Die Blackbox-Pflicht für Neuwagen ab 2024 in Deutschland

Moderne Autos haben immer mehr Technik installiert, die eigentlich nichts mehr mit dem Betrieb des Fahrzeuges zu tun hat. Das begann mit dem Radio und ging dann über GPS-Systeme und Unterhaltungssysteme bis hin zu der letzten Idee der Gesetzgeber in der EU: dem Fahrtenschreiber. Ähnlich wie beim Flugzeug und auf der Straße bei Berufskraftfahrern schon länger der Fall, kann man heute dank der vielen Elektronik im Auto auch problemlos eine Blackbox im Auto installieren und im Unglücksfall den Fahrtenschreiber auslesen. Was beim Flugzeug im privaten Luftverkehr noch den Piloten überlassen wird, soll nun bei Neuwagen in der EU bald zur Pflicht werden.

Warum so eine Blackbox nützlich sein könnte

Die meisten schwereren Unfälle sind von der Unfallursache her ziemlich klar. Trotzdem kann es immer Fälle geben, bei denen ein Fahrtenschreiber, der die Fahrzeugdaten vor dem Unfall aufzeichnet, nützlich wäre. Wurde ein Auto nach einem Unfall zum Beispiel bewegt, wird die eingebaute GPS-Ortung dafür sorgen, dass man nachvollziehen kann, wo der Unfall wirklich geschah. Außerdem würde sich bei einem Unfall mitten in der Nacht, auf einer leeren Straße klären lassen ob nicht ein anderes Gefährt in den Unfall involviert war.

Die Akzeptanz in der Bevölkerung

Laut einer aktuellen Umfrage sind gut zwei Drittel der Befragten einverstanden mit dem Einbau eines Fahrtenschreibers. Viele glauben so sicherer unterwegs zu sein und im Unfallfall leichter die Schuldfrage klären zu können. Es ist aber fraglich wie viele wirklich wissen, was der Fahrtenschreiber wirklich tut.

23 % der Befragten geben an aus Gründen der Datensicherheit gegen den Einbau eines Fahrtenschreibers zu sein. Sogar zwei Drittel der Befragten sind gegen die Verwendung der Unfalldaten vor Gericht. Man sieht also, dass eine Mehrheit der Befragten gegen den Fahrtenschreiber ist und dass hier ein großer Teil des Umfrageergebnisses durch die Fragestellung erreicht wurde. Es gilt wie so oft: “traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast”.

15 % der Umfrageteilnehmer befürchten höhere Kosten für den Autokauf und ein höheres Gewicht des Autos. Bei den Kosten kann man den Gegnern des Fahrtenschreibers nur Recht geben. Wenn der Einbau durch ein Gesetz vorgeschrieben ist, dann werden die Kosten auf den Steuerzahler zurückfallen, sei es über den Preis der Wagen oder über die Steuern. Sollte der Gesetzgeber den Einbau subventionieren, dann sind nur noch höhere Kosten zu erwarten, während ein Einbau auf Kosten der Hersteller und Käufer wohl zu einem Preiswettbewerb führen würde, der so möglichst günstige und einfache Fahrtenschreiber hervorbringt.

Die Frage nach dem Datenschutz

Nun stellt sich neben dem Preis natürlich die Frage, was so ein Fahrtenschreiber eigentlich tut. Wenn es einfach nur ein hermetisch abgeriegelter Kasten wäre, der Daten sammelt, die man nur durch Ausbau des Fahrtenschreibers auslesen könnte, dann wären die Sorgen über den Datenschutz nicht sehr groß. Heute sind die meisten Neuwagen mit dem Internet verbunden und senden ständig Daten an den Hersteller. So soll auch bei dem PKWs der Trend hingehen zum Auto als Dienstleistung, ähnlich wie beim Auto Mieten per Applikation vom Mobiltelefon aus. Das führt dann dazu, dass bei der Nichtzahlung von Raten der Wagen schon vom Verkäufer abgestellt werden kann. In dieser Hinsicht ist ein Fahrtenschreiber eigentlich nur eine Inanspruchnahme der Infos durch den Staat, die schon die Autokonzerne sammeln. 

Den Fahrtenschreiber ausbauen

Natürlich kann man den Fahrtenschreiber nach dem Kauf eines Neuwagens ausbauen. Es ist fraglich, wie sehr bei den Kontrollen darauf geachtet wird, ob ein Fahrtenschreiber vorhanden ist. Allerdings wird beim TÜV wohl kontrolliert werden, ob der Schreiber installiert ist.

Quellen: