LKW abladen in der Ladenzone: diese Regeln gilt es zu beachten

An manchen Orten ist es kein Problem, längere Zeit zum LKW abladen anzuhalten, an anderen wird der Transporter schnell zum Verkehrshindernis.

Ladezone, zweite Reihe, Halteverbot: ob Lieferdienst oder Kurierfahrer, wer Waren transportiert, steht oft vor der Herausforderung, einen Parkplatz in Kundennähe zu finden.

Besonders in der Stadt kann dies zu einer nervenaufreibenden Angelegenheit werden. Ihr eigener Lieferwagen kann schnell zum Verkehrshindernis werden, und nicht selten wird das Parken zu einem Verstoß gegen die Parkvorschriften. Wir haben für Sie aufgeschrieben, welche Parkregeln Sie kennen sollten, um einen Strafzettel zu vermeiden.

Regeln für das Be- und Entladen von Fahrzeugen

Wir haben einen Blick auf die Straßenverkehrsordnung geworfen und uns angeschaut, wo das Anhalten erlaubt ist und wann es zu einem Vergehen wird. Die wichtigsten Regeln für das Be- und Entladen von Fahrzeugen:

1. Be- und Entladen von Fahrzeugen in Ladezonen

Die Überraschung: Die so genannten Ladezonen werden von der Straßenverkehrsordnung nicht erfasst. Die StVO sieht jedoch eine eingeschränkte Halteverbotszone für Liefer- und Ladezonen vor. Ladezonen dürfen sowohl für private als auch für gewerbliche Zwecke zum Be- und Entladen genutzt werden – ausschließlich für Gegenstände und Waren, die eher sperrig sind und nicht einfach zu Fuß transportiert werden können. Auch Paketdienste sind daher in diesen Ladezonen nicht immer willkommen.

In Ladezonen wird viel Unfug getrieben. Manche Leute parken dort ihre Autos, die keine Waren zu laden haben, und blockieren so die Flächen. Einige Städte haben die Vorschriften verschärft und die Flächen zum Beispiel zu Halteverbotszonen gemacht. Das Resultat ist leider häufig ein Wald von Schildern. Wenn diese Zonen mit einem Balken gekennzeichnet sind, dürfen alle Fahrzeughalter dort kurz anhalten, um zu ent- oder beladen. Sind sie mit zwei Balken gekennzeichnet, dürfen sie nur zum gewerblichen Be- und Entladen von Fahrzeugen genutzt werden.

Die GPS-Ortung zeichnet den kompletten Fahrtverlauf auf und kann hierbei unterstützend sein, um Verstöße gegen die Regeln der STVO im Bezug auf das Parken zum Be- und Entladen von Fahrzeugen zu rekonstruieren.  

2. Die Drei-Minuten-Regel zum Parken

Das kurze Abstellen des Lieferwagens auf der Fahrbahn ist nach StVO Zeichen 286 erlaubt und wird als Anhalten bezeichnet, solange das Kraftfahrzeug nicht länger als drei Minuten an einer Stelle steht. Nach diesen drei Minuten wird aus dem erlaubten Anhalten ein verbotenes Parken – es sei denn, es wird etwas ein- oder ausgeladen. Während solcher Ladevorgänge darf das Fahrzeug auf der Fahrbahn bleiben.

3. Parken in zweiter Reihe

Vorsicht! Wenn Sie Ihr Fahrzeug länger als drei Minuten in der zweiten Reihe parken, parken Sie nach § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. In diesem Fall auch dann, wenn das Fahrzeug ausschließlich zum Be- oder Entladen abgestellt wird.

4. Be- und Entladen von Fahrzeugen im eingeschränkten Haltverbot

Das Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) verbietet es, länger als 3 Minuten auf der Fahrbahn zu halten, außer zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Es ist im eingeschränkten Haltverbot erlaubt, zu halten, aber nur, wenn etwas ein- oder ausgeladen werden soll. Dies gilt nicht für alle Waren. Es ist nicht erlaubt, in der Bäckerei anzuhalten, um ein Brötchen zu holen. Wenn Sie jedoch eine teure Antiquität abholen, dürfen Sie dort parken, denn dann bestimmt der Wert der Ware die Parkerlaubnis. Ob der Transport zu Fuß zumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab und ist abhängig von Größe, Gewicht, Empfindlichkeit und Wert Ihrer Waren.

