Aktualisiert am 21.08.2026
Seit dem 7. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Pkw (Klasse M1) und leichten Nutzfahrzeuge bis 3,5 t (Klasse N1) in der EU einen Event Data Recorder (EDR) haben. Der EDR speichert bei einem Unfall fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Ereignis Fahrdynamikdaten – ausschließlich lokal im Fahrzeug. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2019/2144, die technischen Anforderungen stehen in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/545 und in UN-Regelung Nr. 160.
Fristen
| Fahrzeugklasse | neue Typgenehmigungen | alle Neuzulassungen |
|---|---|---|
| M1 (Pkw), N1 (bis 3,5 t) | 6. Juli 2022 | 7. Juli 2024 |
| M2, M3 (Busse), N2, N3 (Lkw) | 7. Januar 2026 | 7. Januar 2029 |
Gebrauchtwagen, die vor dem Stichtag erstzugelassen waren, sind nicht betroffen; eine Nachrüstpflicht gibt es nicht. Einige Hersteller haben EDR bereits vor der Pflicht verbaut – das steht in der Ausstattungsbeschreibung.
EDR ist kein Fahrtenschreiber
| Merkmal | Event Data Recorder | Digitaler Fahrtenschreiber |
|---|---|---|
| Zweck | Unfallrekonstruktion und Unfallforschung | Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten |
| Aufzeichnung | ereignisbezogen, wenige Sekunden | fortlaufend über die Arbeitszeit |
| Auslesen | Sachverständiger, meist auf richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung | regelmäßige Pflicht des Unternehmers |
Der EDR ist auch keine Telematiklösung: Er sendet keine Daten, hat keine Funkschnittstelle und liefert keine Streckenaufzeichnung. Wer Standorte oder Fahrten dokumentieren muss, braucht ein eigenes System – GPS-Ortung oder ein elektronisches Fahrtenbuch. Für die Lenkzeitdokumentation gilt weiter Fahrtenschreiber auslesen.
Auslöser und Datenumfang
Der EDR läuft im Ringspeicher und überschreibt permanent. Dauerhaft gespeichert wird erst bei einem Auslöseereignis:
- Geschwindigkeitsänderung in Längs- oder Querrichtung über 8 km/h innerhalb von 150 Millisekunden
- Auslösen von Gurtstraffern oder Airbags
- Auslösen einer aktiven Motorhaube, typisch bei Kollision mit einem Fußgänger
Ohne Auslöseereignis bleibt nichts erhalten. Im Normalbetrieb entsteht keine dauerhafte Aufzeichnung des Fahrverhaltens.
Gespeichert wird nach der Aufstellung des ADAC:
| Kategorie | Daten |
|---|---|
| vor dem Crash | Geschwindigkeit, Gaspedalstellung/Drosselklappe, Bremsstatus, Motordrehzahl, Lenkwinkel, Aktivität von ABS und Stabilitätskontrolle, Zündzyklus |
| nach dem Crash | Geschwindigkeitsänderung in Längs- und Querrichtung |
| Rückhaltesysteme | Anschnallstatus Fahrer und Beifahrer, Airbag-Warnleuchte, Auslösezeitpunkt Front-, Seiten- und Curtain-Airbags |
Nicht gespeichert werden Videoaufnahmen, Daten anderer Verkehrsteilnehmer und die vollständige Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Der EDR sitzt meist im Airbagsteuergerät, weil dort die Signale der Beschleunigungssensoren zusammenlaufen. Ausgelesen wird über die OBD-Schnittstelle oder, wenn diese beim Crash zerstört wurde, direkt am Steuergerät.
Zugriff und Rechtslage
Nach Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/545 dürfen die Daten nicht über drahtlose Schnittstellen und nicht über Schnittstellen abrufbar sein, die ohne Entsperren des Fahrzeugs oder ohne Werkzeug zugänglich sind. Sie müssen maschinenlesbar sein und dürfen keinen Bezug zu einer natürlichen Person zulassen. Der Manipulationsschutz richtet sich nach UN-Regelung Nr. 155 zur Cybersicherheit.
Das Auslesen erfolgt in der Regel durch einen Unfallsachverständigen auf Anordnung von Gericht oder Staatsanwaltschaft. Bei schweren Unfällen kann das Strafverfolgungsinteresse den individuellen Datenschutz überwiegen; dann können Halter und Fahrer das Auslesen nicht verhindern. EDR-Daten sind dabei eine ergänzende Quelle: Spurenbild und Deformationen bleiben nach Einschätzung des ADAC die Hauptgrundlage eines Gutachtens.
