Fahrtenschreiber Bußgelder
Der Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten wird mit hohen Geldbußen geahndet. Unsachgemäße oder missbräuchliche Anwendung von Fahrtenschreibern wird ebenfalls mit hohen Geldstrafen geahndet. Leider werden immer noch viele Verstöße begangen. Manchmal bewusst, oft aber auch völlig unbewusst. Bei einer regulären Kontrolle durch die Überwachungsbehörde kann die Gesamtstrafe schnell auf mehrere tausend Euro ansteigen. Nachfolgend ein Überblick über einige möglichen Verstöße und die damit verbundenen Bußgelder.
Höchststrafen bei Fahrtenschreiberverstößen
Die genaue Bestrafung hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Für Untersuchungen zu Fahrtenschreiberfälschungen gibt es keine Fristen, während Verstöße gegen die Lenkzeitenvorschriften bis zu 6 Monate untersucht werden können. Die Berechnung der Geldbußen erfolgt entsprechend der Schwere des Verstoßes.
Beschreibung | Bußgeld Fahrer | Bußgeld Unternehmer |
---|---|---|
Kein Fahrtenschreiber benutzt. Je 24-Stunden-Zeitraum. | 250,- € | 1.000,- € |
Eine andere, eine defekte oder eine ungültige Fahrerkarten benutzen. Je 24-Stunden-Zeitraum, wenn dadurch eine Kontrolle erschwert wird oder nicht möglich ist. | 75,- € bis zum 250,- € | |
Ohne Fahrerkarte eine Fahrt länger als 15 Tage ohne Berechtigung fortsetzen. Je 24-Stunden-Zeitraum. | 50,- € | |
Nicht für das einwandfreie Funktionieren des Fahrtenschreibers oder die ordnungsgemäße Benutzung des Fahrtenschreibers oder der Fahrerkarte oder des Schaublattes sorgen. Je 24-Stunden-Zeitraum. | 250,- € | 750,- € |
Kein Schaublatt oder keine Fahrerkarte benutzen oder nicht von Beginn an benutzen. Je 24-Stunden-Zeitraum. | 250,- € | |
Ein Schaublatt oder einen Ausdruck nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise aufbewahren. Je 24-Stunden-Zeitraum, wenn dadurch eine Kontrolle nicht möglich ist. | 750,- € | |
Schaublätter, nicht oder nicht rechtzeitig vorlegen bzw. aushändigen. Je 24-Stunden-Zeitraum. | 750,- € | |
Ein Schaublatt oder eine Fahrerkarte vorzeitig entnehmen oder eine Fahrerkarte oder ein Schaublatt über den zulässigen Zeitraum hinaus verwenden. Je 24-Stunden-Zeitraum, wenn dadurch eine Kontrolle erschwert wird oder nicht möglich ist. | 75,- € bis zum 250,- € | |
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte die vorgeschriebenen Ausdrucke und Eintragungen nicht machen. Je 24-Stunden-Zeitraum, wenn dadurch eine Kontrolle erschwert wird oder nicht möglich ist. | 75,- € bis zum 250,- € | |
Das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß führen. | 100,- € | |
Das Fahrtenbuch nicht aushändigen. | 100,- € | |
Vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist nicht eingehalten. | 100,- € | |
Die Fahrerkarte nicht mitführen oder nicht oder nicht rechtzeitig zur Prüfung aushändigen. Je 24-Stunden-Zeitraum, wenn dadurch eine Kontrolle erschwert wird oder nicht möglich ist. | 75,- € bis zum 250,- € | |
Nicht dafür sorgen, dass die zulässige tägliche Lenkzeit eingehalten wird. Je angefangene ½ Stunde. | 30,- € bis zum 60,- € | 90,- € bis zum 180,- € |
Nicht dafür sorgen, dass die vorgeschriebene Mindestdauer der reduzierten wöchentlichen Ruhezeit eingehalten wird. Je angefangener Stunde. | 30,- € bis zum 60,- € | 90,- € bis zum 180,- € |
Erfahren Sie mehr über die Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht.
Wer ist verantwortlich?
Unternehmen und Fahrer werden bei Fahrtenschreiberverstößen haftbar gemacht. Maßnahmen gegen das Fuhrpark- und Flottenmanagement können ergriffen werden, wenn ihnen nachgewiesen wird, dass sie Verstöße begünstigt haben (z. B. durch Zahlungen), dass die Arbeit nicht ordnungsgemäß geplant und organisiert wurde, dass der Fahrer nicht ordnungsgemäß unterwiesen wurde und dass es kein ordnungsgemäßes System regelmäßiger Kontrollen gab, um sicherzustellen, dass die Fahrer die Lenkzeiten nicht überschritten haben. Die Strafverfolgung von Fuhrparkleitern kann auch dann erfolgen, wenn sie sich nicht mit wiederholten Fahrtenschreiberverstößen eines bestimmten Fahrers befassen. Die Fuhrparkleiter haben 21 Tage Zeit, um die aufgeworfenen Bedenken auszuräumen und werden von den Betreffenden in Form von Verbesserungsnotizen (zu Verstößen, die nicht mit der Sicherheit zusammenhängen) informiert. Die Fahrer haben bis zu 28 Tage Zeit, um zu reagieren, sobald ihnen eine feste Strafe auferlegt wurde. Darüber hinaus können sie auch einen Verbotsvermerk erhalten, sodass sie nicht fahren dürfen, bevor die im Vermerk genannten Bedingungen erfüllt sind. Das Vergehen wird auch im Falle eines Verbotsvermerks verfolgt.
Ähnliche Artikel

Bild: Fahrtenschreiber Bußgelder
Wir wachsen schnell!





