Die Fahrtenschreiber Prüfung

Fahrtenschreiber oder Tachographen sind inzwischen in den meisten gewerblich genutzten Lkw vorgeschrieben. Diese Systeme zeichnen Daten über die Bewegungen des Fahrzeugs in Echtzeit auf und protokollieren diese präzise. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Funktionen der Geräte zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sind. Hierbei gilt es, die Genauigkeit der aufgezeichneten Daten sicherzustellen. Aus diesem Grund ist für Lkw eine regelmäßige Fahrtenschreiber Prüfung vorgeschrieben.

Wann muss eine Lkw Fahrtenschreiber Prüfung stattfinden?

Eine Prüfung des Fahrtenschreibers ist an verschiedenen Zeitpunkten vorgeschrieben. Da ist zunächst die Funktionsprüfung beim erstmaligen Einbau des Fahrtenschreibers. Werden Änderungen am Fahrzeug vorgenommen, insbesondere an der Reifengröße, der Wegdrehzahl oder der Wegimpulszahl, muss der Fahrtenschreiber ebenfalls neu geprüft werden. Wurde die Plombe des Fahrtenschreibers entfernt oder beschädigt, muss vor einer erneuten Verplombung zudem eine neue Kalibrierung und Prüfung stattfinden. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Nachprüfung der Geräte vorgesehen.

Die Pflicht zu diesen Prüfungen ergibt sich aus der EU-Verordnung Nr. 165/2014. Diese legt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Fahrtenschreiber im Straßenverkehr fest. Spezifisch sind es Artikel 22 und 23, die sich mit der Prüfung der Geräte beschäftigen. In nationales Recht ist die Pflicht zur Prüfung in § 57b der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) umgesetzt. Dieser besagt, dass der Halter eines Fahrzeugs verpflichtet ist, die Funktionsfähigkeit regelmäßig prüfen zu lassen.

In welchen Intervallen ist eine Lkw Fahrtenschreiber Prüfung vorgeschrieben?

Lkw mit vorhandenen Fahrtenschreibern müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet werden. Artikel 23 der EU-Verordnung Nr. 165/2014 sieht hier ein Intervall von 2 Jahren vor. Finden Änderungen am Fahrzeug oder dem Fahrtenschreiber statt, muss eine Funktionskontrolle zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden.

Was wird am Fahrtenschreiber im Lkw überprüft?

Die Prüfung des Fahrtenschreibers folgt klaren Regularien. Diese sind in Artikel 23 der EU-Verordnung Nr. 165/2014 festgelegt. Prüfbetriebe haben beim Einbau sowie der turnusmäßigen Prüfung des Fahrtenschreibers die folgenden Punkte zu kontrollieren:

  • ordnungsgemäße Funktion des Geräts
  • korrekter Einbau des Fahrtenschreibers
  • vorhandenes Typgenehmigungszeichen am Fahrtenschreiber
  • montierte Einbauplakette
  • Eignung des Fahrtenschreibers für das Fahrzeug
  • intakte und funktionsfähige Plombierung
  • Kontrolle auf Manipulationsvorrichtungen oder Anzeichen für eine Manipulation
  • Kontrolle der Reifengröße und Umfang des Reifen

Die Funktionsprüfung umfasst eine eingehende Kontrolle aller Daten, die das Gerät erfasst. So wird sichergestellt, dass Geschwindigkeit des Fahrzeugs, Datum und Uhrzeit sowie die Position und andere Daten korrekt erfasst werden. Zeigen sich während der Prüfung Abweichungen, dann muss eine Fahrtenschreiber Reparatur oder neue Eichung des Fahrtenschreibers stattfinden. Auch dazu sind die Prüfbetriebe ermächtigt.

Wer darf die Prüfung am Fahrtenschreiber durchführen?

