Erstunterweisung an gewerblich genutzten Fahrzeugen

Die Erstunterweisung an Fahrzeugen ist Teil der Unfallverhütungsvorschriften. Die gesetzliche Unfallversicherung schreibt die Durchführung dieser Einweisungen vor. Es liegt in der Pflicht des Arbeitgebers, dafür Sorge zu tragen, dass alle relevanten Mitarbeitenden, zum Beispiel Fahrzeugführer, eine solche Unterweisung erhalten.

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Was ist eine Erstunterweisung?

Im Rahmen der Erstunterweisung erhalten Mitarbeitende eine Einführung in den Umgang mit einem bestimmten Fahrzeug. Außerdem erfolgt eine Kontrolle der individuellen Eignung, mit diesem Fahrzeug umzugehen. Somit ist die Erstunterweisung sowohl eine Absicherung für das Unternehmen als auch eine Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit im täglichen Arbeitsablauf.

Warum ist eine Erstunterweisung vorgeschrieben?

Um den Präventionsauftrag nach § 14 SGB VII zu erfüllen, sind eine Reihe von Maßnahmen vorgeschrieben. Auch das Arbeitsschutzgesetz sowie die Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass die Mitarbeitenden im Umgang mit den Betriebsmitteln vollständig geschult und aufgeklärt sind. Dazu gehören auch die Fahrzeuge, die im Unternehmen vorhanden sind, sowie alle vorhandenen Funktionen.

Eine der entscheidenden Vorgaben ist die Vorschrift 70 der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese besagt, dass Dienstfahrzeuge nur von Fahrern genutzt werden dürfen, die im Umgang damit vertraut und unterwiesen sind. Weiterhin muss die Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Erstunterweisung am Fahrzeug.

Das Ziel ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden, indem die Mitarbeitenden entsprechend geschult und vorbereitet sind. Teil der Umsetzung des Präventionsauftrags ist auch die Erstunterweisung an Fahrzeugen. Umfang und Inhalte dieser Unterweisung sind von der gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitet.

Wann muss eine Erstunterweisung durchgeführt werden?

Die Unterweisung erfolgt vor der erstmaligen Nutzung eines Fahrzeugs oder Fahrzeugtyps. Somit ergeben sich verschiedene Szenarien für den Zeitpunkt sowie die Notwendigkeit einer Erstunterweisung.

Beispielsweise benötigen neue Mitarbeitende eine Erstunterweisung. Erst danach dürfen sie eigenverantwortlich das Fahrzeug bewegen. Gleiches gilt, wenn ein neues Fahrzeug in den Fuhrpark des Unternehmens eingegliedert wird. Auch in diesem Fall muss der Fahrer durch eine Erstunterweisung in den Gebrauch eingewiesen werden. Dies gilt, wenn es sich um eine neue Art von Fahrzeug handelt. Somit ist die Erstunterweisung sowohl personen- als auch fahrzeugbezogen.

Darüber hinaus ist eine Auffrischung des Wissens nach den Unfallverhütungsvorschriften vorgeschrieben. Diese muss einmal jährlich erfolgen und wird als jährliche Fahrerunterweisung bezeichnet. Inhaltlich gleichen sich die beiden Unterweisungen.

Zu diesen Anlässen ist eine Erstunterweisung notwendig:

  • Neueinstellung eines Mitarbeitenden, der mit Fahrzeugen arbeitet
  • Änderungen bei den Aufgaben oder Arbeitsabläufen
  • Neue Fahrzeuge
  • Einmal im Jahr eine Erstunterweisung zur Auffrischung des Wissens

Was sind die Ziele einer Erstunterweisung?

Mit der Erstunterweisung soll vor allem der Arbeitsschutz und die Sicherheit im Unternehmen verbessert werden. Wenn Mitarbeitende sicher im Umgang mit den Fahrzeugen sind, ist die Gefahr von Unfällen und fehlerhaftem Verhalten deutlich reduziert. Gerade bei Lkw, Baustellenfahrzeugen und ähnlichen Maschinen ist es wichtig, dass die Nutzer mit allen Funktionen vertraut sind. Teilweise unterscheidet sich die Bedienung von Hersteller zu Hersteller. Deshalb benötigt auch erfahrenes Personal eine Ersteinweisung, wenn es mit einem unbekannten Fahrzeug arbeiten. Das sind die zentralen Punkte, die mit der Erstunterweisung vermittelt werden sollen:

  • Kontrolle der Fähigkeiten der Mitarbeitenden
  • Verbesserung des Arbeitsschutzes
  • Vermittlung der Funktionen und Eigenarten im Umgang mit einem Fahrzeug

Darüber hinaus gibt es weitere gute Möglichkeiten, die die Einhaltung von Vorschriften im Straßenverkehrt und den Arbeitsschutz verbessern:

