aktualisiert am 22.05.2026
Der Lkw-Führerschein ist die notwendige Fahrerlaubnis, um Fahrzeuge ab einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen zu bewegen. Eine solche Fahrerlaubnis ist mit einer Reihe von Voraussetzungen verknüpft. Zudem gibt es verschiedene Lkw-Führerscheine, die jeweils zum Führen unterschiedlicher Fahrzeugklassen berechtigen.
Die verschiedenen Lkw-Führerschein-Klassen
Seit dem Jahr 2006 sind die Führerscheinklassen innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht. In jedem Land gelten somit dieselben Rahmenbedingungen, was die Führerscheine und Klasse betrifft. Im Bereich der Lkw-Führerscheine gibt es die folgenden Klassen:
C: Mehrspurige Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und mit maximal 9 Sitzplätzen. Diese Klasse ermöglicht das Führen von schweren Lkw ohne Gewichtsbeschränkung nach oben. Ein Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ist eingeschlossen.
C1: Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und mit maximal 9 Sitzplätzen. Diese Klasse wird häufig für kleinere Transportfahrzeuge im gewerblichen Nahverkehr genutzt. Ein Anhänger bis 750 kg ist erlaubt.
C1E: Züge aus C1-Zugfahrzeug mit Anhänger über 0,75 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf maximal 12 Tonnen betragen.
CE: Züge aus C-Zugfahrzeug mit Anhänger oder Sattelanhänger über 0,75 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Dies ist die umfassendste Lkw-Führerscheinklasse und wird für Sattelzüge im Fernverkehr und im Schwertransport benötigt.
Voraussetzungen für den Lkw-Führerschein
Im Bereich der Lkw-Führerscheine sind Voraussetzungen zu erfüllen, um eine solche Fahrerlaubnis zu erhalten. Das beginnt bei den Führerscheinklassen, die aufeinander aufbauen. Zunächst muss ein Führerschein der Klasse B, also für Pkw, vorhanden sein, um einen Lkw-Führerschein der Klasse C zu erwerben. Der Führerschein der Klasse CE setzt die Fahrerlaubnis C voraus. Wer einen Führerschein der Klasse C1E machen möchte, muss zunächst im Besitz der Fahrerlaubnis C1 sein.
Weiterhin ist eine Reihe von Dokumenten und Nachweisen erforderlich, um einen Lkw-Führerschein zu erwerben. Die folgenden Dokumente und Nachweise müssen vorhanden sein, um sich für die Prüfung zum Führerschein anzumelden:
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Biometrisches Passbild
- Sehtest oder augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Gesundheitsuntersuchung
Was ist das Mindestalter für den Lkw-Führerschein?
Das Mindestalter für den Lkw-Führerschein beträgt grundsätzlich 18 Jahre für die Klasse C1 und 21 Jahre für die Klassen C und CE. Durch eine EU-Reform ist es seit 2024 möglich, den Lkw-Führerschein der Klassen C und CE bereits mit 18 Jahren zu erwerben, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz)
- Während oder nach Abschluss einer Ausbildung zum staatlich anerkannten Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin
- Während oder nach Abschluss einer Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
- Bei einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen vermittelt werden
Zusätzlich können EU-Mitgliedstaaten auch 17-Jährigen das begleitete Fahren von Lkw ermöglichen, ähnlich dem Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ beim Pkw-Führerschein. Die EU-Mitgliedstaaten hatten drei Jahre Zeit, die Richtlinie 2022/2561/EU in nationales Recht umzusetzen (Umsetzungsfrist: Dezember 2025). Deutschland hat die Neuregelungen – darunter die Möglichkeit, den Führerschein der Klassen C und CE bereits ab 18 Jahren zu erwerben – bereits mit der 4. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in nationales Recht überführt.
Gesundheitliche Eignung
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. Dabei werden die allgemeine körperliche Verfassung, das Seh- und Hörvermögen sowie die gesundheitliche Eignung zum Führen schwerer Fahrzeuge überprüft.
Berufskraftfahrer-Qualifikation
Wer den Lkw-Führerschein gewerblich nutzen möchte, benötigt zusätzlich eine Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG). Diese umfasst eine theoretische und praktische Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Grundqualifikation kann beschleunigt erworben werden, wenn bereits eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolviert wurde.
Kosten für einen Lkw-Führerschein
Die Lkw-Führerschein-Kosten schwanken je nach Region und der Anzahl an Fahrstunden, die benötigt werden. So gibt es bei den Lkw-Führerscheinen keine vorgeschriebene Mindestanzahl an Fahrstunden. Nur bei den Sonderfahrten sind Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Nachtfahrten in gewissem Umfang Pflicht. Hinzu kommen die indirekten Lkw-Führerschein Kosten. Dennoch gibt es Richt- und Durchschnittswerte, an denen eine Orientierung möglich ist.
Die folgenden Posten ergeben die Gesamtkosten:
- Anmeldegebühr der Fahrschule
- Grundbetrag für den theoretischen Unterricht
- Kosten für Lehrmaterialien
- Prüfungsgebühren (Theorie und Praxis)
- Fahrstunden (inklusive Sonderfahrten)
- Ärztliche Untersuchung und Sehtest
- Kosten für Passbilder
- Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins
Insgesamt liegen die Kosten für einen Führerschein der Klasse C (für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, ohne Anhänger) im Schnitt bei etwa 2.500 bis 4.000 Euro, wenn Sie bereits im Besitz der Klasse B sind. Für den Führerschein der Klasse CE (für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit Anhänger über 750 kg) müssen Sie mit 3.000 bis 5.000 Euro rechnen. Möchten Sie die Klasse C1 (Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen) erwerben, müssen Sie mit durchschnittlich 1.800 bis 3.400 Euro rechnen.
Wer eine Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in macht, bekommt den Führerschein in der Regel vom Ausbildungsunternehmen bezahlt. Viele Ausbildungsbetriebe übernehmen die Kosten für ihre Auszubildenden. Auch die Agentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen gewähren.
Gültigkeit und Verlängerung vom Lkw-Führerschein
Alle Lkw-Führerscheine werden mit einer befristeten Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt. Das bedeutet jedoch nicht, dass nach Ablauf der 5 Jahre eine erneute Fahrprüfung abgelegt werden muss. Vielmehr ist eine Verlängerung der Fahrerlaubnis notwendig. Das gilt für alle Führerscheine der Klassen C1, C1E, C und CE.
Folgende Unterlagen sind für die Verlängerung eines Lkw-Führerscheins erforderlich:
- Ausgefüllter Antrag auf Verlängerung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
- Augenärztliches Gutachten
- Alter Führerschein
All diese Dokumente werden beim Antrag der Verlängerung benötigt, sollten also rechtzeitig organisiert werden. Um einen nahtlosen Übergang bei der Fahrerlaubnis zu gewährleisten, sollte der Antrag zur Verlängerung etwa 8 bis 10 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit eingereicht werden. Anträge können bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz sowie in jedem Bürgerbüro eingereicht werden.
Die Verlängerung kostet in der Regel zwischen 50 und 100 Euro zuzüglich der Kosten für die ärztlichen Untersuchungen.
Fahrerkarte für Lkw-Fahrer
Zusätzlich müssen Lkw-Fahrer noch eine Fahrerkarte beantragen. Die Fahrerkarte speichert die aufgezeichneten Daten für jeden Tag, an dem sie benutzt wird. Ihre durchschnittliche Speicherdauer beträgt 28 Tage. Die Daten der letzten 365 Tage werden auch auf dem internen Speicher des digitalen Fahrtenschreibers gespeichert, in dem die Karte verwendet wurde. Mit Tacho 360™ können Sie das Fahrerkarte auslesen einfach aus der Ferne erledigen.
Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer
Wer den Lkw-Führerschein gewerblich nutzt, muss alle 5 Jahre eine Weiterbildung von 35 Stunden absolvieren. Diese Pflicht gilt seit 2009 für alle Berufskraftfahrer. Die Weiterbildung behandelt Themen wie Fahrsicherheit, Ladungssicherung, umweltbewusstes Fahren und aktuelle rechtliche Entwicklungen. Nach erfolgreicher Teilnahme wird die Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen oder verlängert.
Quellen:
- https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_(EU-Recht)
- https://www.bussgeldkatalog.de/fuehrerscheinklassen/fuehrerschein-de/
- https://www.commerzbank.de/ratgeber/fahrzeuge/lkw-fuehrerschein-kosten-im-ueberblick/
- https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/klassen-c1-c1e-c-und-ce/
- https://www.stuttgart.de/vv/leistungen/fuehrerschein-verlaengern-lkw-.php
- https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-fuehrerschein-verlaengern/
- https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/leserfrage-lkw-fuehrerschein-pruefung-erneut-ablegen-9534062.html
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