Kabotage: Bedeutung und gesetzliche Regelungen in der EU

Die Kabotage bezeichnet eine besondere Form der Dienstleistung im gewerblichen Güterkraftverkehr. Von Kabotage wird immer dann gesprochen, wenn ein Unternehmen einen Transport in einem fremden Land durchführt, in dem er weder seinen Hauptsitz hat noch eine Niederlassung betreibt.

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Was ist die Definition von Kabotage?

Ursprünglich stammt der Begriff Kabotage aus der Seefahrt. Im Mittelmeerraum wurde diese Bezeichnung für den Frachtverkehr von Hafen zu Hafen gebraucht. Im modernen Güterverkehr bezieht sich der Begriff auf Transportdienstleistungen, die innerhalb der Grenzen eines Landes von einem Unternehmen aus dem Ausland durchgeführt werden.

Ein Beispiel ist ein deutsches Speditionsunternehmen, das einen Lkw nach Frankreich gefahren hat. Dort hat die Spedition einen neuen Auftrag angenommen. Der Lkw lädt in Paris Ware und transportiert sie nach Lyon. Dieser Transport fällt in die Kategorie Kabotage. Solche Kabotagetransporte unterliegen besonderen Regeln.

Was bedeutet Kabotageverkehr nach dem EU-Recht?

Die Kabotage ist eine Sonderregelung, die nicht automatisch gilt. Grundsätzlich sind Fremdtransporte innerhalb eines Landes durch ausländische Unternehmen in den meisten Ländern untersagt. Beispielsweise sind in der Schweiz Kabotagetransporte nicht erlaubt. Das betrifft sowohl den Güterverkehr als auch den Personentransport.

Die Kabotage in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird durch Regulierungen der EU festgelegt. Im EU-Recht gibt es eine Reihe von Verordnungen, die alle potenziellen Transportsituationen abdecken, die zur Kabotage gehören.

Welche Formen von Kabotage gibt es?

Bei der Kabotage in der EU wird zwischen 3 Arten unterschieden. Entscheidend ist das Transportmittel. Die Vorschriften der EU kennen die folgenden Kabotagevarianten:

  • Landkabotage
  • Seekabotage
  • Luftkabotage

Für die verschiedenen Arten der Kabotage gelten innerhalb der Europäischen Union abweichende Regelungen und Gesetze. Besonders komplex ist die Landkabotage. Dies betrifft alle Güter- und Personentransporte, die per Fahrzeug oder auf der Schiene stattfinden. Für den Güterverkehr auf der Schiene gilt seit dem 1. Januar 2007 Kabotagefreiheit innerhalb der EU. Für den Personenverkehr auf der Schiene gilt seit dem 1. Januar 2010 selbiges.

Für die Seekabotage legt die EWG-Verordnung Nr. 3577/92 die Regelungen fest. Seit dem 1. Januar 1999 gilt hier Kabotagefreiheit. Das heißt, dass es keinerlei Einschränkungen beim Transport durch ausländische Unternehmen mit Sitz in einem EU-Staat innerhalb der EU gibt. Im Flugverkehr gilt selbiges bereits seit dem 1. April 1997.

Was sind große und kleine Kabotagen?

Das EU-Recht unterscheidet bei Transporten zwischen großer und kleiner Kabotage. Beide haben gemein, dass der Transport durch einen Unternehmer ausgeführt wird, der in den Ländern, in denen Güter oder Personen bewegt werden, keine Niederlassung hat. Die kleine Kabotage bezeichnet den Transport von Gütern oder Personen ausschließlich innerhalb der Grenzen eines Staates. Dies trifft also beispielsweise zu, wenn eine polnische Spedition in Berlin Güter lädt, sie direkt nach Hannover fährt und dort ablädt.

Bei der großen Kabotage findet ein grenzüberschreitender Transport statt. Ein Beispiel dafür ist ein deutsches Busunternehmen, das Fahrgäste im französischen Lille aufnimmt und über die Grenze nach Belgien fährt, wo diese in Brüssel aussteigen.

Fallen auch Leerfahrten unter die Kabotageregeln?

Neben der Beförderung von Gütern kommt es auch vor, dass Leerfahrten stattfinden. Dies betrifft zum Beispiel den Transport von leeren Containern, Paletten oder Verpackungen. Entscheidend ist dabei, ob es einen Frachtbrief gibt. Ist ein Frachtbrief vorhanden, dann handelt es sich trotzdem um einen gewerblichen Gütertransport. Somit fallen auch diese Fahrten unter die Kabotage. Nur wenn ein leerer Container ohne Frachtbrief und ohne direkten Auftrag befördert wird, gelten für die Fahrt die Kabotagebestimmungen nicht.

