Smart-Tachograph der 2ten Generation

Digitale Tachographen sind in der Europäischen Union seit 2006 vorgeschrieben. 2019 ersetzten die smarten Tachographen die ersten Versionen digitaler Fahrtenschreiber. Mit der EU-Durchführungsverordnung 2021/1228 erfolgte im Sommer 2021 eine Anpassung der smarten Tachographen. In der Verordnung sind die Vorgaben für smarte Tachographen der 2ten Generation definiert. Die neue Gesetzgebung erfordert auch den Austausch bestehender Systeme durch neue Tachographen. Diese smarten Tachographen der 2ten Generation ersetzen ältere Tachographen und werden somit zum neuen Standard.

Was ändert sich mit dem Smart-Tachograph der 2ten Generation?

Die smarten Tachographen der 2ten Generation bringen neue und veränderte Funktionen mit sich. Eine zentrale Änderung ist die Integration der DSRC-Technologie. Die Dedicated Short Range Communication ermöglicht Behörden und der Polizei das Auslesen der Daten im Nahbereich. So sind Kontrollen möglich, ohne die Fahrzeuge zu stoppen. Dies sind neue Funktionen, die mit den smarten Tachographen der zweiten Generation zur Verfügung stehen:

  • Überschreitungen von Ländergrenzen erkennt und protokolliert der Tachograph automatisch.
  • DSRC-Technologie ist integriert.
  • neue Funktion, die das Be- und Entladen von Fahrzeugen registriert
  • erweiterte Möglichkeiten zur Kopplung des Tachographen mit dem Smartphone

Mit den smarten Tachographen der 2ten Generation verändert sich auch die Speicherdauer auf den Karten. Es ist dann ein Intervall von 56 statt 28 Tagen möglich. Dies erfordert dann auch den Wechsel auf neue Fahrerkarten, die über ausreichend Speicherkapazität verfügen. Mehr Informationen zu den Funktionen der Tachographen gibt es hier.

Welche Fahrzeuge müssen mit einem smarten Tacho der 2ten Generation ausgerüstet werden?

Der Einbau der smarten Tachographen der 2ten Generation ist für alle Fahrzeuge verpflichtend, deren Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen beträgt. Damit besteht nun auch eine Pflicht für leichte Nutzfahrzeuge. Die vorhergehende EU-Durchführungsverordnung 2016/799 hatte für die smarten Tachos der ersten Generation noch eine Grenze von 3,5 Tonnen festgelegt. Die Nutzung des Systems ist wiederum bei allen gewerblichen Fahrten vorgeschrieben.

Ab wann sind die Smart-Tachographen der 2ten Generation erhältlich?

Der Einbau der smarten Tachographen der 2ten Generation wird zunächst für neu zugelassene Lkw verpflichtend, und zwar ab dem 21. August 2023. Davon sind Nutzfahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen betroffen. Die ersten Geräte, die den neuen Standard unterstützen, sind wahrscheinlich ab dem Frühjahr 2023 auf dem Markt erhältlich. Somit ist ein Einbau bereits vor dem eigentlichen Start des Systems möglich.

Bis wann müssen Fahrzeuge mit anderen Tachographen umgerüstet sein?

Die EU-Verordnung gibt Stichtage für die Umrüstung auf smarte Tachographen der 2ten Generation vor. Hier gibt es Unterschiede, die abhängig davon sind, welche Technik aktuell verbaut ist und wofür die Fahrzeuge eingesetzt werden. So sind weiterhin Fahrzeuge im Verkehr, die mit einem analogen oder digitalen Tachographen älterer Bauart ausgestattet sind. Für sie gilt der Stichtag 31. Dezember 2024.

Weiterhin legt die EU-Verordnung fest, dass Fahrzeuge mit einem smarten Tacho der ersten Generation bis zum 21. August 2025 auf die neuen Systeme umgerüstet sein müssen.

Remote Tacho Download 
Remote Tacho Download und Tacho 360™ von FleetGO wurde entwickelt, um Flottenmanagern das Leben leichter zu machen. Mit dieser innovativen Lösung können Sie einfach und remote den Fahrtenschreiber auslesen und die Fahrerkarte auslesen. Anstatt die Daten der Fahrtenschreiber und der Fahrer manuell aus dem Fahrzeug herunterladen zu müssen, erlaubt unsere Lösung den Flottenmanagern, alle digitalen Fahrtenschreiberdaten in einer Plattform zu sehen. Alle Daten werden zu Ihrer Kontrolleinheit direkt in der Plattform gesendet. Alle Daten werden auf Vollständigkeit und Integrität geprüft, damit Sie immer wissen, ob Ihr Archiv den Regulierungen entspricht. Darüber hinaus können Sie weitere Daten, basierend auf der GPS-Ortung gewinnen und so auch ganz einfach ein elektronisches Fahrtenbuch führen.

Quellen:


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