Berufskraftfahrer-Weiterbildung

Über Berufskraftfahrer-Weiterbildungen eignen sich Kraftfahrer neues Wissen an und frischen ihre Kenntnisse auf. Der Gesetzgeber schreibt bestimmte Fortbildungen vor. Solche Weiterbildungen organisieren Prüfgesellschaften wie die DEKRA. Darüber hinaus gibt es einige Fortbildungen, mit denen sich Berufskraftfahrer erweiterte Fähigkeiten aneignen.

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Die gesetzlichen Vorgaben zur Berufskraftfahrer-Weiterbildung

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) legt die Vorschriften für die Weiterbildung fest. Darin ist etwa festgehalten, dass zum Erhalt der Berufskraftfahrerqualifikation eine regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungen verpflichtend ist. Nur dann erhalten Berufskraftfahrer den Fahrerqualifizierungsnachweis, der für den gewerblichen Transport erforderlich ist.

Innerhalb von 5 Jahren müssen Berufskraftfahrer nachweisen, dass sie 35 Stunden an BKF-Weiterbildungen teilgenommen haben. Dies sind spezielle Fortbildungen für den gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr. Es gibt verschiedene BKF-Module mit jeweils spezifischen Inhalten.

Jedes Modul hat eine Dauer von 7 Stunden. Daraus ergibt sich, dass jeder Berufskraftfahrer alle 5 Jahre mindestens 5 BKF-Module auswählen und absolvieren muss.

Welche BKF-Module stehen zur Auswahl?

Es gibt eine Reihe von BKF-Modulen. Sie teilen sich in die folgenden 3 Kenntnisbereiche auf:

  • Bereich 1: Verbesserung des Fahrverhaltens
  • Bereich 2: Vorschriften
  • Bereich 3: Gesundheit und Sicherheit

Aus jedem dieser 3 Kenntnisbereiche muss mindestens 1 BKF-Modul innerhalb der 5 Jahre absolviert werden. Somit sind 21 der 35 Stunden fest auf bestimmte Module verteilt. Bei den folgenden Modulen handelt es sich um Pflichtmodule:

  • Modul 1: Wirtschaftliches Fahren mit Fahrtraining
  • Modul 2: Vorschriften für den Güterverkehr
  • Modul 3: Fahrsicherheitstraining, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik
  • Modul 4: Fit und sicher unterwegs
  • Modul 5: Ladungssicherung

Darüber hinaus bieten viele Schulungsstellen noch optionale Wahlmodule an. Auch sie zählen zu den 35 Stunden, die jeder Fahrer nachweisen muss. Durch die Wahlmodule ist es möglich, die Schulung der Kraftfahrer auf die individuellen Anforderungen in einem Unternehmen anzupassen. Beispielsweise stehen bei der DEKRA folgende BKF-Module zur Auswahl:

  • Modul 6: Dienstleister
  • Modul 7: Vorschriften
  • Modul 8: Sicherheit
  • Modul 9: Bus
  • Modul 10: Nah- und Lieferverkehr

Weitere Berufskraftfahrer-Weiterbildungen

Neben den BKF-Modulen gibt es noch eine Reihe anderer Fort- und Weiterbildungen für Lkw– und Berufskraftfahrer. Damit erwerben die Fahrer zusätzliche Qualifikationen, die im Arbeitsalltag hilfreich oder auch notwendig sein können. Zu diesen zusätzlichen Fortbildungen gehören unter anderem folgende Schulungen:

  • ADR-Basisschulung
  • ADR-Auffrischungsschulungen
  • Schulungen zum Schutz von Tiertransporten
  • Ladungssicherung nach VDI 2700a
  • Gabelstaplerschein
  • Bedienung eines Lkw-Ladekrans
  • Bedienung von Hubarbeitsbühnen

Mit diesen Fortbildungen erwerben Fahrer zusätzliche Qualifikationen, die auch weitere Befugnisse im Güter- und Personenverkehr verleihen. Ein Beispiel ist die ADR-Schulung, mit der dann Gefahrguttransporte durchgeführt werden dürfen.

Zum Teil lassen sich die Fortbildung auch auf die Pflichtfortbildungen nach dem BKrFQG anrechnen. Das gilt zum Beispiel für die ADR-Schulungen. Ein Kurs wird als ein Modul, also als 7-stündige Fortbildung, auf die 35 erforderlichen Stunden angerechnet.