Da es sich bei den Geräten um eine sensible und kritische Technik handelt, dürfen nur bestimmte Werkstätten die Prüfung des Fahrtenschreibers durchführen. Der Grund hierfür liegt in der Art der Daten, die von den Fahrtenschreibern protokolliert werden. Dies sind zum einen personenbezogene Daten. So geht aus den Informationen zum Beispiel der Aufenthaltsort des Fahrers hervor. Zum anderen sind die Daten auch ein Nachweis über Verstöße gegen Lenkzeiten und andere Vorschriften. Deshalb muss die Prüfung gewährleisten, dass die Geräte die Daten korrekt aufzeichnen und dass die Daten nicht in falsche Hände geraten.

Es ist deshalb klar geregelt, welche Betriebe und Werkstätten eine Prüfung am Fahrtenschreiber vornehmen dürfen. Hier existiert ein Zertifizierungs- und Kontrollsystem. Die jeweiligen Landesbehörden vergeben die Lizenzen. Ebenfalls überwachen diese die korrekte Arbeit der Prüfbetriebe. In Deutschland ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität die zuständige Behörde.

Zugelassene Prüfbetriebe in Deutschland und der EU

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität führt Listen mit allen Betrieben, die für den Einbau, die Prüfung sowie die Instandsetzung von Fahrtenschreibern zugelassen sind. Diese Liste wird jährlich an die EU-Kommission übermitteln. Die Kommission veröffentlicht dann diese Liste zentral auf der eigenen Webseite. Über diese Quelle haben Unternehmen dann auch die Möglichkeit, zertifizierte Prüfbetriebe zu finden.

Welche Fahrtenschreiber am Lkw müssen geprüft werden?

Die Pflicht zur Prüfung betrifft alle Fahrtenschreiber, die für die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten zum Einsatz kommen. So muss ein digitaler Fahrtenschreiber die Prüfung ebenso durchlaufen wie ältere, analoge Modelle. Ebenfalls gilt dies für die Einbauprüfung als auch die turnusmäßige Kontrolle der Funktion.

Wie weisen Unternehmen nach, dass die Lkw Fahrtenschreiber Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde?

Das Unternehmen beziehungsweise der Halter des Fahrzeugs stehen in der Pflicht, den Behörden gegenüber nachzuweisen, dass die vorgeschriebenen Prüfungen der Fahrtenschreiber durchgeführt wurden. Dies gelingt über die Prüfbescheinigung. Diese wird von den Betrieben nach der Kontrolle ausgestellt. Aus dem Bericht geht das Datum der Prüfung hervor. So können Unternehmen nachweisen, dass sie das vorgeschriebene Intervall für die Nachprüfung einhalten.

Außerdem wird beim Einbau eine Plakette gut sichtbar am Fahrtenschreiber angebracht. Diese bescheinigt, dass das Gerät den Vorschriften der EU-Verordnung entspricht und alle Anforderungen der Aufzeichnungspflicht korrekt erfüllt. Darüber hinaus erstellen die Prüfbetriebe auch einen Nachprüfungsbericht, wenn Unregelmäßigkeiten am Gerät festgestellt wurden. Aus diesem Bericht geht auch hervor, ob der Fahrtenschreiber justiert oder welche Beanstandung gefunden wurde.

Neben der korrekten Funktionsweise muss auch das regelmäßige Fahrtenschreiber auslesen sichergestellt werden. Dies muss im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig passieren. Auf Basis der GPS-Ortung kann FleetGO zurückgelegte Strecken nachverfolgen und für das nächste Mal optimieren. Flottenmanager haben dadurch weniger Aufwand und mehr Zeit für anderen Tätigkeiten. Die moderne Lösung Tacho 360™ von FleetGO ermöglicht eine umfassende Fahrtenschreiberanalyse und die Übertragung in das Fahrtenschreiberarchiv.

Quellen:


Disclaimer:

Die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter dieser Webseite übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten kostenlosen und frei zugänglichen journalistischen Ratgeber und Nachrichten.

Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter („externe Links“). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu eigen macht.
vollständiger Disclaimer