Letztes Update: 06.12.2025
Für viele Unternehmen ist das Be- und Entladen von Lastkraftwagen eine Alltagsaufgabe. Diese Tätigkeit birgt jedoch erhebliche Risiken für die Mitarbeiter. Das Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen zählt zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfälle in der Fertigungs-, Vertriebs- und Logistikbranche. Von Unfällen mit Gabelstaplern bis hin zu herabfallenden Materialien, die Mitarbeiter müssen jederzeit konzentriert und aufmerksam sein, um schwere Verletzungen zu vermeiden.
Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ereignen sich jährlich über 30.000 meldepflichtige Unfälle beim Be- und Entladen von Fahrzeugen. Die Kosten für Unternehmen durch Arbeitsausfälle, Versicherungsleistungen und Produktionsunterbrechungen belaufen sich auf mehrere Millionen Euro pro Jahr.
In diesem Artikel erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtlichen Vorgaben, Sicherheitsmaßnahmen und praktischen Tipps für die sichere Beladung von Fahrzeugen.
Die häufigsten Verletzungen beim Be- und Entladen
Das Be- und Entladen von Fracht erhöht das Risiko von Arbeitsunfällen erheblich. Zu den häufigsten Verletzungen gehören:
Mechanische Verletzungen:
- Verstauchungen und Zerrungen durch unsachgemäßes Heben oder Handhaben der Ladung
- Quetschungen durch Zusammenstöße mit Gabelstaplern oder Lkw, Stürze von Laderampen oder herabfallendes gestapeltes Material
- Prellungen und Schnittwunden durch scharfkantige Ladung
- Fußverletzungen durch herabfallende Gegenstände
Schwere Verletzungen:
- Wirbelsäulenverletzungen durch unsachgemäßes Beladen, Entladen, Stürze oder Quetschungen
- Kopfverletzungen durch herabfallende Ladung oder Anprall
- Brüche und Knochenbrüche durch Sturz von der Laderampe
- Thoraxverletzungen bei Unfällen mit Gabelstaplern
Diese Verletzungen können von geringfügig bis lebensbedrohlich reichen. Verletzte Arbeitnehmer stellen Unternehmen vor finanzielle und betriebliche Herausforderungen. Die Einhaltung der Sicherheitsstandards ist daher nicht nur rechtliche Pflicht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.
Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung
Die Ladungssicherung ist in Deutschland durch mehrere Vorschriften geregelt:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 22 StVO Ladung:
Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Wichtige StVO-Vorgaben:
- § 22 Abs. 1: Die Ladung darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen
- § 22 Abs. 2: Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4,00 m sein
- § 22 Abs. 3: Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen. Oberhalb von 2,50 m darf die Ladung maximal 50 cm nach vorn hinausragen
- § 22 Abs. 4: Ladung, die mehr als 1 m über die Rückstrahler nach hinten hinausragt, muss gekennzeichnet werden (rot-weiße Warntafel, bei Dunkelheit zusätzlich rotes Licht)
VDI 2700 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
Die VDI-Richtlinie 2700 ist die wichtigste technische Regel für die Ladungssicherung in Deutschland. Sie beschreibt detailliert:
- Physikalische Grundlagen der Ladungssicherung
- Berechnungsmethoden für Sicherungskräfte
- Zurrmittel und deren Einsatz
- Formschlüssige und kraftschlüssige Ladungssicherung
- Reibbeiwerte verschiedener Materialien
- Praktische Beispiele für unterschiedliche Ladungsarten
Sicherungskräfte nach VDI 2700:
Die Ladung muss gegen folgende Beschleunigungskräfte gesichert werden:
- In Fahrtrichtung: 0,8 g (80% der Ladungsmasse)
- Gegen Fahrtrichtung: 0,5 g (50% der Ladungsmasse)
- Quer zur Fahrtrichtung: 0,5 g (50% der Ladungsmasse)
DGUV-Vorschriften zum Arbeitsschutz
DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge: Regelt die Sicherheitsanforderungen an Fahrzeuge und deren Nutzung.
DGUV Regel 114-002 Arbeiten im Bereich von Laderampen und Ladebrücken: Enthält umfassende Vorgaben zu:
- Bauliche Anforderungen an Laderampen
- Sicherheitseinrichtungen (Anfahrschutz, Absturzsicherung)
- Persönliche Schutzausrüstung
- Betriebsanweisungen und Unterweisungen
- Verhalten beim Be- und Entladen
DGUV Information 214-072 Sichere Ladungssicherung: Praktischer Leitfaden mit Beispielen für verschiedene Ladungsarten.
Checkliste für sicheres Be- und Entladen von Fahrzeugen
Diese Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten Sicherheitsaspekte beim Be- und Entladen zu beachten:
1. Fahrzeug sichern vor dem Be-/Entladen
Maßnahmen:
- Fahrzeug auf ebenem, festem Untergrund abstellen
- Motor abstellen, Zündschlüssel abziehen
- Feststellbremse anziehen
- Bei Luftfederung: Fahrzeug ablassen oder sperren
- Unterlegkeile an den Rädern anbringen
- Bei Aufliegern: Stützfüße ausfahren
Warum ist das wichtig?
