Versteuerung von Hybrid Firmenwagen

Steuervorteile fördern die Nutzung von Elektroautos

Firmenfahrzeuge müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versteuert werden, wenn sie auch für private Fahrten genutzt werden. Ausschlaggebend für den jeweiligen Steuersatz sind unterschiedliche Faktoren, zu denen unter anderem auch der Listenpreis des Fahrzeugs und die Antriebsart gehören. Elektroautos werden vom Gesetzgeber grundsätzlich niedriger besteuert als Diesel oder Benziner. Damit sollten alternative und umweltfreundlichere Antriebe gefördert und deren Nutzung attraktiver gestaltet werden. Steuervorteile gibt es in diesem Zusammenhang auch für Plug-in-Hybride, für die eine geringere Bemessungsgrundlage gilt als für klassische Verbrenner. Sowohl bei der eigentlichen Versteuerung als auch bei der Kilometerversteuerung gelten Rabatte: Bei Elektrofahrzeugen inklusive Hybriden werden nur bis zu 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises (BLP) veranschlagt. Die Entfernungskilometer müssen bei Plug-In-Hybriden nur mit der Hälfte der ansonsten üblichen 0,03 Prozent der Bemessungsgrundlage versteuert werden.

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Steuerrabatte: Diese Voraussetzungen gelten für Hybridfahrzeuge

Grundsätzlich ist ein reines Elektroauto als Firmenwagen steuerlich günstiger als Hybride. Hier macht der Listenpreis einen Unterschied: Die Versteuerung bei einem Elektroauto mit einem Wert von weniger als 60.000 Euro erfolgt mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises bei privaten Fahrten als geldwerter Vorteil. Bei Plug-in-Hybriden sind es dagegen 0,5 Prozent. Zudem müssen Hybridfahrzeuge bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit ihr Fahrer von Steuervorteilen profitieren kann. Dazu gehören die folgenden Bedingungen:

  • Reichweite von 40 km (ab 2022: 60 km)
  • Maximaler CO₂-Ausstoß von 50 g pro Kilometer

Wird die 1-Prozent-Regel bei Hybridfahrzeugen angewandt?

Bezüglich der Versteuerung privater Fahrten mit dem Dienstfahrzeug kommt auch bei Hybriden die 1-Prozent-Regel zum Einsatz. Bei dieser Vorgehensweise wird pauschal ein Prozent aller absolvierten Fahrten als Privatfahrt veranschlagt und entsprechend versteuert. Allerdings gilt bei Hybrid Firmenwagen ein vergünstigter Steuersatz mit halbierter Bemessungsgrundlage. Auch wenn sich die 1-Prozent-Regelung für Dienstfahrzeuge vergleichsweise unbürokratisch präsentiert und für den Fahrer wenig Aufwand bedeutet, muss sie nicht automatisch sinnvoll sein. Unter Umständen kann es sich stattdessen lohnen, auch bei Hybridfahrzeugen ein Fahrtenbuch zu führen. In diesem werden alle Fahrten exakt dokumentiert und sowohl die Zeiten als auch der Grund festgehalten. Ein Fahrtenbuch bzw. elektronisches Fahrtenbuch empfiehlt sich für alle, die ihr dienstliches Hybridfahrzeug nur sehr selten für private Zwecke nutzen. Auf diese Weise können unter Umständen verringerte Steuerzahlungen erreicht werden.

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Quellen:

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