Aufgaben erfolgt und ihrer Aufsicht unterliegt
  • Pannenfahrzeuge – spezialisierte Pannenfahrzeuge, die innerhalb von 100 Kilometern um ihren Betrieb eingesetzt werden
  • Fahrzeuge, die zu Zwecken der technischen Entwicklung, Reparatur oder Wartung auf der Straße getestet werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen wurden
  • Nicht-kommerzielle Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen – zum Beispiel, wenn eine Person umzieht oder wenn Gegenstände für eine Non-Profit-Organisation oder registrierten Wohltätigkeitsorganisation gefahren werden
  • Nutzfahrzeuge, die nach den Gesetzen des Mitgliedstaates, in dem sie eingesetzt werden, als historisch (Oldtimer) eingestuft sind und die für die nichtgewerbliche Beförderung von Gütern oder Personen eingesetzt werden.
  • Fahrzeuge, die von landwirtschaftlichen, gartenbaulichen, forstwirtschaftlichen, land- oder fischereiwirtschaftlichen Betrieben für den Transport von Gütern innerhalb eines Umkreises von 100 km vom Standort des Betriebs verwendet werden
  • Fahrzeuge, die zum Transport von lebenden Tieren zwischen einem Bauernhof und dem Markt oder vom Markt zum Schlachter verwendet werden, wenn die Entfernung weniger als 100 Kilometer beträgt
  • Fahrzeuge, die zum Transport von Tierabfällen oder Kadavern verwendet werden, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind
  • Unterrichtende Fahrzeuge, zum Beispiel Spielbusse oder mobile Büchereien
  • Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Höchstgewicht von 7,5 Tonnen oder weniger, die zum Transport von Arbeitsausrüstung für den Fahrer verwendet werden, wenn die Entfernung weniger als 100 Kilometer beträgt
  • Fahrzeuge mit einem Maximalgewicht von 7,5 Tonnen, die mit natürlichem oder Wasserstoffgas bzw. Elektrizität betrieben werden und Waren innerhalb von 50 Kilometern ihres Betriebs transportieren
  • Lehrfahrten oder Prüfungen – Fahrzeuge, die für den Fahrunterricht oder die -Prüfung verwendet werden. Beinhaltet auch Anweisungen zur Erneuerung des Fahrer-Befähigungsnachweises (CPC)
  • Zirkusfahrzeuge – spezialisierte Fahrzeuge, die Ausrüstung für Zirkusse oder Volksfeste transportieren
  • Milchsammlung – Fahrzeuge, die für das Sammeln von Milch von Farmen oder zur Rückgabe von Milchcontainern oder Milchprodukten zur Ernährung von Tieren verwendet werden
  • Jedes Fahrzeug, das mit Dampf betrieben wird.

Fahrtenschreiber Ausnahmen nach deutschem Recht

Die folgenden Gruppen sind von den inländischen Regeln der Fahrtstunden ausgenommen:

  • Fahrer von Fahrzeugen, die vom Militär, der Polizei und der Feuerwehr gefahren werden
  • Fahrzeuge, die nur auf Inseln gefahren werden, deren Größe 2.300 Quadratkilometer nicht überschreitet
  • Fahrzeuge, die ausschließlich abseits des öffentlichen Straßennetzes fahren

In der Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung – FPersV) § 1 Abs. 2 und § 18 erhalten Sie eine vollständige Liste.

Fahrtenschreiber Befreiung: Handwerkerregelung

Für hauptberufliche Fahrzeugführer eines Kraftfahrzeugs mit einer Höchstmasse von über 3,5t gibt es keine Befreiung von der Fahrtenschreiber Regelung. Dieses Gesetz lässt keine Ausnahmen zu. Für Fahrer deren hauptberufliche Tätigkeit nicht das Führen eines Fahrzeugs darstellt, ist es allerdings möglich, legal ohne Fahrerkarte zu fahren. Diese Ausnahme von der Pflicht zur Fahrerkarte nennt sich Handwerkerregelung. Ein Fahrer darf also auch große Fahrzeuge mit Fahrtenschreiber ohne Fahrerkarte fahren. Dafür müssen bestimmte Rahmenbedingungen gegeben sind, die ihn für die Inanspruchnahme der Ausnahme von der Fahrerkarte, sprich für die Handwerkerregelung qualifizieren.

Die Handwerkerregelung erlaubt Ausnahmen von der Fahrerkartenpflicht, lediglich für Arbeiter deren Hauptaufgabe nicht das Führen eines Fahrzeugs ist, sondern diese alleine dem Transport von Materialien oder Werkzeug dient. Es ist nicht entscheidend, was ihre Berufsbezeichnung ist, sondern, ob das Fahren lediglich eine Nebentätigkeit zum Zweck der Beförderung von Werkzeugen, Materialien, Ersatzteilen, Bau- und Einkaufsmaterialien, Werkstoffen oder Geräten etc. darstellt.

Ob Sie als hauptberuflicher Fahrer gelten, oder das Fahren eine Nebentätigkeit ist, die eventuell zur Ausführung Ihrer Hauptaufgabe notwendig wird, wissen Sie, indem Sie den Zeitaufwand Ihrer verschiedenen Tätigkeiten vergleichen. Wenn mindestens eine Aufgabe Ihres Berufs in der gewöhnlichen Woche mehr Zeit in Anspruch nimmt als das Fahren, dann können Sie die Handwerkerregelung als Ausnahme für Sie geltend machen. Außerdem dürfen Sie in keinem größeren Radius als 100km entfernt von Ihrem Ausgangspunkt fahren.