Ein Wegrollen oder Absinken des Fahrzeugs während des Be- oder Entladevorgangs kann zu schwersten Verletzungen führen. Diese Maßnahmen sind in der DGUV Regel 114-002 vorgeschrieben.
2. Ladebereich ausreichend beleuchten
Anforderungen:
- Mindestbeleuchtungsstärke: 50 Lux (DGUV Regel 114-002)
- Gleichmäßige Ausleuchtung ohne Schattenzonen
- Blendfreie Beleuchtung
- Notbeleuchtung für Stromausfälle
Warum ist das wichtig?
Schlechte Beleuchtung erhöht das Unfallrisiko erheblich. Stolperfallen, Ladungskanten und Gefahrenstellen werden übersehen.
3. Ladebereich frei von Gefahren halten
Gefahrenquellen beseitigen:
- Schlaglöcher und Unebenheiten ausbessern
- Verschüttete Flüssigkeiten sofort beseitigen (Rutschgefahr)
- Verpackungsmaterial und Abfälle entfernen
- Beschädigte Paletten aussortieren
- Laderampen regelmäßig prüfen (jährliche Prüfung nach BetrSichV)
Markierungen und Absperrungen:
- Fahrbahnen und Fußwege markieren
- Gefahrenbereiche kennzeichnen
- Absturzsicherungen an Laderampen (ab 1 m Höhe Pflicht)
4. Verkehr im Ladebereich regeln
Verkehrsführung:
- Einbahnregelungen für Gabelstapler und Lkw
- Getrennte Wege für Fußgänger und Fahrzeuge
- Geschwindigkeitsbegrenzungen (max. Schrittgeschwindigkeit)
- Sichtbare Warnschilder
Personenverkehr:
- Unbefugte Personen haben im Ladebereich nichts zu suchen
- Klare Zugangsbeschränkungen
- Besucherregelungen definieren
Warum ist das wichtig?
Gabelstapler-Unfälle gehören zu den häufigsten und schwersten Arbeitsunfällen. Die BG Verkehr registriert jährlich mehrere tödliche Unfälle durch rückwärtsfahrende oder rangierende Fahrzeuge.
5. Ladung ordnungsgemäß sichern
Grundprinzipien der Ladungssicherung:
a) Formschlüssige Sicherung:
- Ladung direkt an Stirnwand, Bordwände oder Rungen anlegen
- Lücken mit geeignetem Material ausfüllen
- Vorteil: Sehr wirksam, kein Nachspannen erforderlich
- Nachteil: Nicht immer möglich
b) Kraftschlüssige Sicherung (Niederzurren):
- Ladung mit Zurrgurten niederzurren
- Vorspannkraft erzeugt Reibung zwischen Ladung und Ladefläche
- Regelmäßiges Nachspannen erforderlich
- Mindestens 2 Zurrgurte pro Ladungseinheit
c) Direktzurren:
- Zurrgurte direkt an der Ladung befestigen und schräg zu den Zurrpunkten führen
- Besonders wirksam bei schweren oder hohen Ladungen
- Kombinierbar mit Niederzurren
6. Geeignete Zurrmittel verwenden
Arten von Zurrmitteln:
- Zurrgurte: Mindestens LC 2.500 daN (2,5 t), besser LC 5.000 daN
- Zurrketten: Für sehr schwere Lasten
- Zurrseile: Selten, meist bei Holztransporten
- Antirutschmatten: Erhöhen Reibbeiwert auf bis zu μ = 0,6
Prüfung von Zurrmitteln:
- Regelmäßige Sichtprüfung vor jeder Verwendung
- Beschädigte Zurrmittel sofort aussortieren
- Jährliche Prüfung durch Sachkundigen
Häufige Fehler:
- Zu wenige Zurrgurte
- Zu geringe Vorspannkraft
- Beschädigte Zurrmittel
- Falsche Winkel beim Direktzurren
7. Persönliche Schutzausrüstung tragen
Pflicht-Schutzausrüstung:
- Sicherheitsschuhe (Schutzklasse S3)
- Warnweste bei schlechten Sichtverhältnissen
- Schutzhelm bei Kranarbeiten oder in Gefahrbereichen
- Handschuhe zum Schutz vor Schnittverletzungen
Praktische Beispiele für Ladungssicherung
Beispiel 1: Paletten mit Kartonagen
Ladung:
- 10 Europaletten (1.200 x 800 mm)
- Je 500 kg Gesamtgewicht
- Gesamtladung: 5.000 kg
Sicherung:
- Paletten lückenlos an Stirnwand anlegen (formschlüssig)
- Antirutschmatten zwischen Paletten und Ladefläche (μ = 0,6)
- 4 Zurrgurte (LC 2.500 daN) zum Niederzurren
- Vorspannkraft: jeweils 400 daN
Berechnung (vereinfacht):
- Erforderliche Sicherungskraft in Fahrtrichtung: 5.000 kg × 0,8 = 4.000 kg
- Formschluss durch Stirnwand: ausreichend
- Sicherung nach hinten und zur Seite: Reibkraft + Niederzurren
Beispiel 2: Schwere Maschine (3.000 kg)
Ladung:
- Maschine mit Schwerpunkt in 1,2 m Höhe
- Kippgefahr bei seitlicher Beschleunigung
Sicherung:
- Antirutschmatten unter der Maschine
- 4 Zurrgurte zum Direktzurren (LC 5.000 daN)
- Winkel der Gurte: ca. 45-60° zur Ladefläche
- Zusätzlich 2 Gurte zum Niederzurren
Häufige Verstöße und Bußgelder
Bei Verstößen gegen die Ladungssicherungsvorschriften drohen nach dem Bußgeldkatalog folgende Strafen:
VerstoßBußgeldPunkteLadung nicht gesichert (leichter Verstoß)35 €-Ladung nicht gesichert (Gefährdung)60 €1Ladung nicht gesichert (Sachbeschädigung)75 €1Ladung ragt unzulässig hinaus20 €-Ladungsüberstand nicht gekennzeichnet25 €-Überladung bis 5%10 €-Überladung 10-15%95 €1Überladung 20-25%140 €1Überladung über 25%235 €1
Bei gewerblichen Transporten können zusätzlich Punkte für den Halter verhängt werden.
