Fuhrpark

Der Fuhrpark von Unternehmen

Viele Unternehmen verfügen über eigene Fahrzeuge, die im Alltag genutzt werden. Sie bilden den Fuhrpark. Dieser zeichnet sich durch bestimmte Faktoren aus. Die Fahrzeuge im Fuhrpark werden auch im Rechnungswesen gesondert behandelt.

Die Bezeichnung für den Fuhrpark auf Englisch lautet Fleet. Davon ist der Begriff Fleetmanagement abgeleitet, der wiederum auf Deutsch die Verwaltung der eigenen Fahrzeugflotte bezeichnet.

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Was ist ein Fuhrpark?

Die Fuhrpark-Definition besagt, dass die Gesamtheit von Fahrzeugen eines Unternehmens oder einer Organisation einen solchen Park bildet. Viele Unternehmen besitzen einen eigenen Fuhrpark. Dies sind in erster Linie Speditionen und Betriebe, die anderweitig im Bereich des Güter- oder Personenverkehrs aktiv sind. Doch auch zahlreiche andere Unternehmen verfügen über einen Fuhrpark. Dies reicht vom Facility-Management über Taxiunternehmen bis zum Immobilienmakler. Unterschiedlichste Unternehmen haben eigene Fahrzeuge und setzen sie im Alltag ein. Dabei kommen die Fahrzeuge sowohl direkt als auch indirekt im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit zum Einsatz. Es ist zudem unerheblich, ob die Fahrzeuge gekauft oder geleast sind. Solange sie steuerrechtlich zum Betriebsvermögen gehören, bilden sie den Fuhrpark des Unternehmens.

Was gehört zum Fuhrpark? Beispiele für die Ausstattung eines Fuhrparks

Fuhrparks können sehr unterschiedlich aussehen. Abhängig ist dies von der Branche, in der das Unternehmen tätig ist. Zum Fuhrpark gehören sowohl Schienen- als auch Straßenfahrzeuge. Unter anderem können folgende Fahrzeuge zu einem Fuhrpark gehören:

  • Lkw aller Größenklassen
  • Auflieger und Anhänger
  • Busse
  • Züge
  • Waggons
  • Pkw
  • Motorräder, Quads und ähnliche Fahrzeuge
  • Gabelstapler
  • Baumaschinen wie Bagger
  • Land- und Forstfahrzeuge wie Traktoren oder Harvester

Die Verwaltung des Fuhrparks

Unternehmen verwalten die eigenen Fahrzeuge und somit auch den Fuhrpark. Dies wird als Flottenmanagement bezeichnet. Abhängig von der Branche und der Größe des Fuhrparks besitzen Unternehmen dafür sogar eigene Abteilungen. Dabei wird unterteilt in die operative Verwaltung und die Buchhaltung.

Die operative Verwaltung betrifft das Tagesgeschäft und die Planung des Einsatzes. Diese Abteilung wird auch Disposition genannt. Hier kommt im modernen Flottenmanagement Software für die Automatisierung und einfachere Verwaltung zum Einsatz. In der Buchhaltung erfolgt die Erfassung des Inventars sowie die Bearbeitung der buchhalterischen Aspekte der Flotte.

Aufgaben bei der Verwaltung des Fuhrparks

Ein Fuhrpark erzeugt eine Reihe von Aufgaben. Die Fuhrparkverwaltung kommt trotz des Einsatzes von Software nicht ohne eine Organisation und Verteilung der Arbeitsaufgaben aus. Auch aus diesem Grund greifen viele Unternehmen auf Leasing oder externe Verwaltungen zurück. Denn diese übernehmen einen Großteil der Aufgaben in der Fuhrparkverwaltung. Dies sind einige der täglichen Aufgaben im Flotten- und Fuhrparkmanagement:

Was ist der Fuhrpark im Rechnungswesen?

