Mobilitätspaket

Was ist das Mobilitätspaket?

Das Mobilitätspaket ist eine Sammlung von Regelungen und Vorschriften, die den gewerblichen Güterverkehr in der Europäischen Union betreffen. Im Juli 2020 wurde das Mobilitätspaket I vom Europäischen Parlament beschlossen. Alle Richtlinien und Verordnungen wurden über ein Amtsblatt der EU am 31. Juli 2020 veröffentlicht.

Die einzelnen Regulierungen treten sukzessive in Kraft. Erste gesetzliche Regelungen im Bereich der Sozialvorschriften sind bereits seit dem 20. August 2020 aktiv. Am 21. Februar 2022 erlangten die restlichen Vorschriften Gültigkeit. Das Ziel des Mobilitätspakets ist es, klarere und bessere Arbeitsbedingungen für Kraftfahrer zu schaffen. Zudem erfolgte eine Harmonisierung der Rechtsauslegung innerhalb der EU.

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Welche Regelungen bringt das EU-Mobilitätspaket mit sich?

Das EU-Mobilitätspaket betrifft Berufskraftfahrer und Logistikunternehmen direkt. Die Gesetzesänderungen bringen sowohl Erleichterungen als auch Verschärfungen mit sich. Die Änderungen für den gewerblichen Güterverkehr aus dem EU-Mobilitätspaket sind am 21. Februar 2022 in Kraft getreten. Dies sind die zentralen Änderungen für den Güterkraftverkehr, die das EU-Mobilitätspaket mit sich bringt:

  • 4-tägige Abkühlphase nach Kabotagebeförderungen in der EU
  • Rückkehrpflicht zum Ort der Niederlassung
  • EU-Gemeinschaftslizenz für gewerbliche Transporte im grenzüberschreitenden Verkehr

Darüber hinaus beinhaltet das Mobilitätspaket auch eine Reihe von Änderungen bei den Sozialvorschriften. Sie sind bereits seit dem 20. August 2020 aktiv. Dies hat sich im Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr durch das EU-Mobilitätspaket geändert:

  • Verbot des Aufenthalts im Fahrzeug während der Wochenruhezeit
  • Möglichkeit zur Rückkehr an den Wohnsitz
  • Option für verkürzte Wochenruhezeiten bei grenzüberschreitendem Verkehr
  • Überschreitung der täglichen oder wöchentlichen Lenkzeiten in Ausnahmesituationen
  • Ausweitung der gesetzlichen Regelungen auf leichte Nutzfahrzeuge
  • Regelungen für smarte Fahrtenschreiber der zweiten Generation
  • Verbesserung der Sicherheit auf Parkplätzen

Entsenderegelungen für Berufskraftfahrer

Weiterhin hat das Mobilitätspaket Änderungen bei den Entsenderegelungen mitgebracht. Diese neuen Regeln sind seit dem 2. Februar 2022 europaweit aktiv. So gilt seit diesem Zeitpunkt das europäische Mindestlohngesetz nach der EU-Richtlinie 2020/1057 für Berufskraftfahrer. Dies betrifft vor allem den internationalen und grenzüberschreitenden Verkehr.

Weiterhin ist es nun erforderlich, am digitalen Fahrtenschreiber das Symbol des Landes einzugeben, in das bei einem Grenzübertritt eingereist wird. Diese Eingabe ist unverzüglich nach der Einreise, an der ersten Gelegenheit für einen Halt, vorzunehmen. Bei Grenzüberquerungen mit einem Schiff oder per Bahn muss die Eingabe im Hafen beziehungsweise Bahnhof nach der Ankunft vorgenommen werden.

Änderungen des EU-Mobilitätspakets für Lkw: Neue smarte Fahrtenschreiber

Mit dem EU-Mobilitätspaket wurden Regeln für intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation festgelegt. Diese neuen smarten Fahrtenschreiber speichern dann Grenzüberfahrten sowie Be- und Entladungsorte. Zudem legt das EU-Mobilitätspaket für Lkw einen Zeitrahmen fest, wann Fahrzeuge mit den neuen Versionen ausgestattet sein müssen. Dieser Zeitplan ist wie folgt gestaffelt:

Änderungen für leichte Nutzfahrzeuge

Mit dem Mobilitätspaket erfolgt eine Ausweitung der EG-Verordnung Nr. 561/2006 auf leichte Lkw. So betrifft das Mobilitätspaket Lkw, deren zulässiges Höchstgewicht bei 2,5 Tonnen und darüber liegt und die im internationalen Güterverkehr eingesetzt werden oder Kabotagebeförderungen durchführen. Somit ist auch bei diesen leichten Nutzfahrzeugen zukünftig die Protokollierung von Lenk- und Ruhezeiten erforderlich, was gleichzeitig eine Pflicht für den Einbau von digitalen Fahrtenschreibern mit sich bringt. Diese Regelung tritt zu Beginn des Jahres 2026 in Kraft.

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Quellen:


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