Unterweisungspflicht für Mitarbeiter
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig über Gefahren beim Be- und Entladen zu unterweisen.
Inhalte der Unterweisung:
- Gefahren beim Be- und Entladen
- Sichere Arbeitsmethoden
- Verwendung von Zurrmitteln
- Persönliche Schutzausrüstung
- Verhalten bei Unfällen
Häufigkeit:
- Erstunterweisung bei Arbeitsaufnahme
- Mindestens jährliche Wiederholung
- Bei Änderungen der Arbeitsabläufe
- Nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen
Dokumentation: Die Unterweisungen müssen schriftlich dokumentiert werden (Datum, Teilnehmer, Inhalte, Unterschriften).
Digitale Hilfsmittel für die Ladungssicherung
Moderne Technologien können die Ladungssicherung unterstützen:
Telematik-Systeme:
- Überwachung von Beschleunigungskräften während der Fahrt
- Automatische Warnmeldungen bei kritischen Fahrsituationen
- Dokumentation von Brems- und Ausweichmanövern
Smart Tachograph 2 (seit 2024):
- Automatische Erfassung von Be- und Entladevorgängen
- Positionserfassung bei Grenzübertritten
- Verknüpfung von Fahrzeugposition und Ladungsstatus
Mobile Apps:
- Berechnungstools für Zurrkräfte
- Checklisten für Ladungssicherung
- Fotodokumentation der gesicherten Ladung
Sensoren und Kameras:
- Überwachung der Ladefläche während der Fahrt
- Frühwarnung bei Ladungsverschiebung
- Rückfahrkameras zur Unfallvermeidung
Verantwortlichkeiten bei der Ladungssicherung
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ladungssicherung liegt bei mehreren Personen:
Fahrzeugführer:
- Letzte Kontrolle vor Fahrtantritt
- Regelmäßige Kontrolle während der Fahrt
- Nachspannen der Zurrgurte bei Bedarf
Verlader:
- Ordnungsgemäße Beladung und Sicherung
- Bereitstellung geeigneter Zurrmittel
- Einhaltung der zulässigen Achslasten
Fahrzeughalter:
- Bereitstellung geeigneter Fahrzeuge
- Schulung der Mitarbeiter
- Regelmäßige Prüfung der Zurrmittel
Absender:
- Angaben über Gewicht und Schwerpunkt
- Hinweise auf besondere Sicherungsanforderungen
Bei Unfällen oder Kontrollen kann jede dieser Personen zur Verantwortung gezogen werden.
Fazit: Sicherheit geht vor
Die sichere Beladung von Fahrzeugen erfordert Fachwissen, Sorgfalt und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die Investition in Schulungen, geeignete Zurrmittel und moderne Hilfsmittel zahlt sich durch weniger Unfälle, geringere Versicherungskosten und höhere Rechtssicherheit aus.
Die wichtigsten Grundsätze:
- Fahrzeug vor dem Be-/Entladen immer sichern
- Ausreichende Beleuchtung gewährleisten
- Ladebereich frei von Gefahren halten
- Verkehr im Ladebereich regeln
- Ladung nach anerkannten Regeln sichern (VDI 2700)
- Persönliche Schutzausrüstung tragen
- Mitarbeiter regelmäßig unterweisen
- Zurrmittel regelmäßig prüfen
Quellen
Bußgeldkatalog Ladungssicherung https://www.bussgeldkatalog.org/
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 22 Ladung https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html
VDI 2700 Blatt 1-19 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen https://www.vdi.de/
DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge https://publikationen.dguv.de/
DGUV Regel 114-002 Arbeiten im Bereich von Laderampen und Ladebrücken https://publikationen.dguv.de/
DGUV Information 214-072 Sichere Ladungssicherung auf Fahrzeugen https://publikationen.dguv.de/
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) https://www.bg-verkehr.de/
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Ladungssicherung https://www.bast.de/
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