Ohne Personenbeförderungsschein darfst du grundsätzlich so viele Personen befördern, wie dein Fahrzeug Sitzplätze hat, solange du das unentgeltlich und nicht gewerblich tust. Sobald Geld ins Spiel kommt oder eine regelmäßige, organisierte Beförderung stattfindet, greift das Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Wann genau ein Schein nötig ist, welche Ausnahmen gelten und was bei Verstößen droht, erfährst du hier.
Wie viele Personen darf man ohne Personenbeförderungsschein befördern?
Eine feste Personengrenze gibt es im Gesetz nicht. Entscheidend ist nicht die Anzahl der Mitfahrer, sondern der Charakter der Fahrt. Wer Personen privat und unentgeltlich befördert, braucht keinen Personenbeförderungsschein, egal ob zwei oder sieben Personen im Fahrzeug sitzen. Erst wenn die Fahrt gewerblich wird, greift das PBefG.
Das Personenbeförderungsgesetz unterscheidet klar zwischen privater und gewerblicher Beförderung. Eine Fahrt gilt als gewerblich, wenn sie gegen Entgelt oder geschäftsmäßig erfolgt. Das bedeutet: Wer seinen Nachbarn kostenlos zum Flughafen fährt, braucht keinen Schein. Wer dafür Geld nimmt oder das regelmäßig als Dienstleistung anbietet, schon.
Auch die Fahrpersonalverordnung spielt in diesem Kontext eine Rolle, vor allem wenn Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen eingesetzt werden. Dann gelten zusätzliche Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, die unabhängig vom Personenbeförderungsschein eingehalten werden müssen.
Wann braucht man überhaupt einen Personenbeförderungsschein?
Einen Personenbeförderungsschein brauchst du, sobald du Personen gewerbsmäßig oder gegen Entgelt beförderst. Das gilt für Taxifahrer, Mietwagenunternehmer und alle, die Fahrgäste regelmäßig und organisiert transportieren. Auch wer nur gelegentlich gegen Bezahlung fährt, kann unter das PBefG fallen.
Häufige Missverständnisse entstehen in folgenden Situationen:
- Mitfahrgelegenheiten: Wer sich nur die Spritkosten teilt, handelt in der Regel nicht gewerblich. Wer aber Gewinn erzielt oder systematisch Fahrten anbietet, schon.
- Carsharing: Reine Fahrzeugvermietung ohne Fahrer fällt nicht unter das PBefG. Sobald ein Fahrer mitbefördert wird, ändert sich die Lage.
- Vereinsfahrten: Fahrten für Vereinsmitglieder sind oft genehmigungsfrei, wenn sie nicht regelmäßig und nicht gegen Entgelt stattfinden.
Der Fahrzeugtyp spielt ebenfalls eine Rolle. Für Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen gelten strengere Regeln, auch im Hinblick auf die Fahrpersonalverordnung. Wer solche Fahrzeuge gewerblich einsetzt, muss sowohl eine Genehmigung nach dem PBefG als auch die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung beachten.
Welche Ausnahmen gelten beim Personenbeförderungsgesetz?
Das PBefG kennt mehrere gesetzlich geregelte Ausnahmen. Werkverkehr, also die Beförderung eigener Mitarbeiter durch ein Unternehmen für betriebliche Zwecke, ist grundsätzlich genehmigungsfrei. Auch Gefälligkeitsfahrten unter Freunden oder Familienangehörigen fallen nicht unter das Gesetz.
Weitere Ausnahmen umfassen:
- Schulfahrten: Bestimmte Schülerbeförderungen sind unter definierten Bedingungen ausgenommen.
- Beförderung im eigenen Haushalt: Wer Familienmitglieder oder Haushaltsangehörige befördert, handelt nicht gewerblich.
- Vereinsfahrten: Unentgeltliche, gelegentliche Fahrten für Vereinsmitglieder können ausgenommen sein.
Wichtig: Die Ausnahmen gelten nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Beim Werkverkehr muss die Beförderung dem eigenen Betrieb dienen und darf nicht nach außen angeboten werden. Wer unsicher ist, ob seine Situation unter eine Ausnahme fällt, sollte das rechtlich prüfen lassen.
Was passiert, wenn man ohne Genehmigung Personen befördert?
Wer ohne die nötige Genehmigung gewerblich Personen befördert, riskiert empfindliche Bußgelder. Je nach Schwere des Verstoßes können diese mehrere Tausend Euro betragen. In besonders schweren Fällen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen wegen unerlaubter gewerblicher Personenbeförderung.
Hinzu kommen Versicherungsprobleme: Die private Kfz-Versicherung deckt gewerbliche Personenbeförderung in der Regel nicht ab. Im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung verweigern, was Fahrer und Unternehmen mit erheblichen Haftungsrisiken zurücklässt. Für Transportunternehmen, die auch Personen befördern, ist dieser Punkt besonders relevant.
Für Unternehmen mit Fahrzeugflotten gilt: Verstöße gegen das PBefG oder die Fahrpersonalverordnung können bei Kontrollen zu Betriebsunterbrechungen und Reputationsschäden führen. Die konsequente Dokumentation aller Fahrten und Fahrzeiten ist daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein praktischer Schutz.
Wie bekommt man einen Personenbeförderungsschein und was kostet das?
Den Personenbeförderungsschein stellt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde aus, in der Regel das Straßenverkehrsamt deines Landkreises oder deiner Stadt. Voraussetzungen sind unter anderem ein gültiger Führerschein, ein Mindestalter von 21 Jahren, ein einwandfreies Führungszeugnis und ein ärztliches Attest.
Der Ablauf sieht in der Regel so aus:
- Unterlagen zusammenstellen (Führerschein, Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, Lichtbild)
- Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen
- Ortskundeprüfung ablegen (bei Taxifahrern erforderlich)
- Schein erhalten und regelmäßig verlängern lassen
Die Kosten variieren je nach Behörde und liegen typischerweise zwischen 30 und 100 Euro für die Ausstellung. Der Schein ist in der Regel fünf Jahre gültig und muss danach verlängert werden, was erneute Gesundheitsnachweise erfordern kann.
Wenn du ein Transportunternehmen führst und Fahrzeuge mit Fahrtenschreiber einsetzt, ist die korrekte Dokumentation aller Fahrten genauso wichtig wie die Genehmigungen selbst. Wir von FleetGO unterstützen dich dabei mit unserem Tacho 360™, das Fahrtenschreiber automatisch aus der Ferne ausliest und Lenk- sowie Ruhezeiten gemäß der Fahrpersonalverordnung vollständig überwacht, damit du bei Kontrollen immer auf der sicheren Seite bist. Nimm jetzt Kontakt mit uns auf.
Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Gesetze und Vorschriften unterliegen Änderungen — aus dem Inhalt dieses Artikels können daher keine Rechte abgeleitet werden. Konsultieren Sie stets einen Rechts- oder Finanzspezialisten und überprüfen Sie die aktuellsten Informationen bei den zuständigen offiziellen Behörden.