Darüber hinaus hat der Fuhrpark auch eine Bedeutung im Steuerrecht. Im Rechnungs- und Steuerwesen werden Fahrzeuge sowie der gesamte Fuhrpark zu den Betriebsmitteln eines Unternehmens gezählt. Betriebsmittel sind Güter, die längere Zeit im Unternehmen verbleiben. Sie stellen die technischen Voraussetzungen bereit, die für das Kerngeschäft des Unternehmens erforderlich sind. Eine Spedition ist dafür das beste Beispiel. Diese Logistikunternehmen setzen Lkw ein, um die Güter der Kunden zu befördern, und ermöglichen so überhaupt erst den Geschäftsbetrieb.

Steuerliche Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen

Das Steuerrecht unterscheidet zwischen Objekten, die dauerhaft im Unternehmen verbleiben, sowie Dingen, die nur vorübergehend zum Inventar gehören. Letztere werden als Umlaufvermögen eingestuft.

Aus diesem Grund gibt es bei Fahrzeugen verschiedene Kategorisierungen und auch eine Abgrenzung zum Fuhrpark. Ein Autohändler beispielsweise kauft und verkauft permanent Fahrzeuge. Diese gehören nicht zum Anlagevermögen, denn es handelt sich um Waren, mit denen das Unternehmen handelt.

Zum Fuhrpark eines Autohändlers würden dementsprechend nur Fahrzeuge gehören, die nicht mit dem Ziel des Verkaufs angeschafft wurden und unternehmensinternen Zwecken dienen. Ein Beispiel könnte ein Abschleppfahrzeug oder ein Pkw sein, das für betriebliche Fahrten zum Einsatz kommt.

Der Fuhrpark in der Bilanz

Durch die Zuordnung des Fuhrparks zu den Betriebsmitteln tauchen die Fahrzeuge in der Bilanz in einer eigenen Kategorie auf. Hier erfolgt die Kategorisierung als Anlagevermögen. Innerhalb des Anlagevermögens gehört der Fuhrpark zu den beweglichen, materiellen und abnutzbaren Wirtschaftsgütern.

Der Wert des Fuhrparks in der Bilanz wird immer zum Ende eines Jahres ausgewiesen. Die Bilanzsumme errechnet sich aus den Zu- und Abgängen, die über das Jahr stattgefunden haben, sowie den Wertverlusten durch die Abschreibung.

Abschreibungen auf den Fuhrpark

Wie bei allen Anlagegütern erfolgt auch beim Fuhrpark eine Abschreibung. Sie wird als AfA, also Absetzung für Abnutzung, bezeichnet. Bei Anlagegütern, deren Wert bei der Anschaffung 800 beziehungsweise 1.000 Euro netto übersteigt, erfolgt eine Abschreibung entsprechend der AfA-Tabellen der Steuerbehörden. Diese geben eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für unterschiedliche Wirtschaftsgüter vor. Beispielsweise liegt die übliche Abschreibungsdauer für Pkw bei 6 Jahren, während für Lkw 9 Jahre angesetzt werden.

Darüber hinaus gibt es branchengebundene AfA-Tabellen. In ihnen weicht die übliche Nutzungsdauer von den Standards ab. Für Unternehmen aus dem Bereich der Personen- und Güterbeförderung beispielsweise setzen die Steuerbehörden für Pkw eine Nutzungsdauer von 5 Jahren und für Nutzfahrzeuge zwischen 5 und 7 Jahren an.

Die Auswirkungen von Abschreibungen auf die Bilanz

Abschreibungen bedeuten, dass der jährliche Wertverlust des Fahrzeugs als Betriebsausgabe in die Bilanz einfließt. Als Beispiel gilt für eine Spedition eine Nutzungsdauer von 5 Jahren für einen Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Bei einem Anschaffungspreis von 100.000 Euro beträgt bei linearer Abschreibung die AfA-Abschreibung 20.000 Euro pro Jahr.

In dem betreffenden Geschäftsjahr fließen nun 20.000 Euro als gewinnmindernde Betriebsausgabe in die laufende Buchführung ein. Dies hat einen Einfluss auf den Gewinn oder Verlust des Unternehmens im Geschäftsjahr. Der Wert des Fahrzeugs in der Bilanz sinkt hingegen – im ersten Jahr der Anschaffung beispielsweise von 100.000 Euro auf 80.000 Euro.

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Quellen:


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