Fahren ohne eine Fahrerkarte für digitale Fahrtenschreiber

aktualisiert am 28.02.2024

Fahren ohne Fahrerkarte für den Fahrtenschreiber ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Fahrtenschreiber Regeln, kommt allerdings mit am häufigsten vor. Jährlich werden Strafen in Millionenhöhe dafür verhängt und in manchen Fällen wurden Fahrer dafür auch schon mal verhaftet. Daher sollte die Prävention gegen diesen Verstoß auf jeden Fall sowohl vom Fahrer als auch vom Transportdienstleister ernst genommen werden.

Auch wenn alle Verstöße im Zusammenhang mit Fahrtenschreibern sehr ernst genommen werden sollten, wird das Fahren ohne Fahrerkarte bei Straßenkontrollen mit am stärksten geahndet. In diesem Leitfaden finden Sie die wichtigsten Informationen über die Fahrerkarte.

Dazu erklären, wir ob und falls ja, wann man ohne Fahrerkarte fahren darf. Wir erklären, wie Sie sich richtig verhalten, wenn Sie die Fahrerkarte verloren haben, sie gestohlen wurde, kaputt gegangen oder fehlerhaft ist. Ihre Fahrerkarte ist abgelaufen? Auch dafür erklären wir Ihnen in diesem Artikel das korrekte Vorgehen. Der Zweck dieses Artikels ist es, Ihnen zu helfen, auf der sicheren Seite des Gesetzes zu bleiben.

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Wann brauche ich eine Fahrerkarte?

Fahrerkarten für Fahrtenschreiber sind für Bus- und Lkw-Fahrer gesetzlich vorgeschrieben. Die Berufskraftfahrer, die im gewerblichen Verkehr mit Lkw ab 3,5 t unterwegs sind, müssen eine Fahrerkarte besitzen unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet ist.

Fahrer und ihre Arbeitgeber in der EU und in Großbritannien sind gesetzlich verpflichtet (Fahrtenschreiberpflicht), ihre Tätigkeiten genau aufzuzeichnen, die Aufzeichnungen aufzubewahren (sowohl Dateien aus dem internen Speicher als auch von den Fahrerkarten müssen aufbewahrt werden) und sie den Verkehrsbehörden auf Verlangen vorzulegen, die für die Durchsetzung der Vorschriften über die Arbeitszeit der Fahrer zuständig sind. Zu diesem Zweck werden Fahrtenschreiber eingesetzt.

Ein erheblicher Teil der Güter wird in Europa per Lkw transportiert. Damit der Arbeitsschutz und die Verkehrssicherheit trotz des Zeitdrucks gewährleistet werden kann, gibt es in der Europäischen Union (EU) einheitliche Regelungen für die Lenk- und Ruhezeiten. Hintergrund ist, dass der Transport von Gütern nicht selten über Ländergrenzen hinweg erfolgt.

Ein Berufskraftfahrer, der nicht nur den entsprechenden Lkw-Führerschein besitzt, sondern auch die Befähigungsschulung absolviert hat, sollte seine erste Fahrerkarte beantragen, wenn er seine erste Stelle als Fahrer antritt. Fahrer müssen alle 28 Tage die Daten von der Fahrerkarte herunterladen und zur Kontrolle aufbewahren.

Fahren mit Fahrerkarten: So sind Sie auf der sicheren Seite

Zuallererst ist es am wichtigsten zu wissen, dass die Verwendung Ihrer persönliche Fahrerkarte verpflichtend ist, wenn Sie ein Fahrzeug, das mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet ist, fahren. Unabhängig davon, ob ein Fahrzeug mit einer Fahrerkarte betrieben wird, wird der Massenspeicher des Fahrtenschreibers die Informationen aufzeichnen und ebenfalls festhalten, dass die Fahrerkarte fehlt. Alle Fahrzeugeinsätze, die ohne Fahrerkarte durchgeführt werden, gelten als „ungeklärte Arbeit“.

Im Folgenden haben wir ein paar wichtige Regeln im Zusammenhang mit der Verwendung von Fahrerkarten aufgelistet:

  • Wenn Sie jemals von der BAG eine Fahrerkarte erhalten haben und ohne Fahrerkarte fahren, ist dies eine Straftat.
  • Sie dürfen Ihre Fahrerkarte nicht mit anderen Fahrern teilen.
  • Ihre persönlichen Daten (wie Adresse und Kontaktinformationen) sollten bei der BAG auf dem neuesten Stand sein.
  • Fahrerkarten sollten in den richtigen Schlitz gesteckt werden, wenn Sie in das Fahrzeug steigen. Sie müssen die Fahrerkarte während der Schicht nicht entfernen, es sei denn, das Fahrzeug oder der Fahrer werden gewechselt.
  • Sie dürfen nicht mehr als eine Karte gleichzeitig besitzen.

Fahren ohne Fahrerkarte: Die Hauptregeln im Zusammenhang mit der Fahrerkarte

Die grundsätzliche Regel für das (LKW) Fahren ohne Fahrtenschreiberkarte lautet: Das Fahren ohne Fahrtenschreiberkarte ist ein absolutes Tabu. Diese Vorschriften zu verletzen kann Fahrer und Transportunternehmen in große Schwierigkeiten bringen. Für Verstöße im Zusammenhang mit dem Fahrtenschreiber werden hohe Bußgelder fällig. 