Praktisch relevant für Fuhrparks: Werkstätten und Sachverständige mit entsprechender Technik können bei jedem regulären OBD-Zugriff – Reparatur, Hauptuntersuchung – EDR-Daten auslesen, auch ohne Unfallereignis.
Was Fuhrparks regeln müssen
Der Arbeitgeber ist als Halter nicht automatisch berechtigt, die Daten auslesen zu lassen. Als Rechtsgrundlage kommt Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Betracht, also eine Interessenabwägung im Einzelfall. Eine Einwilligung des Beschäftigten ist im Arbeitsverhältnis wegen der Abhängigkeit selten belastbar freiwillig. Ein berechtigtes Interesse dürfte vorliegen, wenn erhebliche Zweifel an der Schadenmeldung bestehen und die Kaskoversicherung die Leistung zu versagen droht.
Umgekehrt kann die Verweigerung Ansprüche kosten: Das Landgericht Köln entschied mit Urteil vom 26.03.2020 (24 O 236/19), dass ein Versicherungsnehmer Vollkaskoansprüche verliert, wenn er das Auslesen durch den von der Versicherung bestellten Sachverständigen arglistig verhindert. Der Kläger blieb auf über 15.000 Euro sitzen.
Zu tun bleibt damit: Fahrer nach Art. 13 DSGVO über den verbauten EDR und den Verarbeitungszweck informieren, Anlass und Ablauf einer Auswertung in Car Policy oder Betriebsvereinbarung festlegen und die Auswertung protokollieren. Die Einordnung in die übrigen Nachweispflichten steht unter Fuhrparkmanagement.
Ausbauen ist keine Option
Nach Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/545 muss bei der periodischen technischen Überwachung überprüfbar sein, ob das EDR-System korrekt arbeitet – über die Fehlerwarnleuchte und über eine elektronische Fahrzeugschnittstelle für Funktion und Software-Integrität. Der Funktionsstatus ist damit Prüfgegenstand der Hauptuntersuchung. Eine Deaktivierung über das Bordsystem ist nicht vorgesehen.
FAQ
Seit wann ist die Blackbox in Neuwagen Pflicht?
Seit 6. Juli 2022 für Fahrzeuge mit neuer Typgenehmigung, seit 7. Juli 2024 für alle neu zugelassenen Pkw (M1) und leichten Nutzfahrzeuge bis 3,5 t (N1). Für Busse und Lkw gilt der 7. Januar 2026 für neue Typen und der 7. Januar 2029 für alle Neuzulassungen.
Ist der EDR ein Fahrtenschreiber?
Nein. Der EDR speichert ein kurzes Zeitfenster um eine Kollision zur Unfallrekonstruktion. Der Fahrtenschreiber zeichnet fortlaufend Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Verkehr auf. Unterschiedliche Rechtsgrundlagen, Fahrzeugklassen und Zwecke.
Zeichnet der EDR meine Standorte auf?
Nein. Der EDR ist kein Ortungssystem, speichert kein Bewegungsprofil und liefert keine Streckenaufzeichnung.
Kann der EDR aus der Ferne ausgelesen werden?
Nein. Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/545 verbietet den Abruf über drahtlose Schnittstellen.
Muss ich meinen Gebrauchtwagen nachrüsten?
Nein. Die Pflicht knüpft an die Erstzulassung an. Für vorher zugelassene Fahrzeuge gilt sie nicht, eine Nachrüstpflicht besteht nicht.
Darf der Arbeitgeber die Daten eines Dienstwagens auslesen?
Nicht automatisch. Erforderlich ist eine Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Eine Betriebsvereinbarung schafft Rechtssicherheit.
Kann ich den EDR ausbauen lassen?
Nein. Funktionsstatus und Software-Integrität sind nach Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/545 Prüfgegenstand der periodischen technischen Überwachung.
Quellen
ADAC – Event Data Recorder (EDR): https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/assistenzsysteme/event-data-recorder/
Verordnung (EU) 2019/2144 (General Safety Regulation): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019R2144
Delegierte Verordnung (EU) 2022/545: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX:32022R0545
BMDV – Neue Fahrzeugsicherheitssysteme: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/neue-fahrzeugsicherheitssysteme.html
Disclaimer:
Die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter dieser Webseite übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten kostenlosen und frei zugänglichen journalistischen Ratgeber und Nachrichten.
Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter („externe Links“). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu eigen macht.
vollständiger Disclaimer