Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Fahrzeughalter nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland Pflicht. Auch im Ausland muss das Vorhandensein eines entsprechenden Versicherungsschutzes nachgewiesen werden. Damit sich dieser Nachweis bei Fahrten im Ausland möglichst unkompliziert gestaltet, gibt es seit 1965 die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr. Sie ist aufgrund des verwendeten grünen Papiers auch als grüne Versicherungskarte bekannt.

Kommt es im Ausland zu einem Verkehrsunfall, dann lässt sich die Regulierung des Schadens damit entscheidend vereinfachen und beschleunigen. In einigen Ländern wie denen der EU sowie in Serbien, Andorra, Monaco, San Marino und der Schweiz ist das Mitführen der grünen Karte nicht mehr erforderlich. Denn dort gilt das Kennzeichenabkommen. Bereits das Kennzeichen des Kraftfahrzeugs wird als Nachweis über eine Haftpflichtversicherung anerkannt. Andere Länder wie Albanien, Marokko, Israel, die Türkei und Russland erlauben eine Einreise nur, wenn die internationale Versicherungskarte vorhanden ist. Sowohl für private Fahrten auch für Berufsfahrer ist es daher sehr wichtig, die grüne Karte mitzuführen.

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Änderung bezüglich der grünen Versicherungskarte ab 2021

Im Jahr 2021 trat bei der internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr eine grundlegende Änderung in Kraft. Das Dokument wird nun nicht mehr auf grünem, sondern auf weißem Papier gedruckt. Damit endet die Zeit, in der der Versicherungsnachweis ausschließlich auf besagtem grünem Papier gültig war. Die Umstellung auf weißes Papier hat den Vorteil, dass die Karte nun vom Fahrzeughalter selbst ausgedruckt werden kann. Dadurch ist es möglich, den Nachweis auch per Mail anzufordern statt, wie zuvor, ausschließlich auf dem Postweg. Dieses Verfahren ist deutlich schneller, komfortabler und umweltfreundlicher.

Eine vollständige Umstellung auf einen digitalen Nachweis ist allerdings nicht zu erwarten. Nach wie vor wird die Versicherungskarte von allen Behörden nur in Papierform akzeptiert. Es genügt also nicht, das Dokument etwa auf dem Smartphone vorzuzeigen. Fahrzeughalter sollten regelmäßig einen Blick auf die Gültigkeit der Karte werfen. Das wichtige Dokument ist meistens 3 Jahre, in manchen Fällen aber auch 5 Jahre gültig. Das Ablaufdatum befindet sich wie beim Personalausweis direkt auf der Karte. Nähert sich dieses Datum, dann müssen Fahrzeughalter einen aktuellen Nachweis anfordern. Er wird kostenlos wahlweise per Post oder per E-Mail zugestellt.

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Quellen:


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