Die Kabotagebestimmungen innerhalb der Europäischen Union

Bei den Landtransporten gibt es im Gegensatz zu den anderen Varianten keine volle Kabotagefreiheit. Dies soll einheimische Speditionen vor günstiger Konkurrenz aus Ländern mit niedrigem Lohnniveau schützen. Aus diesem Grund gibt es Einschränkungen bei der Dauer und der Anzahl von Fahrten.

In diesem Zusammenhang gibt es die 3-in-7- und die 1-in-3-Regel. Erstere besagt, dass innerhalb von 7 Tagen maximal 3 Kabotagefahrten innerhalb eines Mitgliedsstaates durchgeführt werden dürfen. Die 1-in-3-Regel legt zudem fest, dass in den ersten 3 Tagen nach der Einfahrt in einen Staat, in dem die EU-Kabotagevorschriften gelten, maximal eine Kabotagefahrt durchgeführt werden darf.

Seit wann gibt es EU-Kabotagebestimmungen für den Güter- und Personentransport?

Die erste Kabotagevereinbarung für den Güterverkehr auf der Straße zwischen den EU-Staaten trat am 1. Juli 1998 in Kraft. Seitdem wurden die Regulierungen mehrfach überarbeitet und angepasst.

Für welche Länder gelten die Kabotagebestimmungen der EU?

Zunächst gelten die Kabotageregelungen grundsätzlich in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Jedoch müssen die Länder die Verordnungen zunächst durch nationale Gesetze in geltendes Recht umsetzen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung mit der Verordnung über den grenzüberschreitenden Verkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV).

Zu beachten sind Übergangsphasen. Dies betrifft vor allem neue Mitglieder der EU. So trat Kroatien am 1. Juli 2013 der EU bei, die Kabotagesperre endete jedoch erst am 30. Juni 2015.

Darüber hinaus haben einige Staaten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum Kabotagevereinbarungen mit der EU getroffen. So gelten die EU-Kabotagebestimmungen auch in folgenden Ländern:

  • Norwegen
  • Liechtenstein
  • Island

Welche Regelungen gelten bei der Kabotage im Vereinigten Königreich und Nordirland?

Durch den Brexit gelten die EU-Regulierungen seit dem Austritt vom Vereinigten Königreich dort nicht mehr. Teilweise wurden die Regelungen durch neue, abweichende Absprachen ersetzt – so auch bei der Kabotage. Seit dem 1. Mai 2022 sind im Vereinigten Königreich sowie in Nordirland 2 Kabotagefahrten innerhalb von 7 Tagen erlaubt. Die 1-in-3-Regel, die in allen anderen Ländern der EU gilt, ist mit diesem Datum ebenfalls gestrichen worden.

Änderungen an den EU-Kabotageregelungen durch den Mobilitätspakt I

Die EU-Verordnung 2020/1055, die Teil des Mobilitätspakts ist, bringt Änderungen für die Kabotage innerhalb der Europäischen Union mit. Diese Änderungen gelten seit dem 21. Februar 2022. Neu bei den Regelungen ist, dass nun eine Abkühlphase bei der Kabotage definiert ist. Sobald ein Unternehmen die möglichen Kabotagefahrten (also zum Beispiel 3 Beförderungen in einem Land) durchgeführt hat, darf es für mindestens 4 Tage keine weiteren Fahrten in diesem Staat übernehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob sich das durchführende Fahrzeug des Unternehmens weiterhin in diesem Land aufhält oder es zwischendurch verlässt.

Weiterhin hat sich die Definition der Fahrten geändert, die zwischen zwei Staaten stattfinden. So haben die Länder nun die Möglichkeit, durch nationale Gesetze auch Fahrten als Kabotagetransporte einzustufen, bei denen Speditionen aus dem eigenen Land in ein anderes Land einfahren oder umgekehrt. Hier wird vom sogenannten Vor- und Nachlauf gesprochen, der bis jetzt nicht als Kabotage gewertet wurde.

Erleichterungen durch Remote Download der Fahrtenschreiberdaten

Unternehmen deren Flotte häufig auf Kabotagefahrten unterwegs sind, haben häufig Schwierigkeiten, ihren Verpflichtungen zum regelmäßigen Fahrtenschreiber Auslesen nachzukommen. Häufig sind die Fahrer und Lkw nur kurzzeitig oder für längere Zeit gar nicht auf dem Firmengelände.

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Quellen:


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