Führerscheinkontrollen in Unternehmen

Die regelmäßige Kontrolle von Führerscheinen ist Teil der Unfallverhütungsvorschriften. Unternehmen stehen in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass sie Fahrzeuge nur Personen zur Verfügung stehen, die eine dafür gültige Fahrerlaubnis besitzen. Die Unternehmen setzen mit den Führerscheinkontrollen einerseits Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes um. Andererseits sichern sich Betriebe durch eine regelmäßige Kontrolle auch rechtlich ab.

« Zurück zum Glossar

Warum müssen Unternehmen Führerscheine kontrollieren?

Die Kontrolle der Fahrerlaubnis dient dazu, sicherzustellen, dass die Person berechtigt ist, ein bestimmtes Fahrzeug zu führen. Viele Unternehmen besitzen unterschiedliche Typen von Fahrzeugen. Dies reicht von regulären Pkw, die mit einem Führerschein der Klasse B zu führen sind, bis hin zu Lkw, für die ein Führerschein der Klasse C oder CE benötigt wird.

Über die Kontrolle stellt der Arbeitgeber sicher, dass die Person berechtigt und fähig ist, das betreffende Fahrzeug zu steuern. Eine einmalige Überprüfung ist zudem nicht ausreichend, um den Pflichten nachzukommen. Es kann durchaus vorkommen, dass ein Mitarbeitender seinen Führerschein temporär oder permanent verliert. Meldet der Mitarbeitende dies seinem Arbeitgeber nicht, dann kann dies nur durch eine routinemäßige Kontrolle festgestellt werden.

Welche Daten müssen bei einer Führerscheinkontrolle überprüft und protokolliert werden?

Bei der Kontrolle einer Fahrerlaubnis müssen eine Reihe von Informationen geprüft werden. Für den Nachweis gegenüber den Behörden ist zudem eine Speicherung der Daten notwendig. Dementsprechend ist es wichtig, auf eine lückenlose Protokollierung zu achten. Hier ist eine Liste der Daten, die im Rahmen der Führerscheinkontrolle überprüft und gespeichert werden müssen:

• Name, Wohnsitz und Kontaktdaten des Fahrers
• Nummer des Führerscheins
• Klassen der Fahrerlaubnis
• Datum und Ort der Ausstellung des Führerscheins sowie die Behörde
• Ablaufdatum des Führerscheins beziehungsweise der einzelnen Klassen
• Auflagen und Beschränkungen wie etwa Sehhilfen
• Datum der Führerscheinkontrolle und Unterschrift des Fahrers sowie des Fuhrparkleiters

Wie oft muss eine Kontrolle der Fahrerlaubnis erfolgen?

Die Zeitpunkte, zu denen eine Kontrolle der Führerscheine erfolgen müssen, sind gesetzlich festgelegt. Zunächst ist es bei neuen Mitarbeitenden erforderlich, eine Führerscheinkontrolle durchzuführen, bevor ein Fahrzeug überlassen wird.

Danach ist ein halbjähriges Intervall vorgesehen. Mindestens zweimal im Jahr muss das Unternehmen prüfen, ob die Fahrerlaubnis noch gültig ist.

Wer ist für die Kontrolle der Fahrerlaubnisse zuständig?

Auf den ersten Blick ist die Kontrolle der Führerscheine eine simple Aufgabe. Der Lkw-Fahrer legt dem verantwortlichen Fuhrparkmanager / Flottenmanager den Führerschein vor und dieser protokolliert das Datum sowie die Daten der Fahrerlaubnis. In der Praxis zeigen sich jedoch die Herausforderungen der Führerscheinkontrolle.

Dies betrifft besonders Speditionen und ähnliche Unternehmen, die im internationalen Verkehr aktiv sind. Teilweise sind dann Fahrer mit Führerscheinen aus anderen Ländern im Einsatz. Nicht immer handelt es sich hierbei um eine Fahrerlaubnis nach EU-Standard. Dementsprechend weichen die Klassen und Bezeichnungen eventuell von den gewohnten Typen ab. Ein Problem können auch Fremdsprachen und oftmals auftretende Führerscheine in kyrillischem Alphabet sein.

Aus diesem Grund benötigen Unternehmen ein Wiedervorlagesystem. Dieses muss zum eigenen Arbeitsalltag passen und eine lückenlose Kontrolle gewährleisten. Ebenfalls ist es wichtig, mit Sicherheit sagen zu können, dass die Fahrerlaubnis zum Führen eines bestimmten Fahrzeugs geeignet ist, auch wenn der Führerschein aus einem anderen Land stammt.

