Ladungssicherung Transporter

Im Transporter können zu privaten oder zu gewerblichen Zwecken zahlreiche Gegenstände und Güter transportiert werden. Sollen Möbel, Geräte, Werkzeuge oder Pakete befördert werden, dann müssen sie unbedingt fachgerecht gesichert werden. Laut Statistik geschehen jedes Jahr etwa 800 Unfälle aufgrund von unzureichender Ladungssicherung. Beim Fahren eines Transporters ist das Risiko sogar besonders hoch. Die kompakten Fahrzeuge bewegen sich schneller als Lkw, was auch stärker wirkende Massenkräfte mit sich bringt. Kommt es unterwegs zu einem Verrutschen oder Umfallen der im Transporter befindlichen Gegenstände, verändert sich das Fahr- und Bremsverhalten des gesamten Fahrzeugs. Dadurch kann es schnell passieren, dass der Fahrer die Kontrolle verliert. Ladungssicherung im Transporter oder Sprinter ist daher sehr wichtig, um die Unversehrtheit der Güter, aber auch die Sicherheit des Fahrers und anderer Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Nicht umsonst werden bei einer unzureichenden Ladungssicherung im Transporter Strafen fällig, die von Bußgeldern bis hin zu Haftstrafen reichen können.

« Zurück zum Glossar

Was sagt das Gesetz über die Ladungssicherung im Transporter?

Laut §22 der Straßenverkehrsordnung muss die Ladung in einem Transporter so gesichert werden, dass sie weder verrutschen noch herabfallen, umherrollen oder umfallen kann. Darüber hinaus darf sie während des Transports keinen übermäßigen Lärm verursachen. Verstöße gegen diese Regelungen der Transporter-Ladungssicherung werden auf unterschiedliche Weise bestraft. Entsteht durch die Ladung unnötiger Lärm, droht eine Geldstrafe in Höhe von 10 Euro. Geschieht aufgrund einer unzureichend gesicherten Ladung ein Unfall, werden 75 Euro fällig. Kommt zusätzlich eine Person zu Schaden, wird darüber hinaus Anzeige erstattet. Verantwortlich für eine angemessene Sicherung der Ladung kann der Fahrzeughalter, aber auch der Fahrer oder – bei Dienstfahrzeugen – der Betriebsinhaber sein. In erster Linie hat der Fahrer auf die Ladungssicherung zu achten. Dennoch ist auch der Halter verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Blick auf die Ladefläche zu werfen.

Transporter-Ladungssicherung: So gelingt das Sichern der Ladung

Um die Ladungssicherung bei Transportern mit 3,5 Tonnen zu gewährleisten, stehen Fahrern und Fahrzeughaltern unterschiedliche Varianten zur Auswahl. Anregungen und Möglichkeiten in diesem Bereich sind in der VDI-Richtlinie 2700 (Blatt 16) für Transporter bis 7,5 Tonnen festgehalten. Sie betreffen sowohl Kastenwagen als auch offene Transporter sowie Fahrzeuge mit Anhängern. Grundsätzlich unterteilen sich alle Sicherungsarten in zwei Konzepte: Die Ladung kann entweder kraftschlüssig oder formschlüssig befestigt werden. Bei der formschlüssigen Ladungssicherung werden die zu transportierenden Gegenstände so auf der Ladefläche verteilt, dass sie sich gegenseitig stützen und sichern. Dabei helfen auch rutschhemmende Matten auf der Ladefläche. Im Gegensatz dazu kommen bei der kraftschlüssigen Sicherung Zurrvorrichtungen zum Einsatz. Dazu können etwa Zurrgurte gehören, die die Ladung auf die Ladefläche pressen und so verhindern, dass sie sich während der Fahrt bewegt. Die Ladung muss übrigens nicht nur vor Fahrtantritt gesichert, sondern vor allem bei längeren Fahrten auch unterwegs regelmäßig überprüft werden. Zurrgurte können sich etwa mit der Zeit durch die Fahrtbewegungen lockern, was die Sicherung der zu transportierenden Gegenstände in Mitleidenschaft zieht.

Für die Nutzung in Fahrzeugen unterschiedlicher Art bietet FleetGO Tacho 360™, eine ganzheitliche Lösung für die Fahrtenschreiberanalyse. Diese spielen im Arbeitsalltag von Unternehmen, die mit Lenk- und Ruhezeiten arbeiten, eine wichtige Rolle, da sie regelmäßig die Daten auf dem Fahrtenschreiber auslesen müssen. Das Auslesen aller Daten, sowohl aus dem Massenspeicher als auch von der Fahrerkarte, ist eine zeitraubende Arbeit. FleetGO bietet ein vollautomatisches System zum zentralen Herunterladen und Archivieren aller Fahrtenschreiberdaten.

Quellen:

« Zurück zum Glossar


Disclaimer:

Die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter dieser Webseite übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten kostenlosen und frei zugänglichen journalistischen Ratgeber und Nachrichten.

Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter („externe Links“). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu eigen macht.
vollständiger Disclaimer