Neuer Fahrerkarte

Von: Verkehrssicherheitszentrum Walther

Ab 15.06.2019 neuer intelligenter Fahrtenschreiber

nach Anhang IC der Verordnung (EU) Nr. 2016/799 für alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge von mehr als 3,5t zHM

In diesem Zusammenhang ist auch die 2.Generation der Fahrerkarten eingeführt worden.

Die Fahrerkarte muss folgende Daten zur Position des Fahrzeuges speichern können,
wenn die ununterbrochene Lenkzeit des Fahrers ein Vielfaches von drei Stunden erreicht:

  • Datum und Uhrzeit, wenn die ununterbrochene Lenkzeit des Karteninhabers ein Vielfaches von drei Stunden erreicht
  • Position des Fahrzeuges
  • GNSS-Genauigkeit, Datum und Uhrzeit der Feststellung der Position
  • Die Fahrerkarte muss mindestens 252 derartiger Datensätze speichern können.

Die alte bisherige Fahrerkarte ist weiter sowohl für Fahrtenschreiber der 1. sowie für Fahrtenschreiber der 2. Generation nutzbar. Jedoch nur mit der neuen Fahrerkarte G2 ist der Zugriff auf alle Daten des neuen intelligenten Fahrtenschreibers möglich.

G2 Fahrerkarte DE

Aufgrund neuer Verschlüsselungstechniken können die neuen Fahrerkarten eventuell mit alten Auslesetools nicht mehr ausgelesen werden.

Die bisherige Fahrerkarte muss spätestens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer bzw. bei Ersatznotwendigkeiten ausgetauscht werden.

Möchten Sie mehr erfahren oder haben Sie spezielle Fragen, dann zögern Sie nicht, uns anzusprechen.