Ab wie viel Tonnen ist ein Fahrtenschreiber Pflicht?

aktualisiert am 28.02.2024

Der digitale Fahrtenschreiber ist für gewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen, die ein Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen haben, vorgeschrieben. Fahrzeuge zur Beförderung von Gütern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2,8 bis 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen derzeit zwar noch nicht der Fahrtenschreiberpflicht. Bis zum 31. Dezember 2024 müssen im grenzüberschreitenden Verkehr alle Fahrzeuge mit analogen/digitalen Tachos auf Smart Tacho Version 2 umgerüstet werden.

Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Pflicht für Fahrtenschreiber (Smart Tacho Version 2) bereits im grenzüberschreitenden Verkehr bereits ab einem Gesamtgewicht von über 2,5 Tonnen.

Die Aufzeichnungen können auch mit Hilfe von Tageskontrollblättern geführt werden. Ist jedoch ein digitaler Fahrtenschreiber im Fahrzeug eingebaut, muss dieser auch verwendet werden.

Lkw über 7,5 t und Busse mit mehr als acht Sitzplätzen müssen mit einem digitalen Fahrtenschreiber oder zumindest mit einem analogen Gerät ausgestattet sein oder ein Fahrtenbuch führen.

Die Antwort auf die Frage ab wieviel Tonnen Fahrtenschreiber eingebaut werden müssen, kennt aber auch einige Ausnahmen. Eine davon ist die sogenannte „Handwerkerklausel“. Nach dieser ist ein Fahrtenschreiber nur bei Fahrten im Umkreis von mehr als 50 km vom Firmenstandort verpflichtend. Am 2. März 2015 ist eine neue Bestimmung in Kraft getreten. Seitdem gilt die Einbauverpflichtung des Fahrtenschreibers erst ab 100 km. Mit der Lösung zur GPS-Ortung von FleetGO wissen Sie jederzeit, wo genau sich ihr Fahrzeug befindet und ob Sie von der Fahrtenschreiber Pflicht betroffen sind.

Mehr dazu erfahren Sie in unserer Wissensdatenbank zum Thema Ausnahmen von der Fahrtenschreiberpflicht.

Wenn Sie gewerblich fahren und unter der 3,5-Tonnen-Grenze liegen, entbindet Sie das nicht automatisch von der Aufzeichnungspflicht. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen und bei weniger als 3,5 Tonnen sind Sie nach der Fahrpersonalverordnung § 1 Abs. 6 weiterhin verpflichtet, Lenk- und Ruhezeiten aufzuzeichnen. Der Vorgang muss nur in der Regel nicht automatisiert werden – es sei denn, es ist ohnehin ein digitales Messgerät im Fahrzeug eingebaut. Ansonsten können z.B. auch Tageskontrollblätter verwendet werden. Ab 3,5 Tonnen ist jedoch ein digitaler Fahrtenschreiber Pflicht.

Was muss beim Betrieb des Kontrollgerätes beachtet werden?

Nach § 57a StVZO sind folgende Punkte zu beachten:

  • Der Fahrtenschreiber und alle lösbaren Verbindungen der Übertragungseinrichtungen müssen verplombt sein.
  • Der Fahrtenschreiber muss vom Beginn bis zum Ende einer jeden Fahrt ununterbrochen in Betrieb sein und auch die Haltezeiten aufzeichnen.
  • Die Schaublätter (bei mehreren zusammenhängenden Blättern das erste Blatt) sind vor Beginn der Fahrt mit den Namen der Fahrer sowie dem Ausgangspunkt und dem Datum der ersten Fahrt zu versehen. Außerdem ist der Stand des Kilometerzählers zu Beginn und am Ende der Fahrt oder beim Einlegen und Herausnehmen des Schaublatts des Kraftfahrzeughalters oder seinem Vertreter einzutragen. Andere Vermerke auf der Vorderseite des Schaublatts, die weder gesetzlich vorgeschrieben noch zulässig sind, sind nicht zulässig.
  • Es dürfen nur Schaublätter mit Prüfzeichen verwendet werden, die der Art des verwendeten Fahrtenschreibers zugeordnet sind.
  • Die Schaublätter müssen den zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden.
  • Der Fahrzeughalter muss sie ein Jahr lang aufbewahren.
  • Bei jeder Fahrt muss mindestens ein Ersatzkontrollblatt mitgeführt werden.

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema ab wieviel Tonnen Fahrtenschreiber Pflicht sind

Neben den Fahrtenschreiber Regeln, die wir in unserer Wissensdatenbank bereits erläutert haben und der in diesem Artikel geklärten Frage, ab wieviel Tonnen Fahrtenschreiber verpflichtend sind, wollen wir noch auf einige weitere häufig gestellte Fragen eingehen.

Welche Strafen drohen, wenn der Fahrtenschreiber nicht ordnungsgemäß geführt wird?

Wenn kein Fahrtenschreiber vorhanden ist, obwohl er vorgeschrieben ist, oder wenn die Angaben zu den Lenk- und Ruhezeiten nicht überprüft werden können, drohen Ihnen Geldbußen von bis zu 250 Euro. Die folgende Tabelle zeigt, wann Sie mit welchen Sanktionen rechnen müssen.

Woran erkenne ich die Gewichtsgrenze meines Fahrzeugs?

Die bekannte Tachoscheibe wurde bereits vor einiger Zeit durch den digitalen EG-Tachographen ersetzt. Genauer gesagt ist seit dem 1. Mai 2006 der Einbau eines digitalen Fahrtenschreibers in bestimmten Neufahrzeugen gemäß Artikel 27 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 in Deutschland Pflicht.

Die Hersteller sind also gesetzlich verpflichtet, einen Fahrtenschreiber einzubauen, wenn das betreffende Fahrzeug mehr als 3,5 Tonnen wiegt. Dies wird oft als zulässiges Gesamtgewicht oder als zulässige Gesamtmasse bezeichnet.

Die Gewichtsgrenzen Ihres Fahrzeugs finden Sie in der Betriebsanleitung. In der Regel sind sie auch auf einem Schild oder Aufkleber am Fahrzeug selbst angegeben. Dies kann z. B. an der Karosserie hinter der Fahrertür, auf der Rückseite des Tankdeckels oder im Motorraum sein. Auch das Gewicht eines Anhängers sollte in der Betriebsanleitung oder auf dem Anhänger selbst angegeben sein.

Was ist, wenn ich das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs versehentlich überschreite?

Dann verstoßen Sie gegen das Gesetz. Es liegt in der Verantwortung des Fahrzeugführers, dafür zu sorgen, dass das Gewicht des Fahrzeugs und/oder des Anhängers den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Wenn Sie also Fragen zum Gewicht des Fahrzeugs und/oder des Anhängers haben, sollten Sie dies vor Fahrtantritt überprüfen. Der Gesetzgeber kann Fahrer und Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, strafrechtlich verfolgen.

Wer ist für die korrekte Bedienung verantwortlich?

Die Bedienung eines digitalen Fahrtenschreibers erfordert Know-how. In der Regel erfordert ein digitaler Fahrtenschreiber eine Schulung der betroffenen Fahrer. Denn auch wenn das Gerät automatisch läuft, muss es natürlich zu Beginn der Fahrt bzw. bei der Umstellung richtig eingestellt werden. Die oben genannten Vorschriften sehen auch vor, dass der Fahrer dafür sorgen muss, dass der Fahrtenschreiber vorschriftsmäßig funktioniert.

Dementsprechend liegt es in der Verantwortung des Unternehmens, seine Mitarbeiter durch eine kompetente Stelle entsprechend zu schulen.