Dass Fahrer ihre Fahrerkarte vergessen, kommt jedoch weitaus häufiger vor, als es sein sollte. Wenn die Karte verloren geht oder gestohlen wird, müssen Fahrer zu Beginn und am Ende einer Schicht einen Ausdruck zum Fahren ohne Fahrerkarte ausfüllen.

Darf man ohne Fahrerkarte fahren?

Es ist technisch möglich, Fahrzeuge, die mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sind, auch ohne Fahrerkarte zu fahren. Viele derartige Vorgehen sind illegal, es gibt aber ein paar wenige Ausnahmen. Der Hauptgrund für eine Fahrt ohne Fahrerkarte ist, dass die Karte nicht einsetzbar ist (verloren, kaputt, fehlerhaft oder gestohlen). Dass die Fahrerkarte abgelaufen ist oder verlegte wurde, ist kein triftiger Grund. Sie müssen immer sicherstellen, dass Ihre Fahrerkarte gültig und auf dem neuesten Stand ist.

Fahrerkarte abgelaufen: trotzdem Fahren?

Es ist niemals erlaubt, mit einer abgelaufenen Fahrerkarte zu fahren. Die BAG informiert Sie normalerweise über eine baldiges Ablaufen Ihrer Fahrerkarte. Sie sollten, bevor Ihre Fahrerkarte abgelaufen ist, immer rechtzeitig eine neue Karte anfordern, da es mehrere Wochen dauern kann, bis Sie eine neue Karte erhalten können – das Gleiche gilt für die Neubeantragung einer Karte. Stellen Sie sicher, dass Sie eine Verlängerung der Fahrerkarte beantragen und das mindestens 15 Arbeitstage vor Ablauf. Sie sollten Ihre abgelaufene Fahrerkarte für 28 Tage nach Ablauf der Gültigkeitsdauer aufbewahren, da Sie sie eventuell bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen müssen. Die Daten der abgelaufenen Karten müssen heruntergeladen werden, bevor sie entsorgt werden.

Fahrerkarte verloren, gestohlen, kaputt oder fehlerhaft – was tun?

Es ist für maximal 15 Kalendertage erlaubt, ohne Fahrerkarte zu fahren, wenn Ihre Fahrerkarte verloren, gestohlen, kaputt oder fehlerhaft ist. Die BAG sollte eine verlorene, gestohlene, kaputte oder fehlerhafte Fahrerkarte innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt einer gültigen Bewerbung ersetzen.

Sobald die Fahrerkarte gestohlen oder verloren wurde bzw. kaputt gegangen ist, sollten Sie folgende Schritte unternehmen, um auf der sicheren Seite zu sein, falls Sie von der Polizei oder von BAG-Vollzugsbeamten angehalten werden:

  1. Die BAG muss umgehend informiert werden
  2. Beantragen Sie binnen 7 Arbeitstagen eine neue Karte
  3. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber/Vorgesetzten baldmöglichst
  4. Protokollieren Sie die Ausdrucke von Beginn bis Ende Ihrer Schicht unter Angabe Ihres Namens, Kennzeichens und Ihrer Unterschrift auf der Rückseite jedes Ausdrucks
  5. Behalten Sie diese Protokolle für bis zu 28 Tage zur Einsicht. Nach 28 Tagen können Sie sie Ihrem Arbeitgeber/Vorgesetzten übergeben
  6. Im Falle einer kaputten oder fehlerhaften Karte, sollten Sie sie an die BAG zurücksenden

Fahren ohne Fahrerkarte: ein paar hilfreiche Tipps 

Hier sind ein paar hilfreiche Tipps bezüglich Ihrer Fahrerkarte:

  • Achten Sie darauf, dass Sie auch das Land, in dem Sie Ihre Schicht beginnen und das Land, in dem Ihre Schicht endet, protokollieren. Wenn Sie Ihre Karte einstecken, werden Sie hierzu aufgefordert, aber ohne eine Fahrerkarte müssen Sie dies manuell auf den Ausdrucken vermerken.
  • Achten Sie darauf, dass Sie den richtigen Modus/Status Ihres Fahrtenschreibers verwenden.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie genug Druckerpapier haben. Sie werden es brauchen, wenn Sie keine Fahrerkarte haben und eine analoge Aufzeichnung Ihrer Aktivitäten erstellen müssen.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie ein Protokoll über insgesamt 28 Tage vorzeigen können, wenn Sie angehalten werden.

Vermeiden Sie Bußgelder und fahren Sie Gesetzeskomform. Mithilfe der Telematiklösung von FleetGO, warden die Daten der Fahrerkarte und des Fahrtenschreiber automatisch heruntergelanden. Die Bußgelder sind relativ hoch und Missbrauch wird streng überwacht. Daher müssen Sie sehr auf die korrekte Benutzung des Fahrtenschreibers und der Fahrerkarte achten. Seitdem FleetGO sowohl den Massenspeicher als auch die Fahrerkarte ausliest, müssen Sie sich darüber keine Gedanken mehr machen. Die einjährige Aufbewahrungspflicht wird ebenfalls vollständig von FleetGO übernommen.  Lesen Sie mehr über das Herunterladen von Fahrtenschreiberdaten.

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Quellen:


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