Die Kriterien für die Handwerkerregelung als Ausnahme:

  • Das Fahren dient dem Transport von Werkzeugen oder Materialien oder ähnlichem.
  • Das Fahren ist nicht Ihr Hauptberuf. Das wird durch den Zeitaufwand ermittelt: Wenn mindestens eine Aufgabe Ihres Berufs mehr Zeit in Anspruch nimmt als das Fahren, ist das Fahren nicht Ihre Hauptaufgabe.
  • Sie fahren nur in einem Radius von bis zu 100km von Ihrem Ausgangspunkt.
  • Ihr Fahrzeug ist nicht schwerer als 7,5t.

Fahren ohne Fahrerkarte Ausnahmen: Was gilt für Privatpersonen?

Private Fahrten unterfallen nicht den inländischen Lenk- und Ruhezeiten. Als private Fahrten gelten NICHT:

  • Fahrten innerhalb der Arbeitszeiten eines Fahrers
  • Fahrten einer Person, die die Fahrt für ihren eigenen Betrieb oder ihre eigene Firma unternimmt

Die folgenden Ausnahmen gelten für Fahrer, die sonst den inländischen Regelungen unterfallen würden:

  • Wenn Fahrer nicht mehr als 4 Stunden pro Tag in einer Woche fahren, sind sie für diese Woche von den inländischen Regeln ausgenommen
  • Wenn sie für bis zu zwei Tage der Woche mehr als 4 Stunden fahren, sind sie immer noch von den Regeln ausgenommen, aber für diese zwei Tage gilt das Folgende:
    • Alle Arbeitsaufgaben müssen innerhalb von 24 Stunden beginnen und enden
    • Eine 10-stündige Pause muss sofort vor der ersten Arbeitsaufnahme und direkt nach der letzten Arbeitsaufnahme genommen werden
    • Die Regelungen zu den Fahrtzeiten und der Dauer des Arbeitstages müssen eingehalten werden.
  • Wenn sich ein Arbeitstag mit einer Woche, in der die Fahrer nicht von den Regeln ausgenommen sind, überschneidet, dann müssen an diesem Tag die Grenzen der Fahrzeiten und der Länge des Arbeitstages eingehalten werden
  • während eines Notfalls gilt eine Ausnahme von den Vorschriften über die Fahrt- und Ruhezeiten

Definition einer Woche

Eine Woche ist die Zeitspanne von 00:00 Uhr am Montag bis 24:00 Uhr am folgenden Sonntag.

Fazit: Wann brauche ich keine Fahrerkarte und wann ist sie notwendig?

Rund 13 Milliarden Tonnen Güter wurden 2020 auf Europas Straßen transportiert. Dafür, dass diese sicher vom Start zum Ziel kommen, sorgen etwa 3 Millionen Menschen in Europa. Auch die Menschen, die unsere Güter befördern, sollen ausgeruht unterwegs sein. Weil die Arbeitsbedingungen im Straßenverkehr anstrengend sind (und sich unmittelbar auf andere Verkehrsteilnehmer auswirken können), gibt es in Europa Sozialvorschriften für LKW-Fahrer, in denen u. a. die Lenk- und Ruhezeiten genau geregelt sind. Diese Sozialvorschriften gelten in der gesamten Europäischen Union.

Ob die Sozialvorschriften eingehalten werden, dokumentiert der mechanische Fahrtenschreiber oder der digitale Tachograph. Für den digitalen Tachografen braucht jeder Fahrer eine Fahrerkarte. Sie wird vor Beginn eingelegt, sodass die vom Gerät aufgezeichneten Lenk- und Ruhezeiten und sonstige Arbeitszeiten automatisch dem richtigen Fahrer zugeordnet werden.

Die Fahrerkarte muss immer genutzt werden, wenn Fahrer und Fahrzeug gewerblich Güter oder Personen mit einem seit 2006 zugelassenen Fahrzeug transportieren, das mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat. Denn dann ist der digitale Fahrtenschreiber und damit auch der Einsatz der Fahrerkarte Pflicht. Nur ausnahmsweise darf auch ohne Fahrerkarte gefahren werden: wenn diese defekt ist oder gestohlen wurde. Während der Zeit bis zum Ausstellen der neuen Fahrerkarte (maximal 15 Tage) muss der Fahrer täglich einen Ausdruck des Fahrtenschreibers machen, ihre Arbeitszeiten verzeichnen und den Ausdruck persönlich mit Unterschrift quittieren.

Wenn die Polizei oder das BAG die Fahrerkarte kontrolliert, wird diese mithilfe eines Kontrollgeräts ausgelesen. Die Kontrolleure können nicht nur die persönlichen Daten des Fahrers abrufen, sondern alle Aktivitäten des Fahrers: von den Lenk- und Ruhezeiten über die gesamte gefahrene Strecke bis hin zur Geschwindigkeit und bereits erfolgten Kontrollen.

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Quellen:


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