Remote Tacho Download
FleetGO hat den Remote Tacho Download entwickelt, um Flottenmanagern das Leben leichter zu machen. Mit dieser innovativen Lösung können Sie einfach und bequem per Fernzugriff den Fahrtenschreiber auslesen. So können Sie auch die Fahrerkarte auslesen. Anstatt die Daten des Fahrtenschreibers und des Fahrers manuell aus dem Fahrzeug auszulesen, können Flottenmanager mit unserer Lösung alle digitalen Fahrtenschreiberdaten auf einer Plattform einsehen. Alle Daten werden direkt in der Plattform an Ihr Kontrollgerät gesendet. Alle Daten werden auf Vollständigkeit und Integrität geprüft, so dass Sie immer wissen, ob Ihr Archiv den Vorschriften entspricht.

Aus welchen Punkten besteht die Erstunterweisung an Fahrzeugen?

Eine gut organisierte Erstunterweisung läuft nach einem klaren Plan ab und besteht aus mehreren Abschnitten. Im ersten Schritt erfolgt die Prüfung der Fahrerlaubnis. Damit wird sichergestellt, dass der Führerschein gültig ist und die Person über die erforderliche Führerscheinklasse zum Führen des Fahrzeugs verfügt.

Anschließend erfolgt eine umfangreiche Einweisung in die Bedienung und die Technik des Fahrzeugs. Hierbei werden alle Funktionen angesprochen, sodass der Fahrer nach der Unterweisung in der Lage ist, das Fahrzeug eigenständig zu bedienen. Weiterhin erfolgt eine Einweisung in die erforderlichen Wartungen und Maßnahmen zur Sicherstellung der Betriebssicherheit. Falls besondere Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit dem Fahrzeug erforderlich sind, werden auch diese im Rahmen der Erstunterweisung erläutert.

Die Berufsgenossenschaft informiert über die Punkte, die bei der Unterweisung anzusprechend sind. Diese Punkte gehören unter anderem zur Erstunterweisung:

  • Kontrolle der Fahrerlaubnis
  • Einführung in die Funktionen, Bedienung und Technik eines Fahrzeugs
  • Information über die Gefahren, die vom Fahrzeug ausgehen
  • Unterweisung in die Betriebssicherheit und Wartung des Fahrzeugs

Darüber hinaus ist eine Einweisung in die Checkliste zur Abfahrtkontrolle sinnvoll.

Wie wird die Erstunterweisung in der Praxis organisiert und protokolliert?

Die Unternehmen sind in der Verantwortung, für die Umsetzung und Organisation der Unterweisung zu sorgen. Somit stehen sie auch in der Pflicht, sich selbst über den Umgang mit den eigenen Fahrzeugen zu informieren beziehungsweise dafür Sorge tragen, dass Personal mit entsprechender Erfahrung vorhanden ist.

Wichtig ist zudem die Protokollierung dieser Unterweisung. Das Unternehmen steht in der Nachweispflicht, dass die Unterweisungen durchgeführt werden. Dementsprechend müssen die Einweisungen protokolliert und archiviert werden.

In der Praxis haben sich hier Checklisten für die Erstunterweisung etabliert. Diese gibt es als Vorlagen im Internet. So bietet die Berufsgenossenschaft Verkehr entsprechende Downloads an. Basierend darauf lassen sich unternehmensspezifische Anpassungen vornehmen. In der jüngeren Vergangenheit hat sich zudem die digitale Ersteinweisung etabliert. Hierfür lassen sich zusätzlich digitale Lehrmaterialien wie Videos einsetzen. Es ist speziell für diesen Zweck konzipierte Software auf dem Markt verfügbar.

Wer ist für die Durchführung und Organisation der Erstunterweisung verantwortlich?

Die grundsätzliche Verantwortung für die Organisation und die Einhaltung der Vorschriften liegt laut Arbeitsschutzgesetz beim Unternehmer. In der Praxis wird diese Aufgabe meist delegiert. So ist es der Fuhrparkleiter oder der jeweilige Verantwortliche für die Fahrzeuge, der die Erstunterweisungen vornimmt.

Welche Strafen drohen, wenn die Erstunterweisung nicht vorschriftsgemäß durchgeführt wird?

Unternehmen, die Mitarbeitende nicht gemäß den Vorschriften in die Nutzung von Fahrzeugen einweisen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Dies ist in § 22 Abs. 1 Nr. 26 der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Ebenfalls findet § 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes Anwendung. Gemäß diesem Paragrafen ist die Unterlassung der Durchführung solcher Unterweisungen sogar eine Straftat. Unternehmer müssen bei einer Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen in Höhen von bis zu 5.000 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall zieht das Arbeitsschutzgesetz sogar eine Freiheitsstrafe in Betracht.

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Quellen:


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