Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – alles Wichtige zum neuen Gesetz in Deutschland

Seit Ende 2022 ist es nun amtlich. In jedem Bereich der Wirtschaft muss eine Form der Arbeitszeiterfassung stattfinden, so ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG). Dies gilt auch für LKW-Fahrer und deren Arbeitgeber, für die die Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten mit dem Fahrtenschreiber auslesen und eine recht lückenlose Überwachung der Arbeiter durch GPS-Ortung eigentlich nichts Neues mehr ist. Die Arbeitszeiterfassung muss nun die gesamte Arbeitszeit beinhalten, Überstunden müssen registriert werden und das Ganze soll auf eine Art geschehen, die objektiv und gut einsehbar ist.

Warum war dieses Urteil notwendig?

In Deutschland sind die Lohnnebenkosten vergleichsweise hoch. Das erschwert die Einstellung von neuen Arbeitnehmern und führt oft zu einem gewissen Mangel an Beschäftigten im Dienstleistungsgewerbe aber auch in vielen anderen Wirtschaftsbereichen. Gleichzeitig ist so aber auch der Anreiz recht hoch ein wenig bei der Angabe der Arbeitszeiten von Angestellten zu schummeln. Auch im Fuhrbetrieb wird immer wieder gerne ein Teil des Gehalts unter der Hand bezahlt, um so die Lohnnebenkosten zu drücken. Außerdem haben sich immer neue Formen der (Schein-)Selbständigkeit wie bei Vermittlungsdiensten wie Uber entwickelt. Der Staat bemüht sich ständig, diese Praktiken einzuschränken.

Dafür gibt es zwei Gründe:

  • Zum einen kann der Sozialstaat nur funktionieren, wenn alle Einnahmequellen des Staates voll ausgeschöpft werden.
  • Andererseits soll eine lückenlose Erfassung der Arbeitszeit auch eine Ausbeutung der Beschäftigten verhindern.

Der Fahrtenschreiber im LKW zeichnet zwar auf wie lange man hinterm Steuer sitzt, wenn dann aber noch Zeit für die Entladung oder Ladung des Fahrzeugs nötig ist, dann wird das gerne vom Arbeitgeber ignoriert. Natürlich gibt es andere Stimmen, die behauten der erhöhte Aufwand an Bürokratie und die hohen Nebenkosten wirken sich negativ auf das Wirtschaftswachstum aus. Die Wahrheit liegt wohl irgendwo zwischen diesen Aussagen.

Was kommt auf die Arbeitgeber zu?

Wer ein Speditionsunternehmen leitet, der wird wohl ein wenig mehr Bürokratie in Kauf nehmen müssen. Zwar kann er seinen Angestellten die Dokumentierung der Arbeitszeiten überlassen, er sollte aber ab und zu Stichproben machen und die Richtigkeit der Erfassung sicherstellen. Dabei muss auch auf den Datenschutz geachtet werden und es müssen die notwendgien Einverständniserklärungen der Arbeitgeber eingeholt werden. Wenn man genug Mitarbeiter hat für einen Betriebsrat, dann muss auch der Betriebsrat den gewählten Formen der Arbeitszeiterfassung zustimmen. Der Betriebsrat kann dabei aber nicht verhindern, dass die Arbeitszeiten überhaupt erfasst werden.

Sind kleine Betriebe von der Regelung ausgenommen?

Das Urteil gilt für all die, die Angestellte beschäftigen. Nur leitende Angestellte sind von der Pflicht ausgenommen. Das bedeutet, auch kleine Betrieb müssen nun sorgfältig die Arbeitszeit Ihrer Angestellten dokumentieren. Für 2- oder 3-Mann Betriebe kann das schwerwiegende Folgen haben. Wenn Sie als Freiberufler selbständig arbeiten, dann sind Sie natürlich von der Regelung befreit.

Sind Bußgelder zu befürchten?

An konkretesten werden neue Gesetze immer dann, wenn deren Durchsetzung auch mit Bußgeldern oder sogar noch schwereren strafen kommt. Hier ist die Lage aktuell noch etwas undurchsichtig. Da die Mühlen des Gesetzes langsam mahlen hat man sich noch nicht darauf geeinigt wie das BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung überhaupt durchgesetzt werden soll. Zwar wird darum gebeten doch bitte das Urteil ernst zu nehmen, es gibt aber aktuell noch keine echte Grundlage für Bußgelder bei einer Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Arbeitszeiterfassung. Da es keine Garantie gibt, dass es auch in Zukunft so bleibt, sollte man sich aber trotzdem an die kommende Regelung anpassen. Vorsicht ist besser als Nachsicht und hohe Bußgelder, wenn denn dann der Inspektor vom Amt kommt.

Digital oder analog

Bei der Zeiterfassung stellt sich die Frage nach der Methode, die am einfachsten ist. Es werden hier von vielen Dienstleistern digitale Formen der Zeiterfassung angeboten. Allerdings kommen mit diesen Angeboten immer zusätzliche Kosten und ein Aufwand für die Einarbeitung der Angestellten einher. Die Fragen des Datenschutzes machen solche Lösungen für die Zeiterfassung auch oft etwas schwieriger, denn es kann immer zu Sicherheitslücken kommen.

Bei sehr kleinen Betrieben kann auch deshalb eine analoge Lösung auf Papier vollkommen ausreichend sein. Vom Gesetzgeber her gibt es keine Anweisung dazu welche Form der Zeiterfassung verwendet werden muss.

Fazit

Durch die neue Regelung kommt auf alle Unternehmer und Angestellten ein wenig mehr Bürokratie hinzu. Da es aber aktuell noch keine festen Regelungen dazu gibt, wie genau die Zeiterfassung zu vollziehen ist und wer diese Aufzeichnungen überprüft, haben Sie noch ein wenig Zeit eine passende Lösung zu finden.

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