Wie können Unternehmen die gesetzliche Weiterbildung für Lkw-Fahrer organisieren?

Unternehmen sollten ein System für die Kontrolle der Berufskraftfahrerqualifikation einrichten. Inzwischen ist dies mit digitalen Lösungen sehr einfach umzusetzen. Diese speichern für jeden Fahrer Datum und Stand der letzten Berufskraftfahrer-Weiterbildungen. So informiert das System, wenn es bei den Fahrern Zeit wird, die Weiterbildung zu planen.

Es gibt verschiedene Optionen, wie die Berufskraftfahrer-Weiterbildung in der Praxis umgesetzt wird. Bei der DEKRA oder dem ADAC gibt es Gruppenschulungen an einer Vielzahl von Standorten in ganz Deutschland. An den zentralen Schulungszentren werden alle Module für Lkw in wöchentlichen Seminaren angeboten. So lässt sich die Berufskraftfahrer-Weiterbildung für alle Fahrer bequem in einem Block durchführen.

Darüber hinaus ist oft auch die Weiterbildung Inhouse möglich. Dabei organisieren die Unternehmen eigene Räumlichkeiten, beispielsweise direkt im Betrieb. Die Lehrkräfte führen dann die gesamte Fortbildung im Betrieb durch. In modernen Schulungen wird zudem das Lehrmaterial per App bereitgestellt. Verschiedene Anbieter von Berufskraftfahrer-Weiterbildungen ermöglichen diese Form der Fortbildung. Teilweise sind dabei Mindestteilnehmerzahlen vorgeschrieben.

Was droht Fahrern und Unternehmen, wenn die Berufskraftfahrer-Weiterbildungen nicht durchgeführt werden?

Sowohl Fahrern als auch Unternehmen, die Fahrten ohne die erforderlichen Qualifikationen anordnen, drohen empfindliche Bußgelder. Bei Fahrern kann ein solches Bußgeld bis zu 5.000 Euro betragen (siehe auch Fahrtenschreiber Bußgelder). Unternehmen müssen sogar mit Strafen von bis zu 20.000 Euro rechnen, wenn sie unqualifizierte Fahrer einsetzen oder mangels Kontrolle solche Fahrten zulassen. Aus diesem Grund ist es sowohl im Interesse der Fahrer als auch der Unternehmen, dass die Richtlinien zur Berufskraftfahrer-Weiterbildung eingehalten werden.

Welche Kosten entstehen durch die Berufskraftfahrer-Weiterbildung, und wer trägt sie?

Die Kosten für die Berufskraftfahrer-Weiterbildung werden grundsätzlich von den Fahrern getragen. Oft beteiligt sich jedoch der Arbeitgeber an den Kosten oder übernimmt sie vollständig. Pro Modul und Teilnehmer liegen die Kosten meist in einem Bereich von 100 bis 300 Euro. Lehrgänge für die Grundqualifikationen sind von der Umsatzsteuer befreit.

Seit 2009 gibt es zudem ein Förderprogramm der Bundesregierung für die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern. Es unterstützt auch die Kosten für die Berufskraftfahrer-Weiterbildung. Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Anzahl der Fahrzeuge im Betrieb sowie der Größe des Unternehmens. Pro Fahrzeug steht so eine Fördersumme von 750 bis 1.050 Euro pro Kalenderjahr bereit. Große Unternehmen können 50 Prozent, mittlere 60 Prozent und Kleinunternehmen 70 Prozent der Fortbildungskosten als Förderung erhalten.

Neben einer Weiterbildung für Berufskraftfahrer gibt es weitere Möglichkeiten für Flottenmanager, das Unternehmen modern und zuverlässig aufzustellen und dabei die Einhaltung von Gesetzen sicherzustellen. Firmen die Fahrer beschäftigen sind per Gesetz dazu verpflichtet, dass sie regelmäßig die Fahrerkarte auslesen. Mit der Tacho 360™ Lösung von FleetGO können Fuhrparkmanager das nun vereinfachen. So können Sie ganz einfach den Fahrtenschreiber auslesen und auf Verstöße überprüfen. Sie können die Daten jederzeit remote einsehen und herunterladen.

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Quellen:


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