Fahrtenschreiberarchiv

Was ist ein Fahrtenschreiberarchiv?

Als Fahrtenschreiberarchiv wird der Speicher bezeichnet, in dem Daten aus den digitalen Tachographen archiviert werden. Es handelt sich hierbei um Systeme, die getrennt von den digitalen Fahrtenschreibern arbeiten. Es gibt mehrere Optionen, wie sich ein Fahrtenschreiberarchiv in der Praxis umsetzen lässt.

« Zurück zum Glossar

Warum wird ein Fahrtenschreiberarchiv benötigt?

Unternehmen, in deren Fahrzeugen digitale Fahrtenschreiber vorhanden sind, haben eine Aufbewahrungspflicht für die Informationen dieser Systeme. Bei Kontrollen muss gewährleistet sein, dass Unternehmen die Informationen aus diesen Fahrtenschreibern auch nach längerer Zeit noch vorlegen können. Der digitale Fahrtenschreiber speichert Informationen für maximal 365 Tage. Daten auf der Fahrerkarte können sogar nur für 28 Tage gespeichert werden. Da die Aufbewahrungspflicht mindestens 12 Monate beträgt, ist es erforderlich, die Daten regelmäßig vom Fahrtenschreiber zu kopieren und auf einem anderen System zu speichern. Diese Aufgabe erfüllt das Fahrtenschreiberarchiv.

Welche Daten sind in einem Fahrtenschreiberarchiv abgelegt?

Im Fahrtenschreiberarchiv finden sich alle Daten, die auch der digitale Tachograph protokolliert. Es handelt sich also um eine direkte Kopie vom digitalen Fahrtenschreiber.

Wer muss ein Fahrtenschreiberarchiv anlegen?

Die Pflicht zum Führen eines Fahrtenschreiberarchivs geht einher mit der Verpflichtung zum Einbau von digitalen Fahrtenschreibern sowie den Fahrerkarten. Sofern das Unternehmen Fahrzeuge hat, die digitale Fahrtenschreiber besitzen, und das Unternehmen verpflichtet ist, die Daten der Lkw-Fahrer zu protokollieren, ist es auch erforderlich, ein Archiv für die Fahrtenschreiberdaten anzulegen.

Wie wird ein gesetzeskonformes Fahrtenschreiberarchiv umgesetzt?

Ein System, das als Archiv für Daten aus dem Fahrtenschreiber dient, muss bestimmte Parameter erfüllen. Dazu gehört zunächst, dass die Daten in einer Form gespeichert werden, die Unbefugten den Zugang verwehrt. Damit werden die Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllt, denn Teile der Informationen lassen personenbezogene Rückschlüsse zu.

Weiterhin gibt der Gesetzgeber vor, dass ein Fahrtenschreiberarchiv immer aus zwei Kopien bestehen muss. Somit muss eine Sicherheitskopie auf einem zweiten, getrennten Datenträger erstellt werden. Sofern Daten nicht in digitaler Form vorliegen, muss das Unternehmen auch diese Informationen sicher aufbewahren. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Fahrer Nachträge oder Ergänzungen in Papierform erstellt hat.

In welcher Form lässt sich ein Fahrtenschreiberarchiv umsetzen?

Für die Umsetzung des Fahrtenschreiberarchivs gibt es mehrere Optionen. Der Gesetzgeber erlaubt bei der Einrichtung eines Fahrtenschreiberarchivs die folgenden Lösungen:

  • Speicherung in einer Software
  • Cloud-Lösung für das Fahrtenschreiberarchiv
  • Archivierung auf einem eigenes dafür konzipierten System mit integriertem Speicher
  • Ausdruck der Daten und Archivierung in Papierform

Die konkreten Lösungen sind ebenfalls sehr verschieden. Ein Downloadkey ist für die Archivierung ausreichend, bietet sich jedoch nur für kleinere Unternehmen oder selbständige Fahrer an. Softwarelösungen für die Archivierung von Fahrtenschreiberdaten hingegen sind praktisch, wenn es mehrere Fahrzeuge zu verwalten gilt. Diese Software lässt sich entweder lokal installieren oder als Cloud-Dienstleistung beziehen.

Wie erfolgt die Übertragung von Daten in das Fahrtenschreiberarchiv?

Es gibt im Prinzip drei Methoden, wie die Daten vom Fahrtenschreiber ins Archiv gelangen. Eine Option ist es, einen sogenannten Downloadkey einzusetzen. Dies ist ein kompaktes Gerät, das direkt am Fahrtenschreiber im Lkw angeschlossen wird und die Daten sichert. Alternativ kommen Systeme für die Fernübertragung zum Einsatz.

Die direkte Übertragung gelingt per WLAN, während sich der Lkw auf dem Firmengelände befindet, oder über ein Telematiksystem. Dieses sendet die Daten per Internetverbindung direkt in das Fahrtenschreiberarchiv in der Spedition. Mit FleetGO können Sie ganz einfach und remote den Fahrtenschreiber auslesen. Auch das Fahrerkarte Auslesen kann durch die remote Kontrolle jederzeit und von überall aus geschehen.

Fahrtenschreiberanalysen und Nachweise über die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten können dadurch jederzeit z.B. bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden. Erfahren Sie mehr über Tacho 360™.

« Zurück zum Glossar

Quellen:


Disclaimer:

Die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter dieser Webseite übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten kostenlosen und frei zugänglichen journalistischen Ratgeber und Nachrichten.

Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter („externe Links“). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu eigen macht.
vollständiger Disclaimer