Lenkzeitüberschreitung: Regelung und Bußgeld

Kraftfahrer sind oftmals stunden- oder tagelang unterwegs. Daher sind sie verpflichtet, regelmäßig Pausen einzulegen und den Lkw nach einer bestimmten Zeit zu verlassen, um eine Ruhepause einzulegen. In Deutschland sind die Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) geregelt. Wenn Fahrer von gewerblichen Gütertransporten die gesetzlichen Vorgaben für die Lenkzeiten nicht einhalten, wird dies in der Regel als Verstoß gegen die Lenkzeiten betrachtet. Eine Lenkzeitüberschreitung stellt daher einen Verstoß gegen die FPersV dar. Die Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten kann Sanktionen nach sich ziehen.

In diesem Artikel erfahren Sie im Detail, wie die Regelungen bezüglich der Lenkzeitüberschreitung sind und welches Bußgeld dabei droht.

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Wann liegt eine Überschreitung der Lenkzeit vor?

Die Lenkzeitüberschreitung ist gegeben, wenn die Tageslenkzeit von 9 Stunden überschritten wird. Nach der FPersV darf die tägliche Lenkzeit neun Stunden nicht überschreiten. Zweimal pro Woche kann die tägliche Lenkzeit auf zehn Stunden erhöht werden.

Darüber hinaus gibt es eine weitere Ausnahme. In der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 heißt es in Artikel 12:

Sofern die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährdet wird, kann der Fahrer von den Artikeln 6 bis 9 abweichen, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, soweit dies erforderlich ist, um die Sicherheit von Personen, des Fahrzeugs oder seiner Ladung zu gewährleisten.

Bei außergewöhnlichen Umständen oder gewissen Notsituationen ist daher eine Lenkzeitüberschreitung zulässig. Voraussetzung ist, dass dadurch die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Diese Ausnahme wäre zum Beispiel bei Straßensperrungen aufgrund von Unfällen und daraus resultierenden Staus denkbar. Ferner kann es vorkommen, dass aufgrund des Mangels an geeigneten Parkplätzen die Ruhezeiten nicht wie vorgesehen eingehalten werden können.

Beachten Sie: Kommt es aufgrund besonderer Umstände zu einer Lenkzeitüberschreitung, so ist der Fahrer verpflichtet, den Grund und die Art der Abweichung im Fahrtenschreiber oder einem Ausdruck des Kontrollgeräts schriftlich zu dokumentieren.

Was kostet eine Lenkzeitüberschreitung?

Weil sich die unerlaubte Überschreitung der Lenkzeit negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken kann, sieht der Gesetzgeber Sanktionen für solche Verstöße vor.

Das Bußgeld für die Lenkzeitüberschreitung hängt von der Dauer der Überschreitung der Lenkzeit ab (siehe auch Bußgeldkatalog Lenk- und Ruhezeiten). Es gilt die folgende Bußgeldtabelle für die Lenkzeitüberschreitung:

Beschreibung: Überschreitung der zulässigen TageslenkzeitFahrer BußgeldUnternehmer Bußgeld
um bis zu 1 Stunde30 €
um bis 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde30 €90 €
um über 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde60 €180 €
Lenkzeitüberschreitung

Aus der Tabelle der Bußgelder für die Lenkzeitüberschreitung geht hervor, dass sowohl der Fahrer als auch das Unternehmen mit einer Geldstrafe rechnen müssen. Die Unternehmen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden. Damit soll auch verhindert werden, dass Unternehmen ihre angestellten Fahrer unter Druck setzen, die Lenk- und Ruhezeiten absichtlich zu verletzen.

Wie viel kostet die Lenkzeitüberschreitung um 1 Stunde?

Wenn die Lenkzeit um maximal eine Stunde überschritten wird, kann der Fahrer mit einem Bußgeld von 30 Euro belegt werden.

Lenkzeitüberschreitungen vorbeugen und vermeiden

Eine Möglichkeit, Lenkzeitüberschreitungen zu vermeiden, ist eine effiziente Tourenplanung. Die GPS-Ortung von FleetGO ermöglicht es, die zurückgelegten Strecken zu verfolgen und für das nächste Mal zu optimieren. Fuhrparkverantwortliche kümmern sich oft um das Fahrtenschreiber Auslesen, was dank der Remote-Lösung viel weniger Arbeit ist. Dies muss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig geschehen. Die Tacho 360™ Lösung von FleetGO ermöglicht eine Fahrtenschreiberanalyse und eine einfache Übertragung in das Fahrtenschreiberarchiv.

Quellen:

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