Darüber hinaus müssen die Lkw-Fahrer auch eine Fahrerkarte beantragen: In unserem Artikel zum Thema Fahrerkarte beantragen erfahren Sie alles wichtige dazu und wie hoch die Kosten für eine Fahrerkarte je nach Bundesland sind. Die Fahrerkarte speichert die aufgezeichneten Daten für jeden Tag, an dem sie verwendet wird. Ihre durchschnittliche Speicherdauer beträgt 28 Tage. Die Daten der letzten 365 Tage werden auch auf dem internen Speicher des digitalen Fahrtenschreibers gespeichert, in dem die Karte verwendet wurde. Mit Tacho 360™ können Sie einfach die Fahrerkarte remote auslesen.

Für Unternehmen ist dagegen der Besitz der Firmenkarte elementar. Sie zeichnet auch die Daten der Lenk- und Ruhezeiten der verschiedenen Fahrzeuge auf, was die Verwaltung des Unternehmens erleichtert.

Optionen für die elektronische oder digitale Führerscheinkontrolle

Eine Option für die Durchführung ist der Einsatz von elektronischen oder digitalen Systemen für die Führerscheinkontrolle. Diese bestehen aus zwei Komponenten. Dies ist zum einen eine Software. Diese übernimmt die Prüfung des Führerscheins und eine Übersetzung in die Klassen der EU. Dies ist bei ausländischen Führerscheinen wichtig. Auf diese Weise lässt sich Rechtssicherheit bei ausländischen Führerscheinen herstellen. Zum anderen gehört ein System für das Scannen der Führerscheine zu solchen Lösungen dazu. Hier gibt es verschiedene Optionen.

Apps und QR-Codes für die Kontrolle der Führerscheine

Es stehen Apps für die Führerscheinkontrolle zur Verfügung, mit denen die Fahrer selbständig die Prüfung absolvieren. Diese Lösungen erinnern Fahrer und Fuhrparkleiter auch, wenn bei einem Mitarbeiter eine turnusmäßige Überprüfung ansteht. Die Daten fließen in ein zentrales System ein und werden dort gespeichert. Über das Abfotografieren des Führerscheins mit einem Smartphone lässt sich die Kontrolle ebenfalls organisieren.

Da eine persönliche Einsicht des originalen Dokuments erforderlich ist, benötigen Systeme für die Fernkontrolle eine besondere Lösung. Geeignet ist ein QR-Code, der auf einem Aufkleber erstellt wird. Dieses QR-Siegel wird bei der Erstkontrolle auf dem Führerschein aufgeklebt. Zukünftig scannt der Fahrer nur noch den QR-Code, was die Echtheit des Dokuments bestätigt.

Der Datenschutz bei der Führerscheinkontrolle

Bei der Führerscheinkontrolle spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. Da es sich um persönliche Daten der Mitarbeitenden handelt, müssen die Informationen entsprechend der Europäischen Datenschutzgrundverordnung behandelt werden. Gleichzeitig sind die Unternehmen zur Speicherung der Informationen verpflichtet. Digitale Systeme bieten hier den Vorteil, dass sie entsprechend der DSGVO ausgearbeitet sind. Somit erfüllen Unternehmen die gesetzlichen Auflagen auch in diesem Punkt.

Welche Strafen drohen, wenn die Prüfung der Fahrerlaubnis nicht erfolgt?

Unterlassen Unternehmen die Kontrolle der Führerscheine bei den Mitarbeitenden, kann dies schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen. Dies gilt besonders dann, wenn der Verstoß bei einer Polizeikontrolle auffällt oder der Mitarbeitende sogar einen Unfall verursacht. Dies erfüllt den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes wird hierbei nicht nur der Fahrzeugführer, sondern auch der Halter bestraft: in diesem Fall also das Unternehmen beziehungsweise die verantwortliche Person. Die Strafen für den Fahrzeughalter liegen bei einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr. Zudem kann das betroffene Fahrzeug eingezogen werden, sodass es dem Unternehmen nicht mehr zur Verfügung steht.

Eine weitere negative Auswirkung betrifft die Versicherung des Fahrzeugs, die erlischt, wenn der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis hatte. Bei einem Unfall bedeutet dies, dass das Unternehmen den eigenen Schaden decken und auch für Fremdschäden aufkommen muss.

« Zurück zum Glossar

Quellen:


Disclaimer:

Die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter dieser Webseite übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten kostenlosen und frei zugänglichen journalistischen Ratgeber und Nachrichten.

Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter („externe Links“). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu eigen macht.
vollständiger Disclaimer