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Wie viele Stunden darf ein Fahrer maximal innerhalb von 8 Tagen im Dienst sein?

Innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf ein Fahrer laut EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und der deutschen Fahrpersonalverordnung maximal 90 Stunden Lenkzeit ableisten. Pro Woche sind dabei höchstens 56 Stunden erlaubt. Die tägliche Dienstzeit umfasst mehr als nur die reine Lenkzeit. In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen rund um Lenk-, Dienst- und Ruhezeiten im Transportgewerbe.

Wie viele Stunden darf ein Fahrer pro Tag maximal am Steuer sitzen?

Ein Fahrer darf pro Tag in der Regel maximal 9 Stunden lenken. Zweimal pro Woche lässt sich diese Grenze auf 10 Stunden verlängern. Diese Regelung gilt laut EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr sowie in der Personenbeförderung.

Die tägliche Lenkzeit beginnt nach jeder täglichen Ruhezeit neu zu zählen. Wichtig ist dabei: Die Lenkzeit ist nicht dasselbe wie die Gesamtdienstzeit. Ein Fahrer kann an einem Tag 9 Stunden fahren und trotzdem noch mehrere Stunden Be- und Entladetätigkeiten oder Verwaltungsaufgaben übernehmen. Wer das nicht auseinanderhält, riskiert Fehler bei der Planung.

Was zählt alles zur Dienstzeit eines Fahrers – und was nicht?

Zur Dienstzeit eines Fahrers zählen alle Tätigkeiten, die er im Auftrag des Unternehmens ausführt. Das umfasst die Lenkzeit, sonstige Arbeitszeit wie Be- und Entladen, Fahrzeugkontrolle oder Verwaltungsaufgaben sowie die Bereitschaftszeit, zum Beispiel Wartezeiten an der Rampe oder beim Zoll. Nicht zur Arbeitszeit zählt die Ruhezeit.

Der Tachograph erfasst vier Tätigkeitsmodi: Lenkzeit, sonstige Arbeitszeit, Bereitschaftszeit und Ruhezeit. Ein typischer Arbeitstag im Transportgewerbe sieht so aus: Der Fahrer fährt 4,5 Stunden, macht Pause, lädt Waren ab (Arbeitszeit), wartet auf die nächste Beladung (Bereitschaftszeit) und fährt dann weitere Stunden. All das zusammen ergibt die Gesamtdienstzeit des Tages.

Wie viele Stunden Lenkzeit sind innerhalb von 8 Tagen erlaubt?

Die EU-Verordnung begrenzt die Lenkzeit auf maximal 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen. Pro Einzelwoche sind höchstens 56 Stunden erlaubt. Der Begriff „8 Tage“ taucht in der Praxis auf, weil eine Woche nach EU-Definition von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr läuft. Zwei solche Wochen zusammen ergeben den relevanten Bezugszeitraum.

Ein häufiges Missverständnis: Viele denken, 90 Stunden seien pro Woche erlaubt. Das stimmt nicht. Die 90 Stunden gelten für zwei Wochen zusammen. Fährt ein Fahrer in Woche eins 56 Stunden, darf er in Woche zwei nur noch 34 Stunden fahren. Die Fahrpersonalverordnung setzt diese EU-Vorgaben in deutsches Recht um und gilt für alle betroffenen Unternehmen verbindlich.

Welche Pausen und Ruhezeiten muss ein Fahrer einhalten?

Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten vorgeschrieben. Diese Pause lässt sich aufteilen: zunächst 15 Minuten, dann 30 Minuten, aber nicht umgekehrt. Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden. Bis zu dreimal pro Woche darf sie auf 9 Stunden reduziert werden.

Die wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 45 Stunden. Sie kann einmal pro Doppelwoche auf 24 Stunden verkürzt werden, muss aber in den Folgewochen ausgeglichen werden. Ein praktischer Tipp für die Planung: Pausen direkt nach 4 Stunden einzuplanen, gibt etwas Puffer und verhindert, dass Fahrer unbeabsichtigt die 4,5-Stunden-Grenze überschreiten.

Was passiert, wenn Lenkzeiten überschritten werden?

Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeitvorschriften können empfindliche Bußgelder für Fahrer und Unternehmen nach sich ziehen. Kontrollbehörden können Fahrzeuge bei schwerwiegenden Verstößen sofort aus dem Verkehr ziehen. Für Fahrer drohen zusätzlich Punkte in Flensburg oder im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis.

Als Arbeitgeber trägst du Mitverantwortung. Wenn du Fahrer unter Druck setzt oder Touren so planst, dass die Einhaltung der Vorschriften kaum möglich ist, haftest du ebenfalls. Behörden prüfen bei Kontrollen nicht nur die Fahrerkarte, sondern auch die Unternehmensunterlagen. Regelmäßige interne Kontrollen schützen dich und deine Fahrer.

Wie behältst du als Unternehmen den Überblick über Lenkzeiten und Dienstzeiten?

Der digitale Tachograph ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage jeder Auswertung. Unternehmen sind verpflichtet, Fahrtenschreiberdaten spätestens alle 90 Tage auszulesen und mindestens 12 Monate aufzubewahren. Ohne eine geeignete Auswertungssoftware wird das schnell unübersichtlich, besonders wenn mehrere Fahrer und Fahrzeuge im Einsatz sind.

Regelmäßige Auswertungen helfen dabei, Verstöße frühzeitig zu erkennen, bevor sie bei einer Kontrolle auffallen. Wir bei FleetGO bieten mit Tacho 360™ eine Lösung, die das Auslesen vollautomatisch alle 90 Tage durchführt und Lenk- sowie Ruhezeiten automatisch prüft. So behältst du den Überblick ohne manuellen Aufwand und kannst sicher sein, dass du deinen gesetzlichen Pflichten nachkommst. Kontaktiere uns für weitere Informationen.

Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Gesetze und Vorschriften unterliegen Änderungen – aus dem Inhalt dieses Artikels können daher keine Rechte abgeleitet werden. Konsultieren Sie stets einen Rechts- oder Finanzspezialisten und überprüfen Sie die aktuellsten Informationen bei den zuständigen offiziellen Behörden.

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