5. Be- und Entladen im absoluten Halteverbot

Das Verkehrszeichen mit der Nummer 283 heißt „Absolutes Halteverbot“. Es ist rund, hat einen roten Rand und zeigt ein rotes X auf blauem Grund. Aber was bedeutet eigentlich ein absolutes Halteverbotschild? Nach der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Autofahrer in einem mit diesem Verkehrszeichen gekennzeichneten Bereich weder anhalten noch parken. Das Be- und Entladen im absoluten Halteverbot ist also in jedem Fall verboten.

6. Vermeiden Sie Verkehrsbehinderungen

Auch beim Be- und Entladen des Fahrzeugs ist es wichtig, dass Sie ein gutes Urteilsvermögen haben. Wer vorsätzlich andere Verkehrsteilnehmer behindert, obwohl das Be- und Entladen in der Nähe möglich wäre, ohne andere zu behindern, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Wir haben für die Abfahrtkontrolle Ihres LKW eine Checkliste im PDF-Format erstellt, die helfen kann, vor Ort schneller zu sein: Zur Checkliste Abfahrtkontrolle für LKW-Fahrer.

7. Darf man in einer Feuerwehrzufahrt be- und entladen?

Nein, kein Fahrzeug darf dort geparkt werden, auch nicht zum schnellen Be- oder Entladen. Man darf niemals in einer Feuerwehrzufahrt be- und entladen.

8. Be- und entladen in Fußgängerzone

Die Fußgängerzone gehört eigentlich ausschließlich den Fußgängern. Für Anwohner und auch für den Lieferverkehr werden jedoch in der Regel Sondernutzungsgenehmigungen erteilt. Im Regelfall dürfen Sie z.B. mit einem Lieferwagen zum Be- und Entladen in die Fußgängerzone fahren – allerdings oft nur zu bestimmten Zeiten. Außerdem müssen Sie den kürzesten Weg zum Zielort und zurück wählen, das Parken ist nicht erlaubt und die Waren müssen beim be- und entladen in der Fußgängerzone so schnell wie möglich verladen werden.

9. Auf dem Bürgersteig parken

Auf dem Bürgersteig zu halten und zu parken ist nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Einige Gemeinden erteilen jedoch Sondergenehmigungen, zum Beispiel für Handwerker und Zusteller. In seltenen Fällen ist jedoch auch das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Das Verkehrszeichen 315 zeigt an, wo Sie Ihr Fahrzeug parken dürfen – ein weißes P auf blauem Grund mit Pfeilen. Allerdings dürfen dort nur Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 2,8 Tonnen parken.

10. Trödelei beim Be- und Entladen

Alle Be- und Entladetätigkeiten müssen so schnell wie möglich durchgeführt werden und dürfen nicht länger als unbedingt nötig dauern. Wenn Sie also glauben, dass Sie Ihre Ladetätigkeiten mit einer kurzen Kaffeepause verbinden können, liegen Sie falsch und laufen Gefahr, ein Bußgeld zu bekommen.

11. Nebenaufgaben bei der Auslieferung

Nicht alle Abhol- oder Liefervorgänge sind innerhalb weniger Minuten abgeschlossen. Manchmal müssen die Waren noch verpackt, die Lieferung kontrolliert und Dokumente unterzeichnet werden. Wenn solche Tätigkeiten zum Job der Fahrer gehören, ist das Anhalten auch nach dem Be- oder Entladen kein unerlaubtes Parken.

Mit unseren Lösungen können Flottenleiter remote den Fahrtenschreiber auslesen und auf diese Weise ganz einfach und unkompliziert alle Vorschriften zum Fahrerkarte auslesen und der Datenspeicherung erfüllen